Landbeschaffung
Scheidegger zum Kredit: «Es ist eine strategische Massnahme»

Die Stadt Grenchen will weiterhin eine aktive Bodenpolitik betreiben können. Dafür müssten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am Sonntag den Landbeschaffungskredit über 10 Millionen Franken annehmen.

Andreas Toggweiler
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François Scheidegger und das grosse Landstück an der Neckarsulmstrasse.

François Scheidegger und das grosse Landstück an der Neckarsulmstrasse.

ato/zvg - Montage: az

Am kommenden Wochenende können die Grenchner Stimmbürger über einen Landbeschaffungskredit in der Höhe von 10 Millionen Franken abstimmen. Stadtpräsident François Scheidegger betont, dass es sich um eine Ausgabenkompetenz über mehrere Jahre hinweg handelt: «Der Kredit ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für die strategische Landpolitik der Stadt.»

Laut den Informationsunterlagen zur Abstimmung arbeitet die Stadt Grenchen schon seit rund 40 Jahren mit Landbeschaffungskrediten. Der Kauf und Weiterverkauf strategisch wichtiger Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Grenchen sei in den letzten Jahren «eines der wirksamsten Steuerungsinstrumente» gewesen, um die Weiterentwicklung der Stadt zu fördern und zu lenken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu erhalten.

Politik einhellig dafür

Der Landkredit wurde das letzte Mal im Jahr 2007 auf 8 Mio. Fr. aufgestockt, wurde aber inzwischen bis auf einen Restbetrag von 286 000 Franken aufgebraucht. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai der erneuten Aufstockung einstimmig zugestimmt, und auch an der Gemeindeversammlung wurde oppositionslos auf die Vorlage eingetreten.

Die Finanzlage der Stadt ist nicht rosig und auch das Budget 2016 wird dem Vernehmen nach tiefrote Zahlen aufweisen. Macht es in dieser Situation Sinn, 10 Mio. Franken für Landkäufe zu reservieren? Stadtpräsident Scheidegger meint Ja. «Das Budget weist ein strukturelles Defizit auf, das mit verschiedenen Massnahmen angegangen werden muss. Die nötigen Investitionen in die Zukunft möchten wir aber weiterhin tätigen.» Die Ansiedlung von Arbeitsplätzen dank Landgeschäften in der Arbeitszone sei eine strategische Massnahme, welche langfristig der Stadt und letztlich auch ihren Finanzen zugutekomme.

Land hat realen Gegenwert

Scheidegger betont ferner, dass der Betrag von 10 Mio. Franken in der Vorlage nicht bedeute, dass die Stadt jetzt diesen Betrag gleich ausgebe. «Es geht um eine Ausgabenkompetenz über mehrere Jahre. Zudem: Wenn die Stadt Land kauft, hat sie einen realen Gegenwert, der unter Umständen sogar noch zunimmt.» Laut Berechnungen der Stadt wurde bisher dank dem «Anlageobjekt» Land sogar ein Gewinn von insgesamt 6 Mio. Franken erzielt.

Die Stadt möchte mit der aktiven Bodenpolitik weiterhin auch mitbestimmen können, welche Art von Betrieben auf den Arealen angesiedelt werden. Angestrebt wird ein Branchenmix mit möglichst hoher Wertschöpfung pro Fläche bzw. möglichst vielen Arbeitsplätzen.

Die Stadt rechnet, dass sie zu heutigen Landpreisen mit dem neuen Kredit in der Arbeitszone eine Fläche von rund 50 000 Quadratmetern erwerben könnte. Dies könnte laut Einschätzung der Stadt zur Ansiedlung von je nach Grösse vier bis acht Betrieben gereichen. «Da das neue Raumplanungsgesetz den Bauzonen enge Grenzen setzt, ist es umso wichtiger, wenn die Stadt eigene Landreserven hat», nennt der Stapi ein weiteres Argument.

Entscheid für Ansiedlung steht unmittelbar an

«An der Neckarsulmstrasse will sich zurzeit gerade ein Betrieb ansiedeln, und das möglichst bald», nennt Scheidegger ein aktuelles Beispiel. Nötig seien 25 000 Quadratmeter. Die Stadt hat dort – noch aus dem auslaufenden Kredit – ein grösseres Landstück erworben, das sie in den zurzeit laufenden Verhandlungen über einen Landabtausch anbieten kann. Dabei geht es um das mit Ausnahme der Räume der leerstehenden ehemaligen Firma Ramseyer noch unbebaute Gebiet südlich der Strasse. Der leer stehende Bau, der der Immobilienfirma Espace Real Estate gehört, soll ins Projekt integriert werden. Erwartet wird der Entscheid noch im November.

Schliesslich soll der Landbeschaffungskredit auch vermehrt im Wohnbereich eingesetzt werden. Im öffentlichen Interesse liegen nämlich auch die Weiterentwicklung und Aufwertung von Quartieren, die Belebung des Stadtzentrums oder die Schaffung von «hochwertigem» Wohnraum. All diese Ziele werden in der Vorlage ebenfalls genannt.

Restriktionen beschlossen

Der Gemeinderat hat zudem einige Restriktionen für die dank dem Kredit möglichen Landgeschäfte beschlossen. So soll darauf geachtet werden, dass die Kaufgeschäfte keine Erhöhung der Landpreise verursachen, bzw. sollen sich diese innerhalb der «ortsüblichen Preise» bewegen.

Die Landgeschäfte sollen im Verwaltungsbericht aufgelistet werden. Der Kauf soll ausnahmsweise auch in Nachbargemeinden möglich sein, sofern das Land für Abtauschgeschäfte benötigt wird. Wenn ein Grundstück, das mit dem Beschaffungskredit erworben wurde, einem öffentlichen Zweck zugeführt wird, muss zusätzlich ein Ausgabenbeschluss nach Kompetenzordnung erfolgen.