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Bei einem Nachbarschaftsstreit in Grenchen im September 2019 verletzte ein 31-Jähriger einen 30-jährigen Mann mit einem Messer schwer. Nun erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Am Abend des 5. September 2019 hat ein heute 31-jähriger Dominikaner im Rahmen einer Streitigkeit unter Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Grenchen einen heute 30-jährigen Schweizer mit einem Messer verletzt. Zweimal stach der Täter auf sein Opfer ein. Dem Schweizer wurden dadurch Verletzungen zugefügt, «welche ohne sofortige ärztliche Intervention lebensgefährlich gewesen wären», wie es Cony Brand, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Solothurn, gegenüber TeleM1 formuliert. Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung nun abgeschlossen und erhebt Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Eveline Roos, betont die Vorgeschichte. Ihr Mandant habe das Messer aus Angst bei sich getragen, das spätere Opfer und dessen Familie hätten extrem provoziert: «In der Waschküche gab es Begegnungen, bei welchen es immer wieder zu verbalen Beschimpfungen kam», so Roos. Zudem seien bei Begegnungen im Treppenhaus wiederkehrend ausländerfeindliche Bemerkungen gefallen. Dem Täter tue der Vorfall sehr leid und er würde ihn am liebsten rückgängig machen, erklärt die Verteidigerin. Der erste Angriff sei jedoch vom späteren Opfer ausgegangen.
Dass vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern von Notwehr die Rede sein wird, damit rechnet der Anwalt des Opfers, Boris Banga. Er will dies aber nicht gelten lassen. Schliesslich leide sein Mandant bis heute noch unter den Verletzungen: «Es geht ihm noch nicht so gut, wie es sollte. Er hatte einen riesigen Stich in der Lunge und hatte Glück, dass er überlebte.» Ihm sei ein Stück der Lunge entfernt worden und er könne heute nicht mehr in dem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten.
Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern steht noch nicht fest. Sogar die Anwältin des Angeklagten schliesst dessen Verurteilung nicht aus, da ihr Mandant bereits wegen eines ähnlichen Deliktes vorbestraft ist. (nas/TeleM1)