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Das Bundesverwaltungsgericht erkennt in den Aufwendungen von Heinz Müllers Firma für dessen Nationalratswahlkampf eine «verdeckte Gewinnausschüttung» an den Alleinaktionär Müller. Dieser will das Urteil voraussichtlich nicht weiterziehen.
Dass der damalige kantonale SVP-Präsident Heinz Müller (Grenchen) seinen persönlichen Nationalratswahlkampf 2007 durch sein eigenes Unternehmen Elpex AG finanzieren liess, ist bekannt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung sah darin eine «verdeckte Gewinnausschüttung» an den Alleinaktionär, Verwaltungsratspräsidenten und Geschäftsführer Heinz Müller und belegte die Firma dafür mit rund 90000 Franken Verrechnungssteuer. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen diese Auffassung bestätigt und Müllers Beschwerde abgewiesen.
160000 Franken für Wahlkampf
Umstritten waren Ausgaben der Elpex AG aus dem Jahr 2007 von rund 160000 Franken für Müllers Wahlkampf, ausserdem rund 97000 Franken für die Lieferung von Haushaltsgeräten an Private, Verwaltung von Liegenschaften, Wohnungsvermietungsinserate und anderes in den Jahren 2008 und 2009. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kam zum Schluss, das seien keine geschäftlich notwendigen Ausgaben der Firma gewesen, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung an Heinz Müller. Diese belegte die ESTV 2013 mit einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent oder rund 90000 Franken.
«Sich einen Nationalrat leisten»
Dagegen erhob Müllers Firma Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Die Wahlkampfausgaben seien durchaus geschäftlich begründet, argumentierte sie. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es für ein Unternehmen geschäftliche Vorteile bringe, «sich einen Nationalrat zu leisten». Mit der politischen Prominenz ihres Chefs könne sie Kunden gewinnen.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Die gezielte Finanzierung des Wahlkampfs des Hauptaktionärs diene «mit grosser Wahrscheinlichkeit» dessen privatem Interesse. Im Einzelfall könne eine solche Ausgabe geschäftlich sinnvoll sein. Aber die Elpex AG habe nicht dargelegt, wie der politische Einsatz Heinz Müllers im Fall einer Wahl der Firma genützt hätte. «Ein Nationalrat hat kaum genügend Einflussmöglichkeiten, um gezielt einer kleinen bis mittelgrossen Gesellschaft auf politischem Weg wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen», so das Gericht.
Verrechnungssteuer auferlegt
Alle umstrittenen Zahlungen der Elpex AG waren nach Ansicht des Gerichts nicht geschäftlich begründet. Die Firma habe dafür keine Gegenleistung erhalten, Heinz Müller sei allein der Begünstigte gewesen. Darum handle es sich um «verdeckte Gewinnausschüttungen zugunsten des Alleinaktionärs».
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Elpex AG vollumfänglich abgewiesen und ihr Verfahrenskosten von 5000 Franken auferlegt. Die Firma muss die 90000 Franken Verrechnungssteuer zahlen, diese aber Heinz Müller überwälzen.
Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht in Lausanne gezogen werden. Nach Auskunft seines Anwalts Roland Bühler (Trimbach) wird Heinz Müller dies voraussichtlich nicht tun. Hingegen werde er dafür kämpfen, dass ihm die Verrechnungssteuer zurückerstattet werde: Er habe sich ja mit dem Kanton Solothurn über die Steuern für die umstrittenen Ausgaben geeinigt. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belegten Einkünfte deklariert waren.
Müllers Wahlkampffinanzierung von 2007 war bereits Gegenstand eines Strafverfahrens wegen Steuerbetrugs. 2012 wurde Müller vom Solothurner Obergericht grösstenteils freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde er einzig wegen einer Verbuchung seiner Firma von 2005. Diesen Schuldspruch bestätigte 2013 das Bundesgericht.
Weil dieses Steuerbetrugsverfahren öffentlich wurde, klagte Müller seinerseits auf Amtsgeheimnisverletzung und forderte Schadenersatz vom Kanton. Allerdings ohne Erfolg: Das Verfahren wurde 2014 rechtskräftig eingestellt, wie Anwalt Bühler auf Anfrage mitteilte.
Nationalratszug abgefahren
Seine politische Karriere hat Heinz Müller auf Sparflamme reduziert. Das Parteipräsidium der kantonalen SVP gab er Ende 2011 ab, 2013 trat er nicht zur Wiederwahl in den Kantonsrat an. Derzeit ist er noch 1. Ersatz auf der Nationalratsliste der Solothurner SVP, bewarb sich aber nicht mehr um eine Kandidatur bei den Wahlen vom Oktober 2015. Mitglied und Fraktionschef der SVP ist Müller nach wie vor im 15-köpfigen Gemeinderat von Grenchen.