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Regionalgericht spricht alle Beschuldigten, darunter die Mitinhaber der betroffenen CBD-Hanf-Anlage, schuldig.
Im März 2018 fingierten fünf Männer in der Region Biel einen Überfall auf eine CBD-Firma. Knapp 400 CBD-Pflanzen – aus ihnen werden medizinische Hanfpräparate gewonnen mit einem geringen THC-Gehalt – wurden bei dem inszenierten Überfall zerstört. Zwei der Täter waren Mitinhaber bei der Firma. Bei der Versicherung meldeten sie in der Folge einen Schaden von 12 Millionen Franken an, wie das «Bieler Tagblatt» BT berichtete. Doch der Betrug flog auf und die Versicherung zahlte keinen Franken. Fünf Männer standen deshalb letzte Woche vor dem Regionalgericht Biel-Seeland und mussten sich für den versuchten Betrug verantworten. Am Freitag war nach einer anspruchsvollen Woche für das mit drei Richtern besetzte Gericht die Urteilsverkündung.
Den Beteuerungen, vom inszenierten Raubüberfall auf die eigene CBD-Hanf-Produktionsstätte nichts gewusst zu haben, schenkte das Gericht keinen Glauben. Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner sprach die fünf beteiligten Männer des versuchten Betrugs schuldig. Ihnen wurden auch weitere Straftaten zur Last gelegt, wie das «Bieler Tagblatt» berichtet. Teilweise seien sie nur als Mittäter oder Gehilfe aktiv gewesen, trotzdem sprach das Gericht hohe Strafen aus: Der Mitinhaber, der als Drahtzieher des Plans gilt, wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. 10 Monate muss er im Gefängnis absitzen, die restliche Dauer wird mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten unbedingt gefordert.
Der Geschäftsführer hatte im Gegen-satz zum Mitinhaber stets behauptet, unschuldig zu sein, und darauf beharrt, nicht in den Raubüberfall involviert gewesen zu sein. Das Gericht nahm ihm diese Behauptung nicht ab. «Das war ein nacktes Bestreiten, vor Gericht hat er mehrfach gelogen», sagte Ochsner. Der Geschäftsführer erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Sechs Monate muss er ins Gefängnis, die restlichen 20 Monate werden mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Strafe von 30 Monaten gefordert. Als Mittäter wurden auch die beiden angeblichen Räuber verurteilt. Ein Italiener wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt und soll anschliessend für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert. Sein Helfer kassiert zwei Jahre Gefängnis, die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate mehr gefordert.
Ein Bekannter des Firmeninhabers, der das Fluchtfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, kam vergleichsweise glimpflich davon: Da er nur als Gehilfe im Einsatz gestanden sei, hat ihn das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Als einziger der fünf Angeklagten muss er also nicht hinter Gitter.
Das Gericht verurteilte die Beschuldigten laut BT ausserdem zu diversen Bussen und Geldstrafen – ausserdem müssen sie die Gerichtskosten übernehmen. Jeder der Beschuldigten muss zwischen 33000 und 45000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen und das erstinstanzliche Urteil weiterzuziehen. (om)