Ertragsüberschüsse und hohes Eigenkapital machen die Reduktion der Arbeitspreise möglich. Am meisten profitiert die Gemeinde selber, sind doch die meisten Liegenschaften, die mit Fernwärme beheizt werden, in ihrem Besitz.
Die Spezialfinanzierung Fernwärme hat seit ihrer Einführung in Selzach stets Ertragsüberschüsse ausgewiesen. Von den rund 1.4 Mio. Franken der Erstellungskosten sind per Rechnungsabschluss 2021 bereits rund 240'000 Franken abgeschrieben. Das Eigenkapital beträgt rund 310'000 Franken. Im Jahr 2021 wurden rund 45'000 Franken zugewiesen. Mit dem Eigenkapital könnte der Aufwand des Jahres 2021 somit fast zwei Mal abdeckt werden.
Den Vertragspartnern soll im Jahr 2022 daher nur 80 Prozent des vertraglich vereinbarten Arbeitspreises in Rechnung gestellt werden. Bei einer Reduktion von 20 Prozent würden die vereinnahmten Arbeitspreise um rund 24000 Franken abnehmen. Die Konsumenten würden dafür von einer Preissenkung von insgesamt 15'000 Franken profitieren.
Das Ziel hinter der geplanten Aktion ist auch, ein positives Signal für einen Wechsel hin zur Fernwärme in der Gemeinde zu senden. Zudem wird es als schöne Geste für jene angesehen, die bisher den Mut hatten, sich dem Netz anzuschliessen.
Bei diesem «Rabatt» handelt es sich um einen einmaligen Effekt, wie Bauverwalter Thomas Leimer auf Nachfrage festhält. Ein Anspruch auf weitere Reduktionen im Folgejahr besteht dadurch nicht. Vielmehr ist vorgesehen, dass allfällige Reduktionen jeweils jährlich nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses im Gemeinderat beraten und gegebenenfalls beschlossen werden.
Im Rat wurden Rufe laut, die eine längerfristige Anpassung forderten, anstelle einer einmaligen Überschussausschüttung. «Ich würde mir veräppelt vorkommen, wenn gesagt wird, es gibt eine Gebührenanpassung, diese dann aber nur einmalig stattfindet», sagte Aldo Mann. Dadurch, so Mann weiter, werde eher ein Zeichen von Unsicherheit und gegen eine Investition gesetzt. Am meisten profitieren würde zudem die Gemeinde. Denn die meisten mit Fernwärme betriebenen Liegenschaften gehören ihr.
Vorschläge wurden eingebracht, die etwa eine Reduktion auf zwei bis drei Jahre hinaus vorsahen. Auf der Gegenseite, was der klaren Mehrheit entsprach, überwog allerdings die jährliche Festsetzung. Nicht zuletzt um auf unvorhergesehene Ereignisse wie Reparaturarbeiten oder auch allfällige Preisschwankungen auf dem Energiemarkt besser reagieren zu können.