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Das Amtsgericht Solothurn-Lebern lud Beschuldigte, Zeugen und Anwalt nach Grenchen an die Jurastrasse ein, um einen Verkehrsunfall von 2014 zu beurteilen.
Am 6. November 2014 ca. um 21 Uhr ereignete sich auf der Jurastrasse bei der Einmündung der Maria-Schürer-Strasse ein Unfall. Eine damals 19-jährige Autofahrerin wollte aus der Maria-Schürer-Strasse in die Jurastrasse in Richtung Bettlach einbiegen. Sie hielt zunächst beim Stop an, fuhr dann etwa einen Meter weiter, hielt erneut an, um besser zu sehen. Da erst sah sie das Motorrad, das auf der Jurastrasse von Bettlach her auf sie zukam.
Der Motorradfahrer bremste, kam zu Fall. Das Motorrad schlitterte vor der Front des Autos vorbei und riss das Nummernschild ab. Der Fahrer krachte in den Radkasten. Er war, wie die Polizei später anhand der Bremsspuren feststellte, zu schnell unterwegs – mindestens 60km/h in der 50er-Zone – und hat deswegen bereits seine Strafe aufgebrummt erhalten.
Das war aber nicht der Grund, weshalb sich am Dienstag das Amtsgericht unter Vorsitz von Amtsrichter Yves Derendinger zu einem Augenschein in Grenchen einfand. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich gegen die Fahrerin des Golfs einen Strafbefehl erwirkt: Wegen Nichtbeachtens von Strassenmarkierung und Nichteinhalten der Verkehrsregeln – Missachtung des Vortrittsrechts – Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und mangelnder Sorgfaltspflicht sollte die Beschuldigte 500 Franken Busse plus Gebühren in der Höhe von nochmals 500 Franken bezahlen.
Doch damit nicht genug: Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die Motorfahrzeugkontrolle MFK der damaligen Neulenkerin – sie hatte die Prüfung noch keine drei Jahre vor dem Unfall abgelegt – wahrscheinlich jetzt auch noch den Ausweis entzogen.
Nicht gesehen, aber gehört
Beim Augenschein vor Ort anwesend waren die Beschuldigte und ihr Anwalt, drei Vertreter des Amtsgerichts, als Zeugen der Motorradfahrer und ein weiterer Zeuge, der zum Zeitpunkt des Unfalls entlang der Jurastrasse spazierte.
Der 72-Jährige wurde durch das Unfallgeräusch auf den Vorfall aufmerksam, mit eigenen Augen gesehen habe er das eigentliche Ereignis nicht. Aber er hatte die Polizei gerufen. Das Motorrad sei zuvor mit deutlich übersetzter Geschwindigkeit an ihm vorbeigerauscht.
Beim Augenschein ging es dem Gericht darum, den Sachverhalt vor Ort zu präzisieren. Denn die junge Frau hatte schon bei ihrer ersten Aussage behauptet, sie habe im an der gegenüberliegenden Strassenseite angebrachten Spiegel nichts gesehen, und weil die direkte Sicht auf die Jurastrasse in Richtung Bettlach nicht nur durch Gestrüpp auf dem angrenzenden Grundstück, sondern zusätzlich durch eine Baustellen-Signalisation unmittelbar vor der Einmündung erschwert wurde, sei sie etwa einen Meter über die Bodenmarkierung hinausgefahren, um etwas sehen zu können.
Sie kenne diese Kreuzung gut und wisse, dass es eine gefährliche Ecke sei, weil sie früher oft hier durchgefahren sei, um eine Kollegin zu besuchen. Aber das Motorrad habe sie an diesem Abend erst in dem Moment gesehen, als der Motorradfahrer schon im Begriff gewesen sei zu stürzen.
Der 22-jährige Motorradfahrer konnte nicht sagen, wie schnell er tatsächlich unterwegs gewesen war. Er schaue schliesslich nicht ständig auf seinen Tacho. Er habe ganz einfach im Schreck mit der Hinterbremse zu stark gebremst, als er das Licht der Scheinwerfer des Golfs bemerkt habe, und sei deshalb zu Fall gekommen.
Aber – als Antwort auf die entsprechende Frage des Gerichts – er selber sei mit Licht gefahren, er fahre grundsätzlich immer mit Licht. Das bestätigte auch der andere Zeuge, zumindest, was das Hinterlicht angeht. Übers Vorderlicht könne er nichts sagen, meinte der 72-Jährige.
Spiegel neu ausgerichtet?
Dafür aber zum Spiegel: Der Stadtpolizei Grenchen habe er ein E-Mail geschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht, dass etwas mit der Ausrichtung des Spiegels nicht stimme. Denn schon kurz nach dem fraglichen Ereignis sei es zu weiteren Fast-Unfällen gekommen, weil die Autofahrer in der Stoppstrasse einfach nichts gesehen hätten.
Laut seiner Coiffeuse, die in der Nähe arbeite, sei kurz darauf der Spiegel besser ausgerichtet worden. Allerdings ist darüber nichts aktenkundig.
Bei der Weiterführung des Prozesses im Amtsgericht in Solothurn versuchte Richter Derendinger, sich durch gezielte Fragen ein noch klareres Bild zu machen. Der Anwalt der Beschuldigten forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch in allen Punkten.
Freispruch in allen Punkten
In seiner Urteilsbegründung sagte Derendinger, der Augenschein habe gezeigt, dass die Sicht nacht links schwierig und ein über die Markierung hinausfahren notwendig sei, wolle man etwas sehen. Hinzu komme, dass da eine Baustellen-Signalisation gestanden habe, wie man sie blöder nicht habe hinstellen können. Aufgrund einer von der Polizei angefertigten Unfallskizze gehe er auch davon aus, dass der Motorradfahrer zum Zeitpunkt, als die Frau im Stop anhielt, ausserhalb des Sichtfelds des Spiegels gewesen sei, rund 60 Meter entfernt.
Dies aufgrund der Bremsspuren, der Geschwindigkeit und der Reaktionszeit. Alleine eine umfassende Verkehrsstudie würde hier Klarheit schaffen, auf die er aber verzichte. Und man könne nicht erwarten oder verlangen, dass die junge Frau beim zweiten Stop, den sie nur gemacht habe, um sich einen besseren, direkten Überblick zu verschaffen, nochmals in den Spiegel schaue. Insofern könne man ihr keinen Vorwurf machen.
Überdies gehe aus den Akten der Staatsanwaltschaft nicht klar hervor, auf was genau sie ihre Aufmerksamkeit richte. In den Protokollen werde deutlich gesagt, dass die Situation am Unfallort unübersichtlich sei, es zum Zeitpunkt des Unfalls dunkel war – und zur Spiegelsituation habe sich die Staatsanwaltschaft gar nicht erst geäussert. Er könne nicht nachvollziehen, was man der Angeklagten vorwerfe, so Derendinger.
Die Beschuldigte wurde in allen Punkten freigesprochen, die Kosten gehen zulasten des Staates.