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Die Grenchner Stadtpolizei hat einen Arbeitsvertrag mit dem Lengnauer SVP-Jungpolitiker Adrian Spahr wieder aufgelöst. Stadtpräsident François Scheidegger (FDP) verurteilt das Vorgehen mit deutlichen Worten.
Wie war Ihre Reaktion, als Sie erfuhren, dass Adrian Spahr entgegen früheren Aussagen doch einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?
François Scheidegger: Von der Anstellung erfuhr ich im Rahmen einer Sitzung der Gemeinderatskommission, welche Aufsichtsbehörde der Stadtpolizei ist. Damals war die Anstellung allerdings bereits vollzogen.
Wie war das möglich? Immerhin waren sowohl der Polizeikommandant als auch die Personalverantwortliche involviert.
Die genauen Umstände sind noch abzuklären – Politik und Öffentlichkeit haben Anspruch auf klare Antworten.
Was würden Sie sagen? Ein entschuldbares Versehen der Verantwortlichen? Oder eine unentschuldbare Fehlleistung?
Ich hüte mich vor einer Vorverurteilung. Fakt ist aber zweifellos, dass gleich zwei Abteilungsleitende versagt haben. Das ist gravierend und eine grobe Fehlleistung.
Die Behauptung war eine andere: Es habe keine Anstellung des wegen Rassendiskriminierung verurteilten SVP-Jungpolitikers Adrian Spahr gegeben. Doch es gab eben doch einen gegenseitig unterzeichneten Arbeitsvertrag für das Korps der Grenchner Stadtpolizei. Er hätte seinen Job Anfang Juli antreten sollen. Dann kam es zur Kehrtwende des Kommandanten. Spahr wird nicht Stadtpolizist in der Uhrenstadt. Und lässt sich das seinerseits nicht bieten. Er erwägt eine Schadenersatzklage.
Der Fall wird also ein Nachspiel haben. Ob und wie es ausgehen wird – und wie teuer es die Stadt Grenchen zu stehen kommen wird –, muss sich noch weisen. Rasch reagiert hat Stadtpräsident François Scheidegger, der erst spät vom ganzen Vorgang erfahren hat. Welche Konsequenzen die verwaltungsinternen Fehlleistungen haben werden, ist noch offen. Ebenso wird sich zeigen müssen, welche politischen Weiterungen die Affäre Spahn vor den Wahlen nehmen wird. (bbr.)
Müssten Sie bei solch «heiklen» Anstellungen nicht automatisch informiert werden?
Absolut. «Heikle Anstellungen», wie Sie es nennen, gibt es im Alltag ja ab und zu. Beispielsweise wenn eine Person angestellt werden soll, die von der früheren Arbeitgeberin freigestellt wurde, wenn gegen sie Verfahren am Laufen sind und dergleichen. Da ist man stets gefordert, ganz genau hinzusehen. In solchen Fällen findet eine Konsultation mit dem Stadtpräsidenten oder dem Vize-Stadtpräsidenten statt. Weshalb dies hier unterblieben ist, wird ebenfalls Gegenstand von Abklärungen sein.
Sagen Sie uns: Hätten Sie die Anstellung im vorliegenden Fall unterbunden?
Selbstverständlich. Ein Angehöriger des Polizeikorps, welcher sich in der Weise politisch betätigt und äussert, das geht gar nicht und ist mit dem Idealbild eines Polizisten unvereinbar.
Was sind Stand heute die vorläufigen Lehren aus der Geschichte?
Erstens: Das Personalamt, wie auch die Abteilungsvorsteher wurden von mir angemahnt, die Rekrutierungsverfahren mit aller erdenklicher Sorgfalt durchzuführen, inklusive Check im Internet und den Social Media – heute eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zweitens: Ab sofort sind sämtliche Anstellungen bei der Stadtpolizei durch die Aufsichtsbehörde, die Gemeinderatskommission, zu genehmigen.
Wie wird der Fall verwaltungsintern aufgearbeitet?
Ich werde der Kommission beantragen, eine Untersuchung durch eine externe Stelle einzuleiten. Es sind die genauen Umstände zu klären und es ist zuhanden des Gemeinderates, der Anstellungsbehörde der Abteilungsvorsteher, ein Bericht zu verfassen, damit allenfalls die nötigen Konsequenzen gezogen werden können.
Und wie politisch?
Soweit sind wir noch nicht. Die oberste politische Verantwortung liegt aber selbstverständlich bei mir beziehungsweise beim Gemeinderat.