Bundesgericht
Luxory-Schläger fordert Freispruch - ein Grenchner Ex-Stapi unterstützt ihn

Er soll 2011 auf den Luxory-Türsteher eingeschlagen haben, als dieser schon tödlich verletzt am Boden lag. Besim H. musste dafür ins Gefängnis. Jetzt fordert er die Revision des Urteils – und erhält Unterstützung von Boris Banga.

Lucien Fluri
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Hier geschah die brutale Tat: Im Grenchner Club Luxory wurde 2011 ein Türsteher erstochen.

Hier geschah die brutale Tat: Im Grenchner Club Luxory wurde 2011 ein Türsteher erstochen.

Felix Gerber

Dem Türsteher des Grenchner Clubs Luxory blieb in der Nacht vom 2. auf den 3. April 2011 nicht mehr viel vom Leben. Nach einem Streit rottete sich ein Mob von 10 bis 20 Personen zusammen. Die Menge trieb den 22-Jährigen durchs Lokal. Sieben Messerstiche trafen ihn.

Bevor er an ihnen starb, rannte ihm auch Besim H.* nach. Vor dem Gebäude holte er ihn ein, schlug ihn, bis er hinfiel. Besim H. prügelte weiter auf den Türsteher ein, als dieser schon am Boden lag.

Diesen Tathergang rekonstruierten die Ermittler. Und die Solothurner Gerichte hatten, wie später auch das Bundesgericht, keine Zweifel daran: Das Obergericht verurteilte Besim H. 2014 wegen Angriffs zu 26 Monaten Gefängnis. Der brutale Fall brachte Grenchen schweizweit in die Schlagzeilen.

Doch jetzt musste sich das Bundesgericht nochmals mit dem eigentlich abgeschlossenen Fall beschäftigen. Es lehnte soeben einen Revisionsantrag von Besim H. ab. Dieser hatte eine Wiederaufnahme des Verfahrens und einen Freispruch gefordert, da neue Zeugen aufgetaucht seien.

Was am Fall erstaunt, ist vor allem der Name des Verteidigers: Besim H. kann auf die Hilfe von Boris Banga vertrauen. Kein geringerer als der Grenchner Ex-Stadtpräsident hat die Verteidigung des 31-Jährigen übernommen und die Revision verlangt.

«Hätte überall passieren können»

Warum übernimmt der Grenchner Ex-Politiker ausgerechnet für jemanden die Verteidigung, der mit seiner Tat Grenchen schweizweit negativ in die Schlagzeilen brachte? «Das hätte überall passieren können», wehrt Boris Banga ab und hält gleich fest: «Ich bin jetzt als Anwalt tätig. Dann sind solche Mandate doch normal.»

Jeder Täter habe schliesslich Anrecht auf eine Verteidigung. Der Ex-Stadtpräsident, der 2013 abgewählt wurde, handelt aber noch aus anderem Antrieb. «Ich bin heute noch fest der Überzeugung, dass mein Mandant unschuldig ist», sagt Banga.

Eine einzige Zeugin hatte vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern gewagt, gegen Besim H. auszusagen – trotz Todesdrohungen. Von einer Mauer des Schweigens bei den anderen Zeugen war die Rede. Besim H. jedoch bestritt stets, auf den bereits tödlich verletzten Türsteher eingeschlagen zu haben.

«Fragwürdige» neue Zeugen

Mit vier angeblich neuen, schriftlich vorliegenden Zeugenaussagen beantragte Besim H. nun Revision beim Bundesgericht. Alle vier neuen Zeugen sollten beweisen, dass er in der Tatnacht nicht auf den Türsteher eingehauen habe.

Doch sowohl das Solothurner Obergericht als auch das Bundesgericht wiesen das Gesuch ab. Die Gerichte urteilen in seltener Deutlichkeit, was sie von den Aussagen halten: Wörter wie «unerheblich, fragwürdig, irrelevant» oder «Gefälligkeitsaussage» finden sich im Bundesgerichtsurteil ebenso wie «nicht geeignet, das Beweisergebnis umzustossen», «in diametralem Widerspruch zur Aktenlage» oder «offenkundig zweifelhaft».

Das Obergericht hielt die schriftlich vorliegenden neuen Aussagen offenbar für so wenig glaubwürdig, dass es gar ablehnte, die Zeugen selbst zu befragen. Keine Aussage tauge dazu, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Hauptzeugin zu erschüttern.

Teils seien die angeblichen Zeugen schlicht an einem Ort gestanden, wo sie zu wenig gesehen haben könnten.

Banga ist «entsetzt»

Rechtsanwalt Boris Banga ist enttäuscht und «entsetzt, dass man die Zeugen vor Gericht nicht einmal angehört hat.» Aus Sicht von Banga verkennen die Gerichte «die Kultur von Personen aus Kosova, Albanien und Serbien, wo Familienbande zu stark sind, um überhaupt Verwandte oder Freunde zu belasten.»

Dies, so Banga, habe dazu geführt, dass einige Aussagen erst später - und dann halt anders herausgekommen seien. Was sein Mandant weiter tun will, weiss der Anwalt noch nicht. Banga kann sich vorstellen, dass nochmals eine Revision angestrebt wird, wenn sich weitere Zeugen finden.

Derzeit ist nur klar: Besim H. muss weiter seine 26-monatige Strafe absitzen, die er im Frühjahr 2015 antrat. Noch hängig ist ein Verfahren beim Solothurner Migrationsamt. Besim H., der seit 1991 in der Schweiz lebt, droht die Ausweisung.

Insgesamt mussten sich im Luxory-Mord fünf Personen vor Gericht verantworten. Der Haupttäter, ein Kosovare, wurde zu 16 Jahren und 3 Monaten Gefängnis sowie einer stationären Therapie verurteilt. Eine erstinstanzlich verhängte Verwahrung hob das Obergericht 2014 auf.

*Name geändert; Bundesgerichtsurteil 6B_1163/2015 vom 11. Dezember.