Ein Post auf der Facebook-Seite «Du bisch vo Gränche, wenn ...» über ein Tauchbrillenverbot im Grenchner Gartenbad ging viral und sorgte für ziemlich viel Wirbel. Mittendrin: der Stadtpräsident als angebliche Spassbremse.
Unglaublich: Da hat also am Sonntag ein Bademeister einen kleinen Buben, vierjährig, aus dem Nichtschwimmerbecken gejagt, weil er dieses mit einer Taucherbrille bewehrt betreten wollte. Das sei verboten, wurde ihm von offizieller Seite, also vom Bademeister, beschieden. Und offenbar ist der kleine Junge daraufhin weinend zu seinen Eltern gerannt.
Taucherbrillen sind in der Badi verboten? Das ist ja was ganz Neues, haben sich daraufhin wohl einige der Erwachsenen gesagt, die das mitbekommen haben. Etwas, das man nicht einfach so hinnehmen kann. Also bemühte man die Facebook-Seite «Du bisch vo Gränche, wenn ...» und machte dort seinem Ärger Luft. Natürlich suchte man auch nach den Ursachen für das Verbot, und schnell wurde klar, dass Stadtpräsident François Scheidegger höchstpersönlich ein Taucherbrillenverbot ausgesprochen habe, weil sich angeblich einige Damen ebenfalls höchstpersönlich bei ihm darüber beschwert haben sollen, sie würden von Spannern unter Wasser beim Schwimmen beobachtet. Das sei tatsächlich so passiert. Wirklich?
Die Gratiszeitung «20min» erfuhr Tags darauf von dem «Skandal» und verfasste einen Online-Artikel. Darin stand, dass es sich bei der ganzen Geschichte um ein Missverständnis gehandelt habe. Der Bub sei tatsächlich aus dem Becken verwiesen worden, weil ein Bademeister die Regeln falsch interpretiert hatte – wegen Verletzungsgefahr sind nämlich Schnorchelausrüstungen im Nichtschwimmerbecken verboten. In erster Linie geht es um die Flossen, mit denen die Kinder sich gegenseitig aus Versehen ins Gesicht schlagen könnten. Chef-Bademeister Paul Martin Joss stellte das Ganze gegenüber der Gratiszeitung richtig.
Davon unbeeindruckt, kommentierte man auf «Du bisch vo Gränche, wenn ...» munter weiter. Und auch das Gerücht, der Stapi sei von ein paar «prüden» Damen instrumentalisiert worden, hielt sich bis am Dienstag hartnäckig. Über 120 Kommentare wurden bis am Nachmittag geschrieben, einige Kommentatoren machten sich lustig über die Damen, die sich «bespanneret» fühlen. «Ob sie wohl einen Skianzug anziehen, wenn sie sich was zu trinken holen?» Andere fielen den so verbreiteten Fake News zum Opfer und drohten gar mit Boykott des Grenchner Gartenbads in Zukunft. Sogar eine ehemalige Gemeinderätin stimmte in das Wolfsgeheule ein und plädierte dafür, sofort eine Petition zu lancieren.
Scheidegger reagiert erstaunt, als diese Zeitung ihn danach fragt, ob tatsächlich er persönlich ein Verbot ausgesprochen habe: «Das wäre ja kaum stufengerecht und ausserdem eine krasse Kompetenzverletzung. Grundlage bildet die Schwimmbadordnung, der Vollzug obliegt dem Leiter Schwimmbad Paul Joss bzw. den Bademeistern, welche zur Durchsetzung des Reglements auch über ein Weisungsrecht verfügen oder nötigenfalls Verbote aussprechen können.» Scheidegger ergänzt: «Aber was hier auf den sozialen Medien abgeht, ist doch sehr fragwürdig.»