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An der letzten Gemeindeversammlung in Grenchen haben die FDP Stadt Grenchen gemeinsam mit den Grünliberalen eine Motion eingereicht. Sie betrifft die Geschäftsordnung des Gemeinderates, konkret die Beantwortung von Motionen und Postulaten.
Bisher wurden die Antworten auf schriftlich eingereichte Motionen oder Postulate von den betroffenen Abteilungen zwar schriftlich abgefasst, aber an einer der folgenden Ratssitzungen in der Regel nur mündlich vorgetragen. Interpellationen hingegen sind gemäss Paragraf 35 der Geschäftsordnung des Gemeinderats – sofern dafür nicht Dringlichkeit verlangt und diese von der Mehrheit des Rates beschlossen wird – vor der nächsten oder übernächsten Ratssitzung vom Stadtpräsidenten, einem anderen Mitglied des Gemeinderates oder von einer Beamtin, einem Beamten schriftlich zu beantworten.
Die Motionäre verlangen nun, dass diese Regelung für Motionen und Petitionen ebenfalls eingeführt wird. Bloss mündliche Stellungnahmen und Beantwortungen verunmöglichten eine seriöse Vorberatung der entsprechenden Vorstösse anlässlich der Fraktionssitzungen, sind die Motionäre überzeugt. Aus diesem Grund wird der Stadtpräsident ersucht, dem Gemeinderat eine Änderung der Paragrafen 33 und 34 der Geschäftsordnung des Gemeinderates vorzulegen. Dies ermögliche es den Mitgliedern des Rates, sich vor der betreffenden Ratssitzung mit den Inhalten der Antworten der Vorstösse auseinanderzusetzen. (om)