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Der 62-jährige Angeklagte im Prozess um den Brandanschlag auf die St.-Ursen-Kathedrale ist geständig. Andres Z. bezeichnete seine Tat als «massgeschneidert». Er erklärte, dass man «solche Kunst nur einmal» machen könne.
Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern sass ein kaum auffallender Mann mit grauen Haaren und feiner Brille. Er wirkte ruig und gelassen. Seinen dunklen Pullover trug er locker über den Schultern. Seit dem Brandanschlag am 4. Januar befindet er sich in Haft.
Aussagen wirkten wirr und kaum nachvollziehbar
Fachmännisch und kenntnisreich versuchte er die Brandstiftung vom 4. Januar 2011 zu erläutern. Letztlich aber wirkten seine Aussagen weitgehend wirr und kaum nachvollziehbar. Laut dem psychiatrischen Gutachter hat Z. eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Er bescheinigte Andres Z. eine stark verminderte Schuldfähigkeit. Vor dem heutigen Mittag folgt das Plädoyer des Staatsanwalts, am Nachmittag dasjenige des Verteidigers.
«Solche Kunst macht man nur einmal»
Der Angeklagte erklärte, er habe die «Bevölkerung aufrütteln und Aufsehen erzielen» wollen. Die Brandstiftung mit rund zwanzig Litern Benzin bezeichnete er als «massgeschneidert». «Ich wollte einen massiven Schaden anrichten», betonte er. Auf die Frage des Amtsgerichtsvorstehers, ob er die Brandstiftung erneut machen würde, gab der Angeklagte zu Protokoll: «Solche Kunst macht man nur einmal.» Den Brandanschlag bezeichnete er als «künstlerische Aktivität, um das Volk auf Missstände aufmerksam zu machen». Der Anschlag sei bewusst wegen der bevorstehenden Weihe des Bischofs des Bistums Basel erfolgt.
Angeklagte versuchte auch, einen Zug zum Entgleisen zu bringen
Er könne nichts bereuen, das er gemacht habe. Der Schweizer versuchte auch zu rechtfertigen, weshalb er im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer einen Zug zum Entgleisen bringen wollte. Auch drohte er 2010 mehreren Bahnreisenden, eine selbst gebastelte Weste zu zünden, es kam jedoch niemand zu schaden. Bei seinen Taten sei es ihm immer darum gegangen, Aufmerksamkeit zu finden. (sda/szr)