Der Brandschaden an der Kathedrale St. Ursen dürfte in die Millionen gehen. Dafür kommen vorerst Versicherungen auf. Der Brandstifter Andres Z. muss aber mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen.
«Nur dank mehreren glücklichen Umständen ist es nicht zur Katastrophe gekommen», bestätigt Alain Rossier, Direktor der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV). Mit 100 Mio. Franken ist die St.-Ursen-Kathedrale bei der SGV versichert, eingeschlossen auch die zwei Orgeln. Andere Wertgegenstände, wie der beim Brandanschlag zerstörte Altartisch, sind bei der «Mobiliar» versichert. Die Schadensumme, vor allem für Reinigungsarbeiten, wird auf mehrere Hunderttausend Franken beziffert.
Regress auf Brandstifter
Andere Versicherungen handhaben dies ähnlich. In der Regel bleibt aber der grösste Teil des Schadens trotzdem bei den Versicherungen respektive den Prämienzahlern hängen. Insbesondere, wenn der Brandstifter kein oder nur wenig Vermögen hat. Oft werden die Schäden bei den Versicherungen über Jahre hinweg beglichen. Aktuell hat die SGV laut Rossier einen Fall, bei dem ein Brandstifter gerichtlich zur Rückzahlung von 100 Franken je Monat über eine Zeit von 97 Jahren verurteilt wurde.
Übrigens: Bei kleineren Schadenfällen schliesst die SGV oft eine aussergerichtliche Zahlungsvereinbarung mit dem Brandstifter ab.