Grenchen
Stadt will Transparenz schaffen - aber nur mit Einschränkungen

Die Stadt Grenchen beantwortet die SVP-Interpellation mit Fragen zu Überstunden des Stadtpräsidenten. Für Überzeitguthaben wurden dem ehemaligen Stadtpräsidenten keine Entschädigungen ausbezahlt. Für einige externe Ämter erhielt er jedoch welche.

Oliver Menge
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Hôtel-de-Ville: Chefbeamte sollen künftig nicht mehr stempeln.

Hôtel-de-Ville: Chefbeamte sollen künftig nicht mehr stempeln.

Urs Byland

An der Februar-Gemeinderatssitzung reichte die SVP eine Interpellation ein, in welcher sie einige unbequeme Fragen zu Überzeitregelung und Entschädigung des Stadtpräsidenten und der Abteilungsvorsteher stellte.

Böse Zungen behaupteten in der Folge, dass es sich bei dieser Interpellation bloss um einen «weiteren Tritt ans Schienbein» des abgewählten Stadtpräsidenten Boris Banga handelte.

Die Rechtsabteilung der Stadt hat nun in Zusammenarbeit mit dem amtierenden Stadtpräsidenten François Scheidegger eine Beantwortung der Interpellation verfasst.

Grundsätzlich bestehe bei der Stadt die Absicht, Transparenz zu schaffen, heisst es in einer Vorbemerkung, aber es stelle sich auch die Frage, welche Einschränkungen der Datenschutz diesbezüglich vorschreibe.

Personendaten dürfen nämlich nur dann preisgegeben werden, wenn eine Rechtsgrundlage bestehe - das Öffentlichkeitsprinzip werde entsprechend eingeschränkt. Darauf sei bereits im letzten September in der Interpellationsantwort «Standortmarketing und Abfindungen» hingewiesen worden und die vorliegenden Antworten seien entsprechend «unter gehöriger Wahrung allfälliger schutzwürdiger (privater) Interessen» abgefasst worden.

Brisanteste Frage der Interpellation war zweifellos diejenige nach dem Überstundenkonto und einer allfälliger Vergütung von Überstunden bei Boris Banga. Die Antwort: «Die Arbeitszeiten des Stadtpräsidenten wurden ordnungsgemäss erfasst (Stempelkarten, später mit digitaler Zeiterfassung). Dem ehemaligen Stadtpräsidenten wurden keine Entschädigungen für Überzeitguthaben ausgerichtet.»

Bei der Frage nach Sitzungsgeldern, welche der Stadtpräsident «von Amtes wegen» erhält, verweist das Antwortschreiben auf das geltende Sitzungsgeld- und Spesenreglement.

Demnach erhalten Gemeinderäte 300 Franken pro Sitzung, GRK-Mitglieder 200 Franken und Kommissionen und Ausschüsse 150 Franken pro Sitzung. Der Stadtpräsident erhält für seine Funktion als Gemeinderat gleichviel wie die anderen Ratsmitglieder, die Sitzungsleitung wird nicht extra bezahlt. Andere Sitzungen - Ausschüsse, Kommissionen und dergleichen - werden nicht vergütet.

Einen Teil darf der Stapi behalten

Die SVP wollte ebenfalls wissen, für welche externen Ämter der Stadtpräsident eine Entlöhnung erhält und wie viel davon wieder in die Stadtkasse fliesst. In der Antwort werden die einzelnen externen Ämter genannt: Stiftung Velodrome Suisse, ZeitZentrum, Adrian Girard, Yehudi Menuhin, Stadtmusik Grenchen, BGU, SWG, VSEG und Gemeindepräsidentenkonferenz. Für das Verwaltungsratspräsidium beim SWG werden 8000 Franken pro Jahr direkt an die Stadt überwiesen.

Die anderen Honorare bewegen sich laut Schreiben im Bereich von rund 2000 Franken pro Jahr, für Sitzungen gebe es 4000 bis 5000 Franken und für einige externe Ämter erhalte der Stadtpräsident weder Honorare noch Entschädigungen. Gesamthaft werden aber nur die 8000 Franken für das SWG-Mandat an die Stadt zurückerstattet, den Rest dürfe der Stapi behalten.

Wie steht es um die Abteilungsvorsteher? Die SVP wollte wissen, wie es mit deren Überzeitregelung steht und ob dort allenfalls Überstunden ausbezahlt werden können. Und falls ja, weshalb für diese bereits hoch bezahlten Funktionen nicht die «Vertrauensarbeitszeit» gelte.

In der Beantwortung der Interpellation heisst es: «Werden in einem Monat mehr als 15 Überstunden geleistet, werden die folgenden 8 Stunden nicht angerechnet. Die Überzeit ist grundsätzlich zu kompensieren.

Nicht kompensierte Überstunden verfallen am Ende des folgenden Jahres entschädigungslos.» Die Gemeinderatskommission GRK sei zwar grundsätzlich ermächtigt, ein Reglement zu schaffen, in dem klar geregelt ist, in welchen Fällen Überzeit bar ausbezahlt werde.

Da so ein Reglement aber fehle, werde jetzt im Einzelfall von der GRK entschieden, ob und in welchem Umfang das geschehe. Es treffe zu, dass diese Regelungen - auch bezüglich der «Vertrauensarbeitszeit» - nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Man habe deshalb bereits erste Schritte unternommen, um sie zu modifizieren.

GRK hat die Befugnis

In der Frage der Regelung von Überzeit bei Austritten, wie beispielsweise bei der Pensionierung des Stadtbaumeisters, gelte grundsätzlich: «Ist die Überzeit nicht angeordnet, wird sie bei einem Austritt grundsätzlich ersatzlos gestrichen.

Es liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten, die Mitarbeitenden rechtzeitig auf die Überzeitsaldi aufmerksam zu machen, mit ihnen einen entsprechenden Abbauplan zu erarbeiten oder andere Massnahmen vorzukehren.» Über die Auszahlung von Überzeitguthaben entscheide, wie weiter oben dargestellt, die GRK.

Und auf die letzte Frage, wie der aktuelle Stadtpräsident mit diesem Thema umzugehen gedenke, heisst es: «Die geltende Regelung ist nicht mehr zeitgemäss. Der neue Stadtpräsident hat deshalb von Anfang an auf eine Erfassung seiner Arbeitszeit verzichtet und das Personalamt bereits im Januar angewiesen, für das obere und das mittlere Kader eine neue Lösung auszuarbeiten.» Der Behörde will man eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

In acht Tagen wird sich zeigen, ob die Interpellanten mit der Antwort der Stadt zufrieden sind oder nicht.