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Das ehemalige Pumpwerk der SWG soll abgerissen und überbaut werden. Die Nachbarn zeigen sich verärgert: «Uns wurde vom Vormieter versichert, dass unsere Aussicht unverbaubar ist.»
Das stillgelegte Pumpwerk der SWG an der Hohlenstrasse soll jetzt abgerissen werden. Auf dem über 3000 Quadratmeter grossen Grundstück im Kastelsquartier ist anstelle des Pumpwerks eine mehrgeschossige Überbauung der «Neuen Wohhnbaugenossenschaft Grenchen» geplant.
Darüber ärgern sich die Nachbarn: «Als wir 2008 dieses Einfamilienhaus an der Hohlestrasse gekauft haben, wurde uns vom Vorbesitzer versichert, dass unsere Aussicht unverbaubar ist, weil sich ein Reservoir der Stadt auf dem Grundstück befindet», erklärt Maria Rita di Tomaso, die wir zusammen mit ihrem Mann beim Obstpflücken im Garten des Hauses antreffen. «Es hiess damals, eine Umzonung sei nicht geplant.» Jetzt aber guckt das ältere Ehepaar buchstäblich in die Röhre.
Auch das Nachbarhaus oberhalb des Reservoirs wurde erst 2013 verkauft. Die neuen Besitzer haben sich häuslich eingerichtet. Davon zeugen die Palmen und der reich möblierte Garten samt Swimming Pool.
Doch es kam alles anders. Verschiedene Anlagen der (einst überdimensionierten) städtischen Wasserversorgung wurden in den letzten Jahren stillgelegt, darunter auch das erwähnte Pumpwerk Holen. Um das Grundstück mit dem Pumpwerk überbauen zu können, muss es zuerst umgezont werden. Die beiden Nachbarn wehrten sich bereits in der Mitwirkung dagegen. Sie argumentieren – durchaus plausibel –, die neue Überbauung raube ihnen die Sicht. Die im Vorprojekt geplante Höhe des Gebäudes von 8,73 m überrage die nördlich liegenden Grundstücke um über drei Meter, schreiben sie in ähnlich lautenden Einsprachen. Das Reservoir ist in der Tat von oben gesehen nur etwa zwei Meter hoch.
Durch das Bauprojekt würden ihre Liegenschaften mehrere 100'000 Franken an Wert verlieren, argumentieren die Einsprecher. Genannt werden Werte bis zu 350'000 Franken. Und wenn die zwei neuen Blöcke mit 21 Parteien bewohnt seien, sei mit mehr Lärm und Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Der Gemeinderat soll an seiner nächsten Sitzung vom kommenden Dienstag über die Umzonung entscheiden bzw. die Auflage einleiten. «Es mag sein, dass im Jahr 2008 eine Aufhebung des Pumpwerks nicht vorausgesehen wurde», schreibt die Bauverwaltung zu den Einwendungen. Gemäss den Vorschriften der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen habe man jedoch immer mit der Möglichkeit einer bis zu dreigeschossigen Nutzung rechnen müssen.
Tatsächlich sind auch viele Nachbargebäude des Grundstücks mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser und die beiden Häuser der Einsprecher nutzen die für die Zone maximale Gebäudehöhe längst nicht aus. Die Baudirektion kommt denn auch zum Schluss, dass die Argumente der Einsprecher nicht genügen, um auf eine Umzonung zu verzichten. Auch der Kanton hält anlässlich der Vorprüfung fest, dass das Vorhaben statthaft sei, ja dem angestrebten raumplanerischen Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen entspreche.
Er weisst allerdings darauf hin, dass Grenchen dann später nicht wieder Gebiete für öffentliche Bauten einzonen könne. Bekanntlich soll das Schulhaus Kastels gleich gegenüber der Strasse ausgebaut werden. Dies soll aber auf dem Areal der Schule selbst erfolgen, wie Gesamtschulleiter Hubert Bläsi in einem Mitbericht zur Vorlage festhält.