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Am 9. Februar entscheidet Grenchen an der Urne über einen weiteren Landbeschaffungskredit.
Seit Jahren betreibt die Stadt Grenchen eine aktive Landpolitik. Das heisst, die Gemeinderatskommission GRK verfügt über einen Kredit, mit dem sie kurzfristig Landstücke innerhalb der Stadt, die auf den Markt kommen, erwerben kann. Dies mit dem Ziel, dieses Land als Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung einzusetzen. Bei Bedarf kann sie das Land aus der Reserve interessierten Investoren anbieten oder auch für Abtauschgeschäfte verwenden.
«Es geht darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern», erklärt Stadtpräsident François Scheidegger. Beispielsweise, um eine erwünschte Entwicklung des Branchenmixes in der Industriezone Neckarsulmstrasse herbeiführen zu helfen. Immerhin handle es sich um eine Arbeitszone von überregionaler Bedeutung.
In letzter Zeit hat die Stadt auch begonnen, Land in der Wohnzone zu kaufen, beispielsweise am Eichholzhügel oder an der Bettlachstrasse. «Der städtische Kauf von Entwicklungsarealen im Wohnungsbereich soll gezielt Impulse für die Belebung des Stadtzentrums, die Aufwertung und Weiterentwicklung von Quartieren und die Schaffung von attraktivem Wohnraum geben», heisst es in der Abstimmungsunterlage zur Urnenabstimmung vom 9. Februar.
Für Scheidegger ist das vermehrte Engagement in der Wohnzone auch eine Folge der Neuausrichtung des «Kompasses 2018-2021». So heisst das neue städtische Leitbild, das dem Wohnstandort Grenchen ein grösseres Gewicht geben will. Dies umso mehr, als der Bauboom in Grenchen und Umgebung unvermindert anhält. «Wenn der Boden in städtischen Besitz kommt, können wir damit unerwünschte Entwicklungen wie Bodenspekulation zuvorkommen und damit auch zu einem haushälterischen Umgang mit dem Boden beitragen.»
Scheidegger macht auch den Konnex zur laufenden Ortsplanungsrevision. «Diese gibt uns mit Baureglement und Zonenplan zwar passive Instrumente zur Gestaltung der Rahmenbedingungen. Um aktiv städtebauliche Akzente setzen zu können, braucht es aber zusätzlich einen Landkredit», ist der Stadtpräsident überzeugt.
Der Gemeinderat steht einstimmig hinter der Vorlage. Ivo von Büren (SVP-Fraktionschef) hat als GRK-Mitglied wiederholt an den besagten Landgeschäften mitgewirkt und ist ansonsten profunder Kenner der Grenchner Immo-Szene. «Der Landkredit ist für die Stadt unerlässlich», betont von Büren. Es sei wichtig, dass Grenchen weiterhin eine aktive Bodenpolitik betreiben könne, wie das beispielspielsweise auch Biel mache. «Wenn wir die Investoren selber auswählen können, hat dies nur Vorteile, die sich am Ende auch im Ortsbild niederschlagen», meint von Büren.
Der letzte Landkredit wurde im Jahr 2015 an der Urne beschlossen. Laut Unterlagen der Stadt vom vergangenen Dezember weist er zurzeit einen Saldo von 3,96 Mio. Fr. auf. Die Erwirtschaftung von Gewinnen stehe zwar nicht im Vordergrund für den Kredit, sei aber ein willkommener Nebeneffekt. «Durch Landverkäufe für Unternehmens-Projekte wurde seit 2015 ein Buchgewinn von 758607 Franken erzielt.» Faktisch war somit das Landgeschäft der Stadt in den letzten Jahren ein gewinnbringendes Geschäft. Ein Kredit muss trotzdem beantragt werden, da die Ausgaben und Einnahmen sich über mehrere Jahre erstrecken und sich somit nicht im Budget eines Jahres ausgleichen können.
Ursprünglich beantragte die Stadt eine weitere Kredittranche von 10 Mio. Fr. Im Lauf der Behandlung im Gemeinderat wurde dieser auf Antrag von Vize-Stadtpräsident Remo Bill um 5 Mio. Fr. aufgestockt. Dies mit der Argumentation, dass einerseits nicht nach wenigen Jahren ein neuer Kreditantrag erfolgen muss, anderseits das vermehrte Engagement der Stadt im Bodenmarkt für Wohnungen auch vermehrt Mittel beanspruche. Auch ein grösserer Landkauf in der Industriezone Neckarsulmstrasse könnte ansonsten das Kreditvolumen mit einem Schlag fast ausschöpfen.
Die Gemeindeversammlung hat dem Geschäft am 18. Juni ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Beschluss der Versammlung, der zur Schlussabstimmung an die Urne kommt, nennt auch verschiedene Restriktionen: Der Erwerb der Liegenschaften soll sich innerhalb der ortsüblichen Preise bewegen. Wenn ein Grundstück, welches aufgrund des Landbeschaffungskredites erworben wurde, einem öffentlichen Zweck zugeführt wird, ist ein Ausgabenbeschluss nach Kompetenzordnung erforderlich.
Ausnahmsweise sollen auch Käufe in Nachbargemeinden möglich sein, sofern dies im Interesse von Abtauschgeschäften begründet ist. Sämtliche Ortsparteien unterstützen die Vorlage.
Die Urnenabstimmung findet am 9. Februar statt.