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Vor fast genau einem Jahr hat ein damals 19-jähriger Mann aus Grenchen im neuenburgischen Peseux seine gleichaltrige Freundin mit einem Küchenmesser erstochen. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Zur Trennung kam es offenbar schon Wochen vor der Tötung. Wie Trainer und Bekannte des Fussballers damals sagten, soll der eher introvertierte Typ finanzielle, familiäre und sogar sportliche Probleme gehabt haben (wir berichteten).
Persönlichkeitsstörung
Jetzt hat das Neuenburger Kriminalgericht den 20-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt hatte die Höchststrafe von 20 Jahren verlangt. Der voll schuldfähige Mann habe die Gymnasiastin regelrecht hingerichtet, hatte der Ankläger vor Gericht argumentiert. Der Vertreter der Klägerparteien verlangte eine Strafe von zehn bis 15 Jahren. Die Familie des Opfers wünsche Gerechtigkeit, aber keine Rache. Der Anwalt des Angeklagten schloss sich dem an. Der Mann habe damals an einer Persönlichkeitsstörung gelitten. Dies dürfe beim Schuldmass nicht ausser Acht gelassen werden.
Der Prozess dauerte zwei Tage. Der Angeklagte hatte sich vor dem Gericht reuig gezeigt. Er schäme sich für die Tat, die er jedoch nicht erklären könne. Der junge Mann hatte am 24. November 2010 ein Küchenmesser mitgenommen, als er seine Ex- Freundin besuchte, um ihr ihre Kreditkarte zurückzugeben. Er hatte nach eigener Aussage die Hoffnung gehabt, die zwei Wochen zuvor abgebrochene Beziehung wieder zu erneuern. Bei dem Wiedersehen kam es zum Streit, in dessen Verlauf er mehrmals mit dem Messer auf seine Ex-Freundin einstach. Die Leiche der jungen Frau wurde später von ihrem Vater entdeckt. (fup/sda)