Selzach
Tauziehen im Gemeinderat um das Parkverbot in Altreu

Soll entlang der ganzen Längackerstrasse oder nur im Teil südlich der Abzweigung Bachstrasse ein Parkverbot gelten? Nebst dieser kniffligen Frage freute sich der Selzacher Gemeinderat über eine positive Rechnungsbilanz.

Patric Schild
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Die Längackerstrasse in Altreu mit der Kapelle «Mariahilf» rechts, links zweigt auf gleicher Höhe die Bachstrasse ab.

Die Längackerstrasse in Altreu mit der Kapelle «Mariahilf» rechts, links zweigt auf gleicher Höhe die Bachstrasse ab.

Oliver Menge

Um der Besucherströme in Altreu Herr zu werden, beschloss der Gemeinderat an seiner Sitzung vom März unter anderem, auf der Längackerstrasse ein generelles Parkverbot auszusprechen, welches ab Höhe Grossmatt in südliche Richtung gilt. Dagegen regte sich nun allerdings Widerstand. Die Römisch-Katholische Kirchgemeinde erhob Einsprache beim Rat, da sie hinter der jetzigen Massnahme eine zu grosse Einschränkung für die Besucher der Kapelle «Mariahilf» sieht. Stattdessen stellte sie den Antrag, dass «Parkieren Verboten» erst ab dem Bachweg gelten soll.

Gemeinderat und zugleich Vorsitzender der Arbeitsgruppe «Reduktion der Besucherströme in Altreu», Viktor Brotschi, hat in Zusammenarbeit mit der Bau- und Werkverwaltung einen Vorschlag zur gütlichen Einigung ausgearbeitet. Der Kompromiss sieht vor, dass die beschlossene Zonensignalisation mit dem Zusatz «Ausgenommen bei Anlässen in der Kapelle auf der Längackerstrasse bis und mit Bachweg» ergänzt werden soll. Die Kirchgemeinde wiederum gab bekannt, dass sie im Falle einer Zustimmung des Gemeinderates zu dieser Ausnahmeregelung ihre Einsprache zurückzieht.

Der Gemeinderat hatte nun zu entscheiden, ob er der vorgelegten Ausnahmeregelung zustimmt oder ob für die Besucherinnen und Besucher die Nutzung der legal nutzbaren Parkmöglichkeiten zugemutet werden soll.

FDP-Fraktion stellte den Antrag, gar nicht erst auf das Geschäft einzutreten

Doch zunächst sah es danach aus, als würde es gar nicht erst so weit kommen. Christoph Scholl beantragte im Namen der FDP-Fraktion, erst gar nicht auf das Geschäft einzutreten. Denn es sei nicht seriös, wenn der Rat jetzt über den Vorschlag beschliesse, aber jene Stelle, welche den Antrag für das Verbot ursprünglich gestellt habe, nie konsultiert worden sei. «Wir wollen deshalb, dass man die zuständige Arbeitsgruppe, die ausschliesslich für diese Thematik eingesetzt wurde, offiziell zu Wort kommen lässt», so Scholl. Zumal berechtigte Zweifel darüber angebracht seien, ob innerhalb der Arbeitsgruppe in dieser Angelegenheit Einstimmigkeit herrsche.

Demgegenüber standen CVP und SP, welche das Geschäft nicht zurückschieben und dadurch verzögern wollten. «Aus den Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppe weiss ich, dass die Verschiebung des Parkverbotes an den Bachweg sicherlich nicht in Frage kommt», erklärte CVP-Politiker Brotschi. Die vorliegende Kompromisslösung könne die Arbeitsgruppe seiner Ansicht nach aber durchaus vertreten – was die Gegenseite jedoch als blosse Annahme abtat. Denkbar knapp, mit 5 Ja- zu 6 Nein-Stimmen, fiel die Abstimmung gegen den Antrag der Freisinnigen aus.

Zuständige Arbeitsgruppe sei nicht konsultiert worden

In der nachfolgenden Diskussion erläuterte Scholl, dass die FDP keiner Ausnahmeregelung zustimmen werde, und begründete dies wiederum mit der fehlenden Sichtweise der Arbeitsgruppe. Würde diese grossmehrheitlich hinter der Massnahme stehen, könne auch er sich diesem Entscheid anschliessen. «Aber ich befürworte keine Ausnahmeregelung, um mir im Nachhinein von der Arbeitsgruppe die Frage anhören zu müssen, weshalb der Rat dies getan habe», so der Freisinnige.

Den Vorschlag, welcher aus der Pattsituation herausführte, brachte schliesslich Peter Bichsel ein. Der Rat soll die Ausnahme unter der Voraussetzung genehmigen, dass die Arbeitsgruppe dem Antrag anschliessend ebenfalls zustimmt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, fällt der Entscheid der Arbeitsgruppe negativ aus, lehnt der Gemeinderat die Einsprache ab, und die Ausnahmegenehmigung ist endgültig vom Tisch.

Satter Gewinn statt budgetierter Verlust

Gemeindeverwalter Mario Caspar konnte bei der Präsentation der Jahresrechnung 2020 Erfreuliches berichten, denn die Rechnung schloss mit einem Plus von über 770'000 Franken ab. Budgetiert worden war ein Aufwandüberschuss von rund 1,1 Mio. Franken. Der Hauptfaktor in diesem Jahr ist der zusätzliche Beitrag aus dem Finanzausgleich von 1,2 Mio. Franken, der die Steuerausfälle der Firmen reduziert. Zusätzlich verminderten sich aufgrund der Pandemielage verschiedenste Ausgaben, was kumuliert nochmals geschätzte 300'000 Franken einsparte. So konnte etwa die Sommeroper nicht durchgeführt werden, und die Feuerwehr hielt weniger Übungen ab.

Weiter fanden weniger Behördensitzungen statt, und sämtliche Anlässe der Senioren, Behörden und des Personals mussten abgesagt werden. Auch der Minderaufwand von circa 175'000 Franken beim Schulkreis BeLoSe, Entnahmen aus der Vorfinanzierung und aus den Aufwertungsreserven sowie die Auflösung der Rückstellungen für den Finanzausgleich führten letztlich ebenfalls zu einer Besserstellung der Jahresrechnung 2020 gegenüber dem Budget.

Sorgenkind Spezialfinanzierung «Wasser»

Bei den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen bereitet der Gemeinde das Wasser Sorgen. Dieses schloss mit einem Aufwandüberschuss von 38'000 Franken ab. Budgetiert worden war allerdings gar ein Minus von über 140'000 Franken. Demgegenüber konnte beim Abwasser wie auch beim Abfall eine «bilderbuchmässige» Punktlandung erzielt werden.

Die beiden Spezialfinanzierungen schlossen mit einem Ertragsüberschuss von 1000 bzw. 600 Franken ab. Dies zeige, dass die Gebührensenkung der richtige Schritt gewesen sei. Die Fernwärme wiederum schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 71'000 Franken. Da sich die Fernwärme seit Jahren positiv entwickle, könnte auch hier eine Überprüfung der Gebühren gerechtfertigt sein.