Bundesgericht
Fulenbach hat Sozialhilfebezüger abgeschoben

Mit Urteil des Bundesgerichtes vom 2. November steht zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Entscheid fest: Fulenbach hat gegen das Abschiebeverbot verstossen.

Drucken

Keystone

Mit Urteil des Bundesgerichtes vom 2. November steht zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Entscheid fest: Fulenbach hat gegen das Abschiebeverbot (§ 167 des Sozialgesetzes) verstossen. Dieses verbietet Einwohnergemeinden, Personen, die um Sozialleistung nachsuchen, aktiv oder passiv zu veranlassen, in eine andere Gemeinde zu ziehen. Genau das hat aber Fulenbach im Falle einer siebenköpfigen Familie mit tunesischer Staatsangehörigkeit getan.

Zu diesem Schluss waren bereits die Vorinstanzen gekommen. Die Gemeinde Fulenbach machte vor Bundesgericht geltend, das Verwaltungsgericht hätte die Betreuerin der Asylsuchenden als Zeugin anhören müssen. «Das Bundesgericht prüfte aber nur klar, detailliert und rechtzeitig erhobene und, soweit möglich, belegte Rügen und stützte sich auf die Feststellung des Verwaltungsgerichts, wonach die zuständige Asylbetreuerin zugunsten der Flüchtlingsfamilie die rechtzeitige Leistung der Mieterkaution für die neue Wohnung in Grenchen besorgte», schreibt die Stadt Grenchen in einer Mitteilung.

Für Fulenbach wird der Fall teuer. Zu den bisherigen Verfahrenskosten von 2200 Franken kommen nun noch 2000 Franken hinzu. Die Anwaltskosten dürften um ein Vielfaches höher sein. Ausserdem schuldet die Gemeinde der Stadt Grenchen neben den bereits beurteilten Sozialadministrations- und Betreuungskosten in Höhe von 8625 Franken auch noch Schulgeldkosten für die beiden schulpflichtigen Kinder. «Wir werden auch diese geltend machen, nötigenfalls auf dem Rechtsweg», so Stadtpräsident Boris Banga. Genau beziffern kann er die Schulgeldkosten auf Nachfrage noch nicht. Es sei aber gut möglich, dass sie sich auf eine fünfstellige Summe belaufen. Das Urteil bedeutet für Banga «eine grosse Genugtuung».

Mit Oekingen in Verhandlungen

In einem Parallelverfahren hatte das Verwaltungsgericht im April 2009 auch Oekingen wegen der Abschiebung einer von der Sozialhilfe abhängigen neunköpfigen Familie (Ehepaar mit sieben Kindern) nach Grenchen verurteilt. Oekingen zog das Urteil nicht nach Lausanne weiter. Kein Wunder: Allein die Anwaltskosten fielen um 20000 Franken höher als erwartet aus. Auch hier könnte Grenchen die Schulkosten gerichtlich einfordern. Laut Banga befinde man sich aber mit Oekingen in «konstruktiven Verhandlungen». (mz)