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Die Stiftung Adrian Girard bietet Menschen in Aus- und Weiterbildung finanzielle Unterstützung. Ob ein Stipendiengesuch akzeptiert wird oder nicht, wird auf Grund verschiedener Kriterien entschieden. Letztes Jahr wurden nur 26 Gesuche eingereicht.
Die Stiftung Adrian Girard wurde im Jahr 1958 vom Kunstmaler Arthur Girard gegründet. Er und seine Schwester Maria Dorer-Girard waren Enkelkinder Joseph Girards, einem Industriellen, der unter anderem daran beteiligt war, die Uhrenindustrie nach Grenchen zu holen. Die Stiftung wird von der Stadt verwaltet, der Stadtpräsident ist von Amtes wegen Stiftungspräsident, ein Ausschuss entscheidet über die Anträge. Das Stiftungskapital beträgt mit den Reserven rund 5,2 Millionen, pro Jahr stehen im Schnitt rund 140 000 Franken zur Verfügung. Der Stiftungszweck: Die Stiftung leistet jährliche Unterstützungsbeiträge an Aus- und Weiterbildungen für Personen, die mindestens ein Jahr in Grenchen wohnhaft sind und mindestens den C-Ausweis besitzen. «Das macht zweifellos den grössten Teil der Beiträge aus, den die Stiftung ausrichtet», sagt Roland Zwahlen, früher Berufsberater auf der Kantonalen Berufsberatung mit Zweigstelle im Bürgerhaus Grenchen, der den Job des «Stipendienbeauftragten» auch nach seiner Pensionierung vor 10 Jahren weiterführt. Ein kleiner Teil der Gelder werde für kulturelle Anlässe, Institutionen oder Vereine verwendet.
Strenge Auflagen und Regeln
Nicht jeder, der einen Antrag auf Unterstützung stellt, kommt auch in den Genuss eines Beitrags. Die Regeln sind streng und werden von Zwahlen auf die Berechtigung hin geprüft. Denn massgebend ist die familiäre, finanzielle Situation der Antragsteller, das Familienbudget, also das Einkommen der Eltern und die Anzahl Geschwister. Da der Kanton die eigentliche Hoheit über das Stipendienwesen hat und also auch entscheidet, ob jemand berechtigt ist, ein Stipendium zu bekommen, hält sich auch Zwahlen bei strittigen Fällen an diese Angaben. Aber die Stiftung kann sich vorbehalten, in Grenz- oder Härtefällen Beiträge zu sprechen, auch wenn der Kanton keine Stipendien mehr ausbezahlt. «Massgebend ist immer das Familienbudget und ob unsere Bedingungen, die alle klar formuliert sind, erfüllt werden», erklärt Zwahlen. Er sammelt die Informationen und überprüft sie auf die Richtigkeit und berechnet den auszurichtenden Betrag. Der Stiftungsausschuss entscheidet dann, ob ja oder nein. «In der Regel hält sich der Ausschuss an meine Berechnung, denn wir entscheiden ja nicht nach Goodwill, sondern eben nach strengen Kriterien und Berechnungsgrundlagen.» Der Ausschuss könne in Härtefällen auch Ermessenentscheide fällen.
Bis 1991 richtete die Stiftung auch Darlehen aus, doch damit hat man aufgehört. Nun sind es nur noch die jährlichen, nicht rückzahlpflichtigen Beiträge, die bezahlt werden und für die jedes Jahr ein neues Gesuch gestellt werden muss. Für eine Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule werden höchstens 5000 Franken ausbezahlt, für Mittelschulausbildungen und Berufsfachschulen 2500 Franken jährlich und für Berufslehren 2000 Franken. Sprachaufenthalter können maximal 1000 Franken erwarten.
Dazu kommen Beiträge an Spital- und Kuraufenthalte sowie Ferien erkrankter und schwächlicher Schüler und invalider Personen, Werk- und Produktionsbeiträge für jugendliche Künstler und für Forschungsprojekte der in Grenchen ansässigen Schulen. Bei einem Ausbildungsabbruch mitten im Jahr müssen die Restbeträge zurückbezahlt werden, nicht aber im Krankheitsfall.
Aber, so Zwahlen, es sei immer wieder vorgekommen, dass Personen einen Antrag an die Stiftung gestellt hätten, ohne beim Kanton ebenfalls ein Gesuch zu stellen. «Viele glaubten, wenn sie das Antragsformular bei der Stadtverwaltung abholen, damit sei alles getan. Ein Gesuch beim Kanton ist aber eminent wichtig.»
Anzahl Gesuch nimmt stetig ab
Als er noch in der Berufsberatung tätig gewesen sei, habe er die jungen Menschen, die bei ihm erschienen seien, auf die Möglichkeiten der Stiftung Adrian Girard aufmerksam gemacht, er sei ja quasi an der Quelle gewesen. Aber in den letzten Jahren sei die Anzahl Gesuche stetig zurückgegangen. 1980/81 habe die Stiftung über 200 Gesuche erhalten und über 200‘000 Franken ausbezahlt. Dieser doch recht hohe Betrag wurde möglich, weil die Einwohnergemeinde damals noch zusätzlich einen Beitrag leistete und die Stipendien vom Bund subventioniert wurden. 2008/2009 betrugen die reinen Stiftungsbeiträge noch 130 600 Franken, 2010/11 121 600 Franken und im letzten Jahr noch 54 360 Franken. Die Anzahl Gesuche nahm von 2012 (42 Gesuche) auf nur gerade 26 Gesuche im letzten Jahr ab. Von 2005 bis 2015 wurden im Schnitt rund zwei Drittel der Gesuche bewilligt, ein Drittel wurde abgelehnt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung: Zu hohes Einkommen der Eltern, fehlender C-Ausweis, weniger als ein Jahr in Grenchen wohnhaft und kantonale Stipendien decken den Fehlbetrag bereits. «Die Einkommen der Eltern sind allgemein gestiegen, die Leute werden reicher», vermutet Zwahlen, darum der Rückgang der Gesuche. Denn man publiziere die Infos zur Stiftung regelmässig im Stadtanzeiger und die Formulare lägen bei der Stadt auch auf.
Dass die Stiftung in den letzten Jahren weniger Gesuche und damit etwas weniger Beiträge sprechen konnte, habe für den Fortbestand der Stiftung auch eine positive Seite, meint Zwahlen. Denn ein Grossteil des Stiftungskapitals ist in Liegenschaften und in Landreserven gebunden. «Bei der heutigen Zinspolitik wirft das fast keinen Gewinn mehr ab. Also ist es ganz gut, können wir wieder etwas Geld zum Kapital hinzufügen.»