Grenchen
Erfolge finden – nicht Fehler suchen: Die Geschäftsprüfungskommission nimmt ihre Arbeit auf

Die neue Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat sich unter dem Vorsitz von Stadtpräsident Francois Scheidegger konstituiert. Sie wählte Marcel Chatelain-Ammeter zu ihrem Präsidenten und Daniela von Büren zu ihrer Vizepräsidentin.

Regionalredaktion
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Die GPK wird unter anderem auch die Verwaltungsorganisation überprüfen.

Die GPK wird unter anderem auch die Verwaltungsorganisation überprüfen.

Oliver Menge

Nach der Vereidigung – auch der weiteren Mitglieder André Brunschwyler, Peter Traub und Tanja Schaad – gab der neu gewählte Präsident laut einer Medienmitteilung eine kleine Einführung zu den Aufgaben der GPK: Bei ihren Prüfungshandlungen will die GPK «Erfolge finden» und nicht «Fehler suchen».

Das Prüfungsraster orientiere sich dabei hauptsächlich an der Zufriedenheit der Einwohner und Einwohnerinnen, der Wertschätzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, dem rechtmässigen, zweckmässigen und wirkungsorientierten Ablauf von Geschäften, dem haushälterischen Umgang mit den finanziellen Mitteln, einfachen Strukturen der Verwaltungsorganisation und der Umsetzung von Verbesserungen und Erneuerungen, heisst es in der Mitteilung.

Darauf basiert die Arbeit der GPK

Grundlagen sind Gesetze und Reglemente, der jährliche Verwaltungsbericht (Vergangenheit), Jahrespläne, Arbeitsprogramme und Organigramme der Abteilungen (Gegenwart), der KOMPASS – das strategische Leitbild des Gemeinderates (Zukunft) und ein selbst entwickelter Prüfungsbogen (Checkliste).

Im Rahmen eines Prüfungsplanes wird die GPK standardmässig dafür sorgen, dass in vier Jahren jede Verwaltungsabteilung mindestens einmal geprüft wird. Wesentlich sei auch, dass überwiesene Vorstösse der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates zeitgerecht umgesetzt oder wegen veränderter Umständen abgeschrieben werden.

Subventionen und Leistungsvereinbarungen werden überprüft

Zusätzlich sollen die ordnungsgemässe Verwendung von Beiträgen (Subventionen) an Vereine und Institutionen sowie die Umsetzung von Leistungsvereinbarungen und Eignerstrategien überprüft werden.

Zudem soll gesichert werden, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Einwohnergemeinde in Organisationen die Interessen der Einwohnergemeinde angemessen wahrnehmen würden.

Die GPK sei aber keine «Untersuchungskommission» in Einzelfällen und keine «Ombudsstelle». Sie gehe aber Hinweisen aus der Bevölkerung nach, soweit diese von allgemeinem Interesse seien.

Die Arbeit der GPK sei nicht öffentlich. Aufgrund ihrer Feststellungen werde sie Empfehlungen zuhanden der jeweiligen Behörde oder Amtsträger/innen – in der Regel der GRK, des Gemeinderates oder des Stadtpräsidenten – formulieren und die Umsetzung begleiten.