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Die Landschafsinitiative «Raum für Mensch und Natur» rückte ins Zentrum der Veranstaltung. Informationen eines Befürworters und eines Gegners der Eidgenössischen Volksinitiative interessierten.
An der Mitgliederversammlung der Regionalplanungsgruppe Grenchen-Büren (Repla GB) gab es nicht nur Vorstandsanträge, Jahresberichte und Rechnung zu genehmigen. Rudolf Horber bestätigte, dass die Landschaftsinitiative echte Probleme aufgreife. «Ja zur Landschaft, ja zum Landschaftsschutz», bekräftigt er als Ressortleiter Handel, Raumentwicklung und Landschaft des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Die Initiative lehnt Horber hingegen ab. Im August 2008 wurde die Landschaftsinitiative mit 109422 gültigen Unterschriften eingereicht. 2010 empfahl sie der Bundesrat zur Ablehnung. Gleichzeitig unterbreitete er dem Parlament mit dem Entwurf einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag. Seither werden zwischen Ständerat und Nationalrat Differenzen im Gegenvorschlag bereinigt.
Raumplanung mit Mängeln
Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, unterstrich das Hauptanliegen der Volksinitiative: Die Raumentwicklung soll auf den Weg der Nachhaltigkeit gebracht werden. Die über 30 Mitglieder und Gäste an der Versammlung im Restaurant Bad in Oberwil bei Büren waren sich mit den Referenten einig, dass die heutige Raumplanung Mängel hat.
Pro Sekunde wird in der Schweiz 1 Quadratmeter Boden verbaut, und dies vor allem auf Kosten von wertvollem Kulturland. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat in Berichten bereits 1987 und 2005 darauf hingewiesen. Die Initianten kritisieren in diesem Zusammenhang einerseits den fehlenden Vollzugswillen des Bundes und vieler Kantone, andererseits die gesetzlichen Vorgaben, die zu wenig präzis ausformuliert sind.
Massnahmen für Nachhaltigkeit
Rodewald nannte drei wesentliche Massnahmen, die einer schweizerischen Raumplanung zum nachhaltigen Durchbruch verhelfen sollen: Die Verantwortung für den Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundsaufgabe des Bundes und der Kantone werden. Die bewährten Elemente des bestehenden Verfassungsartikels werden übernommen, aber mit wichtigen Begriffen, die dem Landschaftsschutz mehr Gewicht verleihen sollen – Schutz des Kulturlandes, Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet, Siedlungsentwicklung «nach innen», also ins bestehende Siedlungsgebiet – ergänzt. Zudem darf die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden, überdimensionierte Bauzonen können reduziert werden. «Man kann den Bär nicht waschen, ohne dass sein Fell nass wird», betonte Rodewald und plädierte für die Anliegen der Initianten. «Das Moratorium ist willkürlich», kritisierte Horber und sieht den Föderalismus in Gefahr. Er fürchtet steigende Grundstückpreise, ortet Probleme bei Rückzonungen und warnt vor der Einschränkung der Eigentumsfreiheit.
Rückzug der Initiative denkbar?
«Bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen sind wir uns aber näher gekommen», schaut Horber auf die politische Arbeit der vergangenen Jahre zurück. Der indirekte Gegenvorschlag nehme die meisten Anliegen der Initiative auf, gab er sich zuversichtlich. Auch für Rodewald ist die Sache auf guten Weg. Wenn die Differenzbereinigung der beiden Räte die wesentlichen Aspekte des Volksbegehrens berücksichtigt, könne sogar über dessen Rückzug diskutiert werden. Der Gemeindepräsident von Oberwil, Roland Probst, begrüsste als Gastgeber die Anwesenden und freute sich über das positive Feedback der Referenten, die dem Dorf hohe Planungsqualität attestierten.