Grenchen
Schenkkreismord: Schuldenberg der Familie Dubey wächst weiter

150 000 Franken aus illegalen Schenkkreis-Aktivitäten hat der Staat eingezogen. Nur ein Drittel wird in die jetzt beginnende Liquidation der Vermögenswerte der Familie Dubey aus Grenchen einfliessen.

Patrick Furrer
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Der Tatort des Schenkkreis-Mordes in Grenchen. (Archiv)

Der Tatort des Schenkkreis-Mordes in Grenchen. (Archiv)

Keystone

Noch können die Opfer des Dreifachmordes nicht in Frieden ruhen. Nicht nur, dass die erstinstanzlich schuldig gesprochenen Täter - die zwei geständigen Männer und die Drahtzieherin - angekündigt haben, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, weil sie zu lebenslanger Haft verurteilt wurden (wir berichteten). Drei Jahre nach dem Mord in Grenchen tauchen die Namen der Opfer, Margrit, Pierre-André und Dania Dubey, auch im Konkursverzeichnis des Kantons Solothurn auf.

Kommenden Freitag wird ein zweiter Schuldenruf publiziert, wodurch Gläubiger während zehn Tagen Ansprüche anmelden können, die beim Erbschaftsamt noch nicht verzeichnet sind. Bereits im Herbst vor drei Jahren wurde ein öffentlicher Schuldenruf durchgeführt, und die Forderungen daraus bleiben bestehen, wie eine Nachfrage beim kantonalen Konkursamt zeigt.

Mit anderen Worten: Der Schuldenberg der Verstorbenen dürfte nur noch weiter wachsen. Auch wenn das Konkursamt mit Gerichtsentscheid vom 12. September mit der Nachlassliquidation der Familie Dubey betraut wurde, ist damit zu rechnen, dass die meisten Gläubiger der Verstorbenen leer ausgehen werden.

Zu wenig vorhandene Aktiven

Sämtliche nächsten gesetzlichen Erben hatten zuvor aus Angst vor massiven Schulden der Dubeys die Erbschaft ausgeschlagen; dass sie nun durch einen Überschuss aus dem Konkursverfahren doch noch zu Geld kommen, ist unwahrscheinlich.

Wie Konkursverwalter Mark Stadelmann schriftlich bestätigte, muss aufgrund der vorliegenden Situation davon ausgegangen werden, «dass nicht alle vorhandenen Schulden vollständig bezahlt werden können».
Daran ändert auch nichts, dass vor einem Monat die staatliche Einziehung von 150 000 Franken - die die Staatsanwaltschaft aufgrund illegaler Schenkkreisaktivitäten des Ehepaars Dubey vor zwei Jahren verfügt hatte - rechtskräftig geworden ist, nachdem die Schwester von Margrit Dubey dagegen prozessiert hatte (wir berichteten).

50 000 Franken hat das Gericht den Nachlässen und den Erben für die Todesfallkosten zugesprochen. Bleiben rund 100 000 Franken, die allerdings in der Staatskasse verbleiben dürften, wie Konkursverwalter Stadelmann erklärt. «Der strafrechtliche Beschlag geht dem konkursrechtlichen Beschlag vor. Es besteht keine Aussicht darauf, dass die eingezogenen Gelder zugunsten der Liquidation ausbezahlt werden.»

Urteilsbegründung beinahe fertig

Das Verfahren der eingezogenen Gelder wurde separat von der Hauptverhandlung geführt. Wann die Berufungsverhandlungen in den Fällen von Hammerwerfer Patric S*., Güggeli-Griller Guido S*. und Hundezüchterin Ruth S.* stattfinden, steht noch nicht fest. Die Strafabteilung des Amtsgerichts Solothurn-Lebern ist derzeit daran, die schriftliche Urteilsbegründung abzuschliessen, wie Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreter Matthias Steiner auf Anfrage sagte. Bis die Berufungsprozesse starten, dürfte das Konkursverfahren der Familie Dubey längst abgeschlossen sein.

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