Voraussichtlich kann die Gemeindeversammlung vom Dezember die Teilrevision der Ortsplanung in Lengnau verabschieden. Es gab keine Einsprachen.
Im Sommer hatte die Gemeinde die Ortsplanungsrevision aufgelegt. Nennenswerte Einsprachen habe es nicht gegeben, erklärt Daniel Ochsner, Leiter der Bau- und Werkabteilung. Es habe zwar eine Einsprache gegeben, diese betreffe aber nicht den aktuellen Auflage-Gegenstand.
Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Rosenweg wird dem Souverän zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Aufgrund der Mitwirkungseingaben bestehe nämlich bei der ZPP Rosenweg noch Klärungsbedarf, schrieb die Gemeinde im Zusammenhang mit der Auflage.
Die Gemeindeversammlung wird somit voraussichtlich am 1. Dezember 2022 über die Teilrevision der Ortsplanung zu befinden haben. Auslöser für die Ortsplanungsrevision war die neue Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern (BMBV).
Die Gemeinden sind verpflichtet, die BMBV bis zum 31. Dezember 2023 in ihrer baurechtlichen Grundordnung umzusetzen. Spätestens ab dem 1. Januar 2024 gelten die Bestimmungen der BMBV in allen Gemeinden direkt, d. h. für die Baugesuche, welche ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Einwohnergemeinde Lengnau komme ihrer Umsetzungspflicht mit der geplanten Änderung des Baureglements fristgerecht nach und vermeide damit, aufgrund einer verspäteten Umsetzung in die Situation eines drohenden Baustopps zu geraten.
Bei der Anpassung der Vorschriften im Baureglement wurde darauf geachtet, dass die Überprüfung und Anpassung der Vorschriften zu möglichst geringen materiellen Änderungen führt. Die geltenden Vorschriften des heutigen Baureglements wurden also in die neuen «Regeln» übersetzt.
Die baulichen Möglichkeiten bleiben «im Grossen und Ganzen unverändert», schrieb der Gemeinderat im Juni. Geringfügige Anpassungen gab es dennoch:
Umzonung in Zone für öffentliche Nutzung «Kleinfeld»: Die nicht bebaute Wohnzone W2 wird durch die Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) A abgelöst. Von der Umzonung ist eine Fläche von 2804 m2 betroffen. Die Wohnbaulandreserven werden entsprechend reduziert.
Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) «Küpfgasse»: Die Gemeinde konnte die Parzellen 390 und 391 zur Arrondierung der Schulanlage Küpfgasse erwerben. Aus diesem Grund sollen die Grundstücke mit einer Umzonung in die ZöN «Küpfgasse» einbezogen werden. Eine Anpassung der Vorschriften sei nicht erforderlich.
Schützenhaus Grot: Das ehemalige Schützenhaus Grot mit seinem Umfeld wird seit Jahren als Freizeitanlage und Spielplatz im Rahmen einer Zone für Sport und Freizeitanlagen genutzt. Die Wiese nördlich vom Schützenhaus ist vertraglich zur Mitbenutzung zu Gunsten der Bebauung mit Planungspflicht «Grot» als grössere Spielwiese gemäss Bauverordnung gesichert.
Mit der Zonenplanänderung soll zum Beispiel das Schützenhaus zukünftig teilweise dem Kindergarten zur Verfügung gestellt und die Nutzung als Freizeithaus ermöglicht werden. Dies erfordert die Umzonung des bebauten Bereichs von der heutigen Zone für Sport und Freizeitanlagen in eine Zone für öffentliche Nutzungen, wobei das Gebäudevolumen nicht wesentlich verändert werden soll.
Wohnen statt Gewerbe (ZPP 12 «Rolli»): Die Gemeinde ist Grundeigentümerin der Gewerbe-Parzellen östlich des Rothornwegs. Die Baurechte werden bis 2030 auslaufen respektive heimfallen. Anstelle einer gewerblichen Nutzung in Mitte des Wohnquartiers beabsichtigt die Gemeinde diese Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen. Zwischen Rothornweg und Jungfraustrasse befinden sich die Wohnbauland-Grundstücke Nrn. 993, 1000 und 1001 der ehemaligen Spahr-Traktoren-Werkstätte, die einer hohen Nutzungsdichte mit Wohnen zugeführt werden sollen.
Westlich der Jungfraustrasse ist die Parzelle Nr. 992 der Bauernhofzone zugeordnet und nördlich davon befindet sich die unüberbaute Wohnbauland-Parzelle Nr. 2322, die beide einer zeitgemäss hohen Wohnnutzung zugeführt werden sollen. Der Gemeinderat erachtet es als «einmalige Chance, dieses grössere Gebiet in Etappen einer Zone mit Planungspflicht nach Art. 92 BauG zuzuweisen».
In einem ersten Schritt soll unter Einbezug sämtlicher Arbeitszonen im Gebiet Rolli ein Richtplan erarbeitet werden. Gestützt auf den Richtplan «Rolli» soll das Gebiet in Etappen mit Teil-Überbauungsordnungen respektive in einem späteren Zeitpunkt mit einer Erweiterung der ZPP 12 erneuert werden. «Leider kann die direkte Umzonung des gesamten Areales nicht erfolgen, da die Einwohnergemeinde Lengnau gemäss Kanton Bern derzeit über zu viel Wohnbauland verfügt», schrieb der Gemeinderat anlässlich der Auflage.
Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Lengnau schliesst im steuerfinanzierten Bereich mit einem Aufwandüberschuss von rund 1,67 Mio. Fr. ab. Dies teilt die Gemeinde auf ihrer Website mit. Das veranschlagte Defizit ist Fr. 371’000 tiefer als im Budget 2022. Hauptgrund des Aufwandüberschusses sind die notwendigen Abschreibungen der getätigten Investitionen der letzten Jahre. Der Gesamthaushalt schliesst bei einem Aufwand von 40,3 Mio. Fr. und einem Ertrag von 38,8 Mio. Fr. mit einem Aufwandüberschuss von 1,452 Mio. Fr. ab. Die Spezialfinanzierungen weisen einen positiven Saldo von Fr. 216’000 aus. Einen leicht negativen Saldo von Fr. -8948 wies die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schon 2021 aus. Der Aufwandüberschuss der Abfallbeseitigung per 2023 ist mit Fr. 23’550.00 veranschlagt. Die Wasserversorgung ist demgegenüber mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 397’600 budgetiert. Die Abwasserentsorgung zeigt ebenfalls einen Ertragsüberschuss von Fr. 378’200.00. Die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung sei derzeit sehr gut ausgestattet. Es wurde daher beschlossen, die massiven Preiserhöhungen im Elektrobereich nicht vollständig an die Kunden weiterzugeben, wie die Gemeinde schreibt. Die Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung budgetiert einen Aufwandüberschuss von Fr. 536’250.