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Hitzige Diskussionen prägten die Kirchgemeindeversammlung. Grund dafür war insbesondere die Frage nach der Umgebungsgestaltung bei der Römisch-Katholischen Kirche.
Die Wogen gingen am Dienstagabend hoch an der katholischen Kirchgemeindeversammlung im Eusebiushof. Dass die Thematik Emotionen wachrufen würde, zeigte sich bereits zu Beginn bei der rekordverdächtigen Beteiligung von 47 stimmberechtigten Personen. Grund dafür war die Frage nach der Umgebungsgestaltung bei der Römisch-Katholischen Kirche, welche gemäss Kostenvoranschlag eine Summe von über 1 Mio. Franken verschlingen soll. Eines der häufigsten geäusserten Argumente lautete daher: «Das können wir uns nicht leisten!»
Ein Blick auf die Finanzen liefert dabei Aufschluss: Die laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von 1.93 Mio. Franken und mit einem Ertrag von 1.92 Mio. Franken, was zu einem Aufwandüberschuss von 15 242 Franken führt. Die Investitionsrechnung schlägt mit einer Nettoinvestition von 101 000 zu Buche. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 90 682 Franken. «Da wir noch genügend eigene Mittel haben, müssen wir das Minus nicht mit Fremdkapital decken», sagte Kirchgemeinderatspräsident Alfred Kilchenmann.
Doch dem Eigenkapital stehen düstere Zeiten bevor. In Grenchen rechnet man jährlich mit einem Rückgang von 50 Katholiken und einem Minus von rund 18 000 Franken an Steuereinnahmen. Zudem dürfte die Unternehmenssteuerreform III die bisherigen Einnahmen von 60 000 Franken im schlimmsten Fall auf 30 000 Franken – also die Hälfte – schrumpfen lassen. Sollte die Entwicklung tatsächlich wie prognostiziert verlaufen, dann dürfte das Eigenkapital im Jahre 2022 aufgebraucht sein und die Kirchgemeinde würde im Jahre 2023 mit einem Minus von über 200 000 Franken da stehen.
So sagte auch die Präsidentin der Finanz-und Rechnungsprüfungskommission, Bui Thuy-Giang, dass von der Durchführung des Projektes abzuraten sei. Ansonsten drohen die Pleite und die damit verbundene Bevormundung durch den Kanton. «Die einzige Option, die dann noch bleibt, um dies abzuwenden, wäre eine Erhöhung des Steuerfusses», erklärte Bui.
Die Befürworter wiederum argumentierten, dass es an diesem Abend noch nicht um den Baukredit, sondern zuerst einmal um einen Planungskredit von 53 000 Franken gehe. « Wir benötigen einen Gesamtplan, ansonsten entsteht nur ein Flickwerk», sagte Thomas Hägeli, Präsident der Projektgruppe für die Umgebungsgestaltung. Denn Befürworter und Gegner waren sich in dem Punkt einig, dass ein Sanierungsbedarf besteht.
Nur beim Ausmass schieden sich die Geister. Ausserdem – so die Befürworter – werde das eigentliche Bauvorhaben schlussendlich über mehrere Jahre und Etappen verteilt werden, welche jeweils auch abhängig vom aktuellen Stand der Finanzen wären. Zudem hofft man, dank eines Gesamtplanes vor Sponsoren treten zu können und so einen Kostenbeitrag zu ergattern. Auch Gespräche mit der Stadt seien diesbezüglich bereits geführt worden, von wo aus auch Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung signalisiert worden sei.
Dennoch hätte die Gegnerseite das Projekt lieber gleich von Anfang an bachab geschickt. Eine Beteiligung durch die Stadt wurde stark angezweifelt. Es sei ein Irrglaube zu denken, dass die Gemeinde darauf eingehe, wenn sie bereits bei den Kunsthäusern spare, wurde moniert.
Aber nicht nur die Finanzen allein waren ihnen ein Dorn im Auge. Die aufgeführte Variante, welche von der Firma «bbz landschaftsarchitekten» entworfen worden ist, stiess ebenfalls auf wenig Gegenliebe. Vor allem die geplante «Ummauerung» der Kirche löste grossen Unmut aus. Zwar war keine komplette Mauer um die Kirche geplant, doch mittels Sitzgelegenheiten sollten die noch bestehenden Mauerstücke ergänzt und damit die alte, historische Gesamtmauer angedeutet werden. «Die Kirche mauert sich sonst schon genug ein, dann muss sie es nicht auch noch öffentlich sichtbar machen, lautete ein Votum aus der Runde.
Nach der hitzig geführten Diskussion fiel daher auch die Schlussabstimmung denkbar knapp zugunsten des Planungskredits aus: 26 Ja-Stimmen standen 21-Nein Stimmen gegenüber. Das Landschaftsarchitektenbüro wird somit beauftragt in einem nächsten Schritt – unter Berücksichtigung der Vorwände – das Projekt auszuarbeiten.