Grenchner Witi
Landschaft um Flughafen Grenchen darf nicht zerschnitten werden

Die geplante Pistenverlängerung des Flugplatzes Grenzen tangiert mehrere Schutzzonen. Die kantonale und nationale Schutzzone setzt der Verlängerung deshalb Grenchen.

Anne-Regula Keller
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Die verschiedenen Schutzzonen um den Flugplatz Grenchen.

Die verschiedenen Schutzzonen um den Flugplatz Grenchen.

AZ

Die Piste des Flugplatzes Grenchen soll verlängert werden. Bereits ist es sicher, dass das Richtung Solothurn nicht möglich ist (wir berichteten). Einiges spricht aber auch gegen eine Verlängerung nach Westen, wie die Vorgeschichte des Witi-Tunnels der A5 zeigt. Dass diese unter der topfebenen Witi in einem 1760 Meter langen Tunnel geführt wird, war nur möglich, weil der Kanton mit einem kantonalen Schutzgebiet garantiert hatte, dass die Grenchner Witi in ihrer Grossflächigkeit nie zerschnitten werden darf. Der Grund: Die landwirtschaftlich genutzte Aare-Ebene gilt als ein einmaliger, schützenswerter Lebensraum für viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten.

Angefangen hat die Geschichte in den 50er-Jahren. Ein Nationalstrassennetz wurde geplant. 1960 zeichnete sich die Linienführung der N5 in drei Abschnitten von Luterbach mitten durch das Aaretal Richtung Biel ab. Je konkreter die Planung wurde, desto heftiger wurde das Projekt von diversen Seiten bekämpft.

Schützenswerter Lebensraum

1982 ratifizierte die Schweiz die «Berner Konvention»

Berner Konvention

Die Berner Konvention ist ein internationales Abkommen über die Erhaltung der wild lebenden Pflanzen und Tiere in Europa und ihrer Lebensräume. Sie wurde 1979 in Bern abgeschlossen und ist für die Schweiz seit dem 1. Juni 1982 in Kraft. 42 europäische und 4 afrikanische Staaten sowie die EU haben die Konvention ratifiziert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geeigneten und erforderlichen gesetzgeberischen und Verwaltungsmassnahmen zur Erhaltung der Lebensräume wild lebender Pflanzen und Tierarten zu ergreifen (Art. 4). Zudem sollen die Vertragsparteien bei ihrer Planungs- und Entwicklungspolitik jede Beeinträchtigung dieser gefährdeten natürlichen Lebensräume vermeiden, besonders von Gebieten, die für wandernde Tierarten wichtig sind. (ark)

Gerade in der weiten, unverbauten Aarelandschaft wäre der ökologische Preis hoch: «Eine Reihe seltener Vogel- und Pflanzenarten wären wohl vom Aussterben bedroht.» Die Kommission verwies auf die «Berner Konvention».
Der Solothurner Naturschutzverband (SNV, heute ProNatura) stellte 1986 zusammen mit Experten eine Dokumentation zum Schutz der Witi zusammen. So wurde aufgezeigt, dass die Geologie eine Untertunnelung eben doch nicht verunmögliche. Die Schweizerische Vogelwarte in Sempach erstellte eine Studie: In der Grenchner Witi gibt es 90 Brutvogelarten, von denen 18 auf der Roten Liste der Schweiz stehen, etwa Rebhuhn und Kiebitz. Die Vielzahl von mosaikartig verteilten Nassstellen bietet 125 Zugvogelarten den dringend benötigten Rastplatz. Das Gebiet sei einer von nur noch drei solcher Rastplätze im schweizerischen Zugvogelkorridor. Das offene Landwirtschaftsgebiet sei zudem eine der bedeutendsten Hasenkammern der Schweiz.

Am 1. September 1986 wandte sich der SNV «betreffend drohender Verletzung der ‹Berner Konvention› durch den Bau der N5» an die ständige Kommission zu deren Überwachung in Strassburg. «Nun begann der Bund endlich doch, mit dem Kanton zu verhandeln», erzählt der damalige SNV-Geschäftsführer Kuno Fluri. 1989 verlangte das Bundesamt für Strassenbau langfristige kantonale Schutzmassnahmen als unabdingbare Voraussetzung für eine Untertunnelung der Witi. Manfred Wyss, damals Kantonsplaner, erinnert sich, dass ihn der Vizechef des damaligen Bundesamts für Strassenbau (heute Astra) an einem Augenschein fragte: «Wie garantiert Solothurn, dass nicht irgendwann auf dem Tunnel in der Witi gebaut wird?»

Die Witi wird unter Schutz gestellt

Ausschüsse der kantonalen Raumplanung erarbeiteten Grundlagen und die Vogelwarte führte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. 1990 wies diese nach, dass ein inzwischen vorgesehener Tunnel von 950 Metern unter der Grenchner Witi nicht reiche: «Es braucht einen 1760-Meter-Tunnel, damit die N5 wenigstens bedingt umweltverträglich wird.» Der Regierungsrat setzte eine breit abgestützte Projektgruppe ein. Deren Präsidentin Baudirektorin Cornelia Füeg führte im Hinblick auf eine Schutzzone mit grossem Einsatz Verhandlungen mit Bundesrat, Buwal, Bauernverband und anderen Gruppierungen.

1992 nahm der Bundesrat die Grenchner Witi ins Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung auf. Grünes Licht für den Tunnel. Zwei Jahre später genehmigte der Regierungsrat die Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen-Solothurn als Tatbeweis, dass die Witi in ihrer selten gewordenen Grossflächigkeit langfristig zu erhalten ist.

Witi-Tunnel kostete 160 Mio.

Am 18. April 2002 wurde die N5, jetzt A5 genannt, von Zuchwil bis Biel eröffnet. Das gesamte Teilstück kostete 1,35 Mrd. Franken; der Witi-Tunnel allein war Bund und Kanton insgesamt 160 Millionen Steuerfranken wert, um das wichtige Naturschutzgebiet zu schützen. Es versteht sich, dass der Bund eine Garantie vom Kanton wollte - die Kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi. Er wollte sicherstellen, dass an dieser verkehrsgünstigen, zentralen Lage nicht später wirtschaftliche Interessen das durch den teuren Tunnel geschützte Reservat bedrängen.

Darum dürfte es auch für die geplante Pistenverlängerung des Flugplatzes Grenchen schwierig werden. Egal in welche Richtung, sie käme ganz ins kantonale, nach Westen zudem auch ins nationale Schutzgebiet zu liegen. So oder so müsste aber für den Autobahnzubringer Grenchen entweder ein Tunnel gebaut werden oder aber eine Umfahrungsstrasse. Diese wäre nur mitten durch das dort doppelte Schutzgebiet möglich.