«Happige Vorwürfe»
SRG-Ombudsmann wehrt sich gegen Grenchens Kritik am Dok-Film

Der Dok-Film über Grenchen zieht weitere Kreise: Roger Blum, Ombudsmann der SRG, wehrt sich gegen die Kritik der Stadt Grenchen, die seinen Bericht als «Farce» bezeichnet hatte. Die Stadt Grenchen liege gleich in drei Punkten daneben.

Oliver Menge
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Roger Blum

Roger Blum

zVg

«Mit Erstaunen habe ich der Presse vom 17. Juli 2018 entnommen, dass die Stadt Grenchen sich durch meinen Schlussbericht zum Fernseh-Dok-Film ‹Die schweigende Mehrheit› veranlasst sieht, mich mit happigen Vorwürfen einzudecken», heisst es in einem Schreiben von Roger Blum an die Redaktion dieser Zeitung.

Er habe «grobe Verfahrensfehler» begangen, wichtige Punkte nicht berücksichtigt und den «unfertigen Abschlussbericht» «unfairerweise mit Sperrfrist an die Medien verschickt», der Schlussbericht sei «eine absolute Farce», so die Kritik der Verantwortlichen der Stadt. Blum: «Auf so schwerwiegende Vorwürfe muss ich reagieren können.»

Kein Gerichtsverfahren

Die Beanstander aus Grenchen hätten dreifach etwas verwechselt: als erstes das Verfahren vor der Ombudsstelle mit dem Verfahren vor einem Gericht. «Im Gerichtsverfahren können sich die Parteien mehrfach äussern, bevor es zur Verhandlung kommt; es gibt Replik und Duplik, und am Schluss wird ein Urteil gefällt oder ein Vergleich abgeschlossen. Das Verfahren vor einer Ombudsstelle im Rundfunkbereich ist hingegen sehr informell. Das Gesetz schreibt nur wenig vor, der Ombudsmann kann weitgehend selber entscheiden, wie er einen Fall erledigen will.»

Im Fall des Dok-Film «Die schweigende Mehrheit» habe er aus Respekt vor der Stimmung in Grenchen ein besonders aufwendiges Verfahren gewählt, schreibt Blum: zuerst ein Zwischenbericht, dann eine Aussprache, dann der Schlussbericht.

Wichtig sei aber: «Der Ombudsmann gibt im Schlussbericht nur seine Einschätzung kund, er entscheidet nichts. Einen rechtsgültigen Entscheid fällt erst die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), an die die Beanstander innert 30 Tagen, nachdem sie den Schlussbericht des Ombudsmannes erhalten haben, gelangen können.»

Eine Aussprache, mehr nicht

Zweitens hätten die Vertreter Grenchens den Stellenwert der Aussprache in Grenchen mit einem Replik-Duplik-Verfahrensschritt verwechselt, so Blum. «Die Aussprache zwischen Vertretern der Stadt und den redaktionell Verantwortlichen von Fernsehen SRF unter meiner Leitung und der des stellvertretenden Ombudsmannes Manfred Pfiffner diente indes dazu, das gegenseitige Verständnis zu fördern, Missverständnisse auszuräumen und Lehren aus dem Fall zu ziehen», erklärt der Ombudsmann.

Im Vergleich zu den schriftlichen Beanstandungs-Begründungen und zur schriftlichen Stellungnahme der SRF-Redaktion sei während der Aussprache ein einziges neues Argument eingebracht worden. «Dieses konnte ich mir merken, ohne das bereinigte Protokoll abzuwarten. Ich konnte also den Schlussbericht fertigstellen, bevor das Protokoll in seiner Endfassung vorlag.»

Es sei ohnehin vorgesehen gewesen, ein knappes Protokoll auszufertigen mit den jeweiligen Hauptargumenten. Grenchen habe jedoch darauf beharrt, dass ihre Einlassungen quasi wörtlich aufgenommen wurden. Das habe den Protokoll-Bereinigungsprozess in die Länge gezogen.

Grenchen wehrte sich gegen das schlechte Bild, das ein Dok-Film von der Stadt zeichnet.
9 Bilder
Eine Szene des Dok-Films in den Schrebergärten
Dok-Film über Grenchen empört in der Stadt
Die Grenchner sind ein wahlfaules Völkchen, so eine Aussage des Dok-Films.
François Scheidegger kritisierte den Film vehement.
Die Stadt reichte bei der SRG-Ombudsstelle eine «Beanstandung wegen Konzessionsverletzung» ein.
Der Ombudsmann verteidigt den Film. Grenchen habe eben nur als Schauplatz für eine «anschauliche Studie dreier Milieus» gedient, meint er.
Ein Punkt, den der Ombudsmann rügt: Es wurde nicht erwähnt, dass es am Mittagstisch der Schule auch Schülermenus ohne Schweinefleisch gebe.
Der SRG-Ombudsmann kritisiert zudem, «dass die Filmemacherin die Protagonisten fast penetrant auf SVP-Positionen festzunageln versuchte.»

Grenchen wehrte sich gegen das schlechte Bild, das ein Dok-Film von der Stadt zeichnet.

Simon Dietiker

Schlussbericht und Entwurf

Drittens: «Die Vertreter Grenchens verwechselten den definitiven Schlussbericht mit einem Entwurf», schreibt Blum. «Die Beanstander erhielten den Schlussbericht am 27. Juni 2018, am 10. Juli 2018 wurde er veröffentlicht. Den Medien wurde er am Vortag – also am 9. Juli – mit Sperrfrist zugestellt, damit die Redaktionen die Dokumente in Ruhe studieren konnten», der Zwischenbericht mit 30 Seiten und der Schlussbericht, der 12 Seiten umfasste. Es habe sich nicht um einen «unfertigen Abschlussbericht», sondern um den endgültigen Schlussbericht gehandelt, den jedermann auch im Internet auf der Homepage der SRG nachlesen könne.

«Ich bemühte mich in meinem Schlussbericht, die Argumente vor dem Hintergrund der Medienfreiheit und dem der legitimen Anliegen Grenchens zu wägen. Dabei kritisierte ich den Film in verschiedener Hinsicht, ohne dass sich daraus eine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes ergibt. In vier von 13 Hauptkritikpunkten gab ich den Beanstandern recht.» Und Blum wird noch deutlicher: «Nur wer absolut nicht lesen will, was in dem Schlussbericht drinsteht, kann ihn als Farce bezeichnen.»

Auf Anfrage meint Blum, er habe ein dickes Fell und verstehe das nicht als Angriff auf seine eigene Person, sondern vielmehr auf die Ombudsstelle. «Was mir aber zu denken gibt: Die Stadtbehörde ist unglaublich defensiv, man hat den Eindruck, als möchten die Verantwortlichen am liebsten nicht, dass Grenchen irgendwie öffentlich wahrgenommen wird.» Grenchen hätte seiner Meinung nach gute Chancen, mit einer gezielten Imagekampagne das Bild in der Öffentlichkeit zu verbessern.