Im Bundesamt für Wohnungswesen in Grenchen wird der Referenzzinssatz festgelegt. Eine Senkung der Mietpreise wird wahrscheinlicher.
Der grösste Markt der Schweiz ist derjenige für Wohnraum. Er ist auch vergleichsweise hoch reglementiert und wird statistisch minutiös begleitet. Eine zentrale Rolle spielt dabei neben dem Bundesamt für Statistik das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in Grenchen. Es untersucht und beobachtet allerlei Gegebenheiten rund um den Wohnungsmarkt. Und es setzt seit September 2008 den so genannten Referenzzinssatz fest. Es ist derjenige Zinssatz, den die Vermieter bei der Mietpreisberechnung als Kosten für die Hypothek geltend machen können.
Er ist seit diesem Datum schweizweit einheitlich. Ein neuer Referenzzinssatz ergibt sich, wenn der Durchschnittszins für inländische Hypotheken um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. Wird diese Schwelle erreicht, kann die Miete erhöht bzw. muss diese gesenkt werden.
Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass das Grenchner Bundesamt am 1. Dezember den Referenzzinssatz voraussichtlich senken wird. Damit bekommen Tausende von Mietern eine Handhabe, um eine Mietpreissenkung zu verlangen. Noch im September – der Referenzsatz wird alle drei Monate überprüft und publiziert – waren die Vermieter wegen eines Hundertstels Prozentpunkt an diesem Schicksal vorbeigeschrammt. Die Nationalbank hatte damals dem BWO einen Durchschnittszins der Schweizer Hypotheken (nach Volumen gewichtet) von 2,69 Prozent vermeldet. Für eine Anpassung hätte der Durchschnittszins auf 2,68 Prozent sinken müssen.
Aufgeschoben ist nich aufgehoben
Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Laut Cipriano Alvarez, Chefjurist im BWO, dürfte diese Schwelle im Dezember sehr wahrscheinlich erreicht sein, würden doch laufend Festhypotheken zu einem niedrigeren Zinssatz erneuert.
Rein rechnerisch wäre dann eine Mietzinsanpassung nach unten von 2,91 Prozent angesagt, oder auch mehr, wenn der geltende Mietvertrag von einem höheren Referenzzinssatz als 3 Prozent ausgeht. Steht kein Zinssatz im Mietvertrag oder wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, gilt der zum Zeitpunkt des Mietbeginns geltende Referenzzinssatz.
«Insbesondere wenn die letzte Mietpreiserhöhung nicht lange zurück liegt, sind die Chancen auf eine Senkung der Miete intakt», meint Alvarez. Sei der Mietpreis aber über Jahre gleich geblieben, könne der Vermieter auch gewisse Kostenentwicklungen verrechnen. Da es allerdings kaum Inflation gab, gilt dies auch nur in eingeschränktem Ausmass. Individuelle Abmachungen wie im Mietvertrag vermerkt, gehen in jedem Fall vor. Die Mietzinsanpassung muss spätestens auf den nächsten Kündigungstermin erfolgen.
Solothurner mieten günstig
Für Mieter gilt der Kanton Solothurn allerdings schon heute (vergleichsweise) als Eldorado. «Im Gegensatz zu anderen Gebieten und insbesondere den Grossstädten haben Mieter hier oft eine echte Wahl. Das Angebot an freien Wohnungen ist gut, und die Mieten sind eher günstig», stellt der BWO-Mitarbeiter fest. Im «Mieterparadies» Solothurn ist es somit durchaus denkbar, dass die Vorfreude für viele verfrüht ist; insbesondere wenn die Mieten aufgrund der hohen Leerwohnungsziffer längere Zeit stabil geblieben sind. So oder so dürfte es für die Mietschlichtungsstellen im nächsten Jahr wieder mehr Arbeit geben (vgl. Kasten).