Nach Bundesgerichtsurteil
Die städtischen Werke Grenchen halten am Windpark auf dem Grenchenberg fest

Zwar dürfen auf dem Grenchenberg nach dem Gerichtsurteil nur vier statt sechs Windräder gebaut werden. Die Grenchner SWG will aber dennoch am Projekt festhalten. Man könne dank des technischen Fortschritts inzwischen mit vier Rädern fast gleich viel Strom produzieren, wie zuvor geplant.

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So hätte der Windpark auf dem Grenchenberg aussehen können – vor dem Gerichtsurteil. Nun muss sich die Betreiberin SWG einschränken.

So hätte der Windpark auf dem Grenchenberg aussehen können – vor dem Gerichtsurteil. Nun muss sich die Betreiberin SWG einschränken.

Zvg

Ende November 2021 hat das Bundesgericht die hängigen Beschwerden zur Nutzungsplanung für den Windpark der Grenchner Stadtwerke SWG auf dem Grenchenberg grösstenteils abgelehnt.

Es entschied aber auch, dass der Abstand der Windenergieanlagen zum Brutplatz eines Wanderfalkenpaares rund 1000 Meter betragen muss. Zwei der sechs geplanten Windenergieanlagen dürfen somit nicht realisiert werden. Weiter machte das Bundesgericht Auflagen dazu, wie der durch die Windenenergieanlagen mögliche Schaden für Vögel- und Fledermäuse zu überwachen ist.

Inzwischen hat die SWG das Urteil und die Auswirkungen auf das Projekt analysiert. Demnach liesse sich der Windpark auf dem Grenchenberg auch mit den gemachten Einschränkungen wirtschaftlich betreiben, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt.

Das liege vor allem an der technischen Entwicklung bei den Windenergieanlagen. Durch die lange Verfahrensdauer beim Projekt «Windkraft Grenchen» sei inzwischen eine neue Generation von Windenergieanlagen mit rund 30 Prozent höherer Leistung erhältlich. Damit liesse sich an vier Standorten gleich viel erneuerbarer Strom produzieren wie mit der vorherigen Generation an sechs Standorten.

Investitionen von 34 Millionen Franken

Die Ausmasse der Anlagen erfüllen gemäss SWG die Anforderungen der Nutzungsplanung. Für die Realisierung der nun genehmigten Standorte sind Investitionen in der Höhe von 34 Millionen Franken vorgesehen.

Weiter habe die Überprüfung des Projekts ergeben, dass die Richtplanung für den Grenchenberg unter Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils das Potenzial für mindestens zwei zusätzliche Windenergieanlagen aufweist. Aus diesen Gründen hält der Verwaltungsrat der SWG unverändert am Projekt fest und will «das ganze Windenergie-Potenzial auf dem Grenchenberg nutzen.»

 SWG-Präsident Philipp C. Schnidrig.

SWG-Präsident Philipp C. Schnidrig.

Hanspeter Bärtschi

«Mit dem Projekt ‹Windkraft Grenchen› leisten wir einen namhaften Beitrag dazu, dass die Energiewende gelingt und sich in der Schweiz eine Winterstromlücke vermeiden lässt», wird SWG-Verwaltungsratspräsident Philipp C. Schnidrig zitiert. Der Strommix der SWG bestehe künftig aus bis zu 60 Prozent erneuerbarer Energie.

«Mit den über 30 Gigawattstunden Strom, die der Windpark pro Jahr produzieren wird, können wir zwei Drittel aller Haushalte und Gewerbebetriebe in Grenchen versorgen.»

Als nächster Schritt im Projekt «Windkraft Grenchen» soll das 2019 kommunal genehmigte und vor dem Verwaltungsgericht hängige Baugesuch gemäss den Auflagen des Bundesgerichtes ergänzt und erneut zur Prüfung eingereicht werden.

Lange Lieferfristen

Parallel werde die Beschaffung der Anlagen mit den langen Lieferfristen erfolgen, damit das Projekt nach Erhalt der Baubewilligung zügig realisiert werden könne. Die Bauzeit dauert nach Schätzungen der SWG rund ein Jahr, sodass der Windpark aus heutiger Sicht 2025 in Betrieb gehen könne.

«Die Windenergie ist eine besonders nachhaltige Methode, um Strom zu produzieren», wird Per Just, Geschäftsleiter der SWG, in der Mitteilung zitiert. Der Grenchenberg sei ein idealer Standort für einen Windpark, weil dort im nationalen und sogar im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gute Windverhältnisse herrschen würden. (bey)