Flugverkehr
Grenchner Flughafen blitzt im Streit um Fluglotsen vor Gericht ab

In Zukunft sollen am Grenchner Flughafen die Piloten auch ohne Fluglotsen im Tower abheben können. Das verlangt der Regionalflughafen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und das Bundesverwaltungsgericht aber stellen sich quer.

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Künftig dürfen die Piloten nur zwischen 17 und 9 Uhr in Eigenregie starten und landen.

Künftig dürfen die Piloten nur zwischen 17 und 9 Uhr in Eigenregie starten und landen.

Hanspeter Bärtschi

Der Flughafen Grenchen blitzt mit seiner Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) vor dem Bundesverwaltungsgericht ab. Das meldet der Regionaljournal Aargau Solothurn am Montagnachmittag. Aufgrund des regen Flugverkehrs wollte der Flughafen den Tagesbetrieb vereinfachen und künftig das Abheben und Landen auch in Abwesenheit der Fluglotsen im Tower erlauben. Das Bazl genehmigte dies jedoch nur ausserhalb der Bürozeiten zwischen 17 Uhr abends und 9 Uhr morgens. Die Gegenwehr der Flughafen-Verantwortlichen vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte nun. Laut dem Gericht sei es zu gefährlich, wenn der Flughafen selbst bestimmen könnte, wann welches Regime gilt.

Gemäss dem Bericht des Regionaljournals sind die Flughafenverantwortlichen nicht ganz unzufrieden mit diesem Urteil: Hinweisen der Bazl zufolge könne die gewünschte Regelung ab März 2020 nämlich trotzdem möglich werden. Sie würde einer Testperiode von März 2017 bis März 2019 folgen, in welcher ein neues Regime ohne Fluglotse geprüft worden ist. Ursprünlich habe der Flughafen diese Regelung bis März 2020 verlängern und anschliessend durch neue Regelung ersetzen wollen. (gue)