Der Regierungsrat spricht den Verfassern der Einsprachen gegen den Gemeinderatsentscheid zum WIndpark Grechenberg die Beschwerdeberechtigung ab.
Die Verfasser der Einsprachen gegen den Gemeinderatsentscheid zum Windpark Grenchenberg sind nicht einspracheberechtigt. Zu diesem Entscheid kam diese Woche der Regierungsrat, nachdem 153 vom Verein Pro Grenchen organisierte Personen gegen den Entscheid der Regierung Einsprache erhoben hatten.
Diese begehrten eine Abweisung der gemeinderätlichen Beschlüsse vom
16. September 2014, als der Gemeinderat Grenchen die Nutzungspläne für den Windpark Grenchen genehmigt hatte. Den Ausführungen des Regierungsrates kann entnommen werden, dass anlässlich einer Parteiverhandlung vom 20. Juni 2016 die Beschwerdeführer auf Lokaltermine verzichteten, um die Problematik der Sichtbarkeit der künftigen Anlagen zu erörtern.
Dafür verlangten sie Akteneinsicht und erhielten in der Folge vollumfänglich Einsicht in die vertraulichen Finanzpläne des Windparks. Diese Vertraulichkeit wurde dann von den Pro- Grenchen-Vertretern im Laufe des Verfahrens ebenso angefochten und mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde eine weitere juristische Front eröffnet. Diese Beschwerde ist jetzt vor Verwaltungsgericht.
Materiell kam aber der Regierungsrat zum Schluss, dass die Beschwerdeführer in Sachen Windpark nicht einspracheberechtigt sind. Es sei «nicht zu ersehen, inwiefern zumindest einzelne der
153 Beschwerdeführer/-innen die Legitimationsvoraussetzungen nach Art. 89 Abs 1 BGG erfüllen sollten, insbesondere durch die streitgegenständliche Planung besonders berührt, d. h. mehr betroffen sein sollten als andere Einwohner Grenchens, Bettlachs oder anderer Gemeinden der Region.» Deshalb sei auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Der Gemeinderat war seinerseits auf die Einsprachen eingetreten, weil man zumindest einzelnen Einsprechern eine gewisse Legitimation zuerkennen könne, sofern sie von ihrem Wohnstandort zumindest drei Windräder sehen könnten. Was allerdings nichts an der Ablehnung der Einsprache änderte. Laut dem Regierungsratsbeschluss (RRB) wohnen die Einsprecher in Entfernungen von 2,3 km bis 4,1 km zur geplanten Windenergieanlage.
Im Laufe des Schriftwechsels mit dem Bau- und Justizdepartement führten die Einsprecher gemäss RRB weitere Gründe ins Feld, was der Windpark laut ihren Befürchtungen alles auslösen könnte. Der Standort in einem Karstgebiet sei ungeeignet und könne Bergstürze auslösen, das Trinkwasser gefährden etc. Auch würden die Windräder die Landschaft stören, es gäbe Probleme mit Infraschall, Schattenwurf, Eis usw. wie sie schon seit längerer Zeit von Pro Grenchen thematisiert werden.
In der zehnseitigen Verfügung werden diese Probleme ebenfalls erörtert und zumeist relativiert. So sei beispielsweise eine in Arch wohnhafte Person stärker betroffen, weil viele Grenchner die Windräder gar nicht sehen. Insgesamt sei die von den Einsprechern stipulierte besondere Betroffenheit «ziemlich konstruiert». Sie müssen denn auch die Kosten des Verfahrens von 1500 Franken tragen. Eine weitere Beschwerde von Umweltverbänden ist jetzt noch hängig.
Pro-Grenchen-Vertreter Jürg Allemann sagte, man habe mit diesem Verlauf gerechnet. Die Einsprecher haben 10 Tage Zeit, um gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht Einsprache zu erheben. Über das weitere Vorgehen werde man nächste Woche entscheiden, sagte Allemann. Angesichts der Tatsache, dass gleich nebenan im Bernbiet noch ein weiterer Windpark geplant sei, sei Widerstand mehr denn je angezeigt.