Die Rütiger Stimmberechtigten haben einer Steuersenkung zugestimmt. Kurzfristig wurde die Genehmigung der Ortsplanung von der Traktandenliste der Gemeindeversammlung abgesetzt.
An der Gemeindeversammlung Rüti genehmigten 39 Stimmberechtigte das Budget 2021 mit einer Steuersenkung um einen Zehntel auf neu 1,88. «Wir haben zwar ausgiebig über diesen Schritt im Gemeinderat diskutiert», erklärte Gemeindepräsident Theodor Bösiger. Angesichts der zwei guten Rechnungsjahre in Folge , welche die Gemeinde vorweist, könne man diesen Schritt aber verantworten. Der Steuersatz für Firmen wird bei 1,98 belassen.
Der Voranschlag sieht einen kleinen Überschuss in der Höhe von 30 700 Franken vor. Während man beim allgemeinen Haushalt mit einem Defizit von 50500 Fr. rechnet, ergeben sich aus den Spezialfinanzierungen Überschüsse von 81 200 Franken. Die Spezialfinanzierungen seien allesamt gut aufgestellt, mit Ausnahme der Abfallentsorgung. Hier besteht laut Bösiger Handlungsbedarf - auch wenn es nicht um grosse Beträge gehe.
Ungewissheit herrsche auch bei der Wasserversorgung, da man im Zusammenhang mit der Chlorothalonil-Problematik nach Lösungen suchen muss Überhaupt sei die Budgetierung im Moment schwierig abzuschätzen, da die Auswirkungen der Coronapandemie nicht bekannt sind. «Am ungewissesten sind die künftigen Steuern», meinte Bösiger. In noch grösserem Ausmass gelte dies für den Finanzplan der nächsten Jahre, so der Gemeindepräsident weiter. «Das ist wie ein Blick in die Glaskugel.» Wohl zeichneten sich Defizite ab, es bestünden aber keine Anhaltspunkte, wonach die Finanzen aus dem Gleichgewicht geraten.
Der Versammlung konnte ferner die Kreditabrechnung für die Verkabelung der Elektro-Freileitung Thälistrasse vorgelegt werden. Diese schliesst mit effektiven Kosten von 59660 Franken, 5340 Franken günstiger als veranschlagt.
Nicht behandelt wurde das ursprünglich vorgesehene Haupttraktandum der Gemeindeversammlung, die Ortsplanungsrevision. In der Begründung auf der Homepage der Gemeinde schreibt der Gemeinderat: «Im Rahmen der öffentlichen Auflage zur Ortsplanungsrevision musste festgestellt werden, dass für die Bevölkerung (vor allem im Bereich Landwirtschaft) noch viele Unklarheiten bestehen und unter anderem Anpassungen in den Bereichen Gewässerschutz und Landschaftsschon-/ und -schutzgebiet nötig werden.» Zudem komme es zu einer Änderung im Baureglement betreffend den Energieartikeln. Die Erlasse müssten vor dem Beschluss zwingend einer Vorprüfung durch die kantonale Genehmigungsbehörde unterzogen werden. Ein Verzicht auf diesen Schritt könne zu Beschwerden führen.
Im Traktandum Verschiedenes wurde der Gemeinderat angefragt, ob nicht eine Sanierung des alten Spritzenhauses möglich sei. Dazu hiess es, das Gebäude sei in einem sehr schlechten Zustand und Investitionen lohnten sich kaum mehr.
Seitens der Kirchgemeinde gab Präsident Hans-Jörg Lehmann bekannt, dass eine Wiederbesetzung der seit einem Jahr vakanten Pfarrstelle leider an der vom Synodalrat vorgeschriebenen Dienstwohnungspflicht gescheitert sei. Lehmann sparte dabei nicht mit Kritik an der Ref BeJuSo-Behörde und sprach von einer «unnötigen Machtdemonstration» mit einer ohnehin veralteten Regelung.