Grenchen
Der Gemeinderat kann über die Leistungsvereinbarung der SWG befinden

Im umfangreichen Reorganisations-Paket der Corporate-Governance der SWG ist ein weiteres Dossier spruchreif. Anfang April soll der Gemeinderat Grenchen über die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und der SWG entscheiden.

Andreas Toggweiler
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Oliver Menge

Dem Gemeinderat wird an der kommenden Sitzung vom 6. April die «Leistungsvereinbarung Stadt Grenchen - SWG» zum Entscheid vorgelegt.

Gewinnausschüttung an die Stadt

Bereits am vergangenen 17. November hatte der Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Vertragsentwurf verhandelt und einen Entwurf verabschiedet. Zu dem Entwurf nahm der SWG-Verwaltungsrat Stellung und unterbreitete zwei Änderungsanträge. Beide betreffen Art. 11 der Vereinbarung, wo es um die Gewinnausschüttung an die Stadt geht.

Die garantierte Gewinnausschüttung an die Stadt wird für die vierjährige Periode bis 31.12. 2021 auf 2 Prozent des ausgewiesenen Eigenkapitals festgelegt. Der Entwurf sah zunächst 1,5 Prozent vor, die SWG schlug selber die Erhöhung vor, gleichzeitig aber auch eine Präzisierung, wonach als Eigenkapital die kumulierten Bilanzgewinne vor Fonds und Neubewertungen zu verstehen ist.

Ausdrücklich «keine Preisführerschaft

Die Leistungsvereinbarung ergänzt und konkretisiert wo nötig die Bestimmungen der am 3. Dezember 2019 vom Gemeinderat verabschiedeten Eignerstrategie. So wird z. B. in Art. 9 (Preispolitik) festgehalten, dass die SWG «ausdrücklich keine Preisführerschaft» anzustreben habe, sondern sich preislich im Mittelfeld der entsprechenden Märkte zu positionieren habe. Möglichst auf Biogas aus der Region setzen In Artikel 8 der Vereinbarung wird ferner festgelegt, dass die SWG in ihrem Liefergebiet einen Anteil von Biogas, «möglichst aus regionalen Ressourcen» von 30% bis ins Jahr 2030 anzustreben habe.