«Luxory»
Messerstecher von Grenchen zieht Urteil weiter

Saban B. wurde im Dezember wegen vorsätzlicher Tötung eines Türstehers vor dem Grenchner Club Luxory zu einer Gefängnisstrafe von 16 Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 23-Jährige zieht das Urteil weiter.

Drucken
Ein Polizist führt Saban B. aus dem Amtsgericht.

Ein Polizist führt Saban B. aus dem Amtsgericht.

Tele M1

Eine Sprecherin des Amtsgerichts Solothurn-Lebern bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung der Zeitung "Blick". Der Verteidiger habe eine so genannte Berufungsanmeldung eingereicht und eine schriftliche Begründung des Urteils verlangt.

Liegt das Urteil in schriftlicher Form vor, kann der Angeklagte bzw. sein Verteidiger in einer Berufungserklärung beim Obergericht begründen, warum er das Urteil an die nächste Instanz ziehen will. Dies wird allerdings nicht vor diesem Frühling der Fall sein.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hingegen hatte keinen Grund, das Urteil anzufechten. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert und die Anordnung einer Verwahrung. Mit dem Strafmass von 16 Jahren und 3 Monaten ging das Amtsgericht sogar noch leicht über diesen Antrag hinaus. Zudem sprach das Gericht auch die verlangte Verwahrung aus.

Saban B. war vom Amtsgericht Solothurn-Lebern schuldig befunden worden, in der Nacht auf den 3. April 2011 um 3 Uhr morgens bei der "Luxory"-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er verstarb durch inneres Verbluten.

Toter nach Messerstecherei in Grenchner Disco
8 Bilder
Ein Türsteher wurde mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt.
Die Polizei sichert Spuren.

Toter nach Messerstecherei in Grenchner Disco

Newspictures