Flughafen Grenchen
Pistenverlängerung hat mit den 2008 angepassten Vorschriften nichts zu tun

Mit den 2008 angepassten Vorschriften sind keine Normen in Kraft getreten, die Grund für eine Pistenverlängerung am Grenchner Flughafen sein könnten. Grund dafür sind viel mehr ältere Vorschriften und Wünsche von Kunden des Flughafens.

Andreas Toggweiler
Drucken
Eine zweimotorige Maschine landet in Grenchen.

Eine zweimotorige Maschine landet in Grenchen.

Felix Gerber

Der Flughafen Grenchen hat die von ihm gewünschte Pistenverlängerung immer wieder mit flugrechtlichen Normen begründet, welche 2008 geändert hätten. Man müsse wieder «gleich lange Spiesse» herstellen, um konkurrenzfähig zu bleiben, heisst es.

Dementsprechend wurden beispielsweise kürzlich die Gemeinderäte von Grenchen und Bettlach orientiert und so hiess es auch anlässlich einer Medienorientierung des Kantons zur Wiederaufnahme des Verfahrens für eine Pistenverlängerung gegen Osten im Mai.

«Seit 2008 sind in der Schweiz die europäischen Luftfahrtstandards und Normen (EU-Ops1) im gewerbsmässigen Flugbetrieb zwingend anzuwenden», heisst es in einer Unterlage, die anlässlich des Regierungsratsentscheides vom 20. Mai verteilt wurde. «Die rechenbaren Pistenlängen wurden verkürzt, für Jets um 40 Prozent und für Turbopropellerflugzeuge um 30 Prozent».

Welche Vorschrift genau?

Für die Passagierluftfahrt existieren aber unzählige Vorschriften. Der Grenchner Aviatiker und Politiker Peter Brotschi wollte es deshalb genauer wissen und hat beim Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) per mail nachgefragt, «welche Normen wie und wann geändert haben».

«Ich wurde als Flieger, Politiker, Lehrer von Bettlach und Bürger von Selzach von der Bevölkerung immer wieder gefragt, ob das stimme, dass der Flughafen einfach den Status Quo erhalten möchte und wie das jetzt sei mit den geänderten Vorschriften.» Schliesslich wolle er der Bevölkerung korrekte Antworten geben, so Brotschi zu seiner Anfrage.

Die Antwort von BAZL-Chef Peter Müller hat dann Brotschi, selber begeisterter Flieger, doch erstaunt. Zwar seien 2008 die ehemaligen «JAR OPS1-Vorschriften» (Sicherheitsanforderungen für Gewerbsmässige Flüge) angepasst worden. «Im Jahr 2008 sind jedoch keine Normen in Kraft getreten, die Grund für eine Pistenverlängerung sein könnten», heisst es in der Antwort von BAZL-Chef Peter Müller auf Brotschis Frage.

«Hauptgrund hinfällig»

«Das hat mich dann doch sehr überrascht», meint Brotschi. «Denn der immer wieder geäusserte Hauptgrund für die Pistenverlängerung würde ja damit hinfällig.»
Wenn dem so wäre, wäre es auch Wasser auf die Mühlen der Flugplatzgegner, welche diesem wohl «Salamitaktik» vorwerfen könnten. Die Vorschriften über die Pistenlänge waren sogar schon vor der letzten Pistenverlängerung in Grenchen ums Jahr 2000 in Kraft.

Charles Riesen, Sprecher des Flughafens, räumt ein, dass die Vorschriften bezüglich der Pistenlänge eigentlich schon seit 1997 gelten und die grösseren Flugzeuge seither nur noch teilweise betankt starten können.

Mit der ersten Pistenverlängerung habe man dem Problem erst die Spitze gebrochen. «Damals hat dies für die damalige Ausgangslage genügt.» Es seien nur sehr wenige Flugzeuge betroffen gewesen, weshalb eine Verlängerung um 200 Meter das Problem löste - vorerst.

«Inzwischen sind aber 14 Jahre vergangen und die Situation ist heute eine völlig andere.» Der Bedarf nach Flügen mit Business-Flugzeugen - und dies sind oft Jets oder Turboprop-Maschinen – habe seither stark zugenommen.

«Es sind unsere Kunden, welche die Verlängerung der Piste wünschen.» Ansonsten droht die Situation, dass diese, ihre Flugzeuge auf eine andere Home Base verlegen, wo sie nach dem Start nicht nochmals landen müssen, um aufzutanken. Den Vorwurf der Salamitaktik weist Riesen deshalb zurück. «Wir reagieren heute auf eine völlig andere Ausgangslage.»

Jahrzahl führt in die Irre

Riesen räumt immerhin ein, dass die Verwendung der Jahrzahl 2008 zu Missverständnissen führen könne. «Wir verweisen einfach auf die neuste Version des nun verbindlichen EU-Dokumentes vom 20.8. 2008. Wir findesn das richtig, denn in der Aviatik gilt immer das neuste Regelwerk.»

In der Tat gebe es eine ganze Fülle von Vorschriften, welche auch laufend ändern können. Es sei nicht ganz einfach, diese in zusammenfassenden Informationen verständlich und vollständig darzulegen. Man könne nicht jedesmal das ganze Regelwerk zitieren, sei aber stets bereit, bei Fragen genauer Auskunft zu geben.