Grenchen
«Fall Spahr» hat personell keine Konsequenzen — Polizeikommandant Ambühl weitgehend entlastet

In einer Zusammenfassung präsentierte die Stadtkanzlei Grenchen die Ergebnisse einer Administrativuntersuchung: Es geht um den Fall Spahr und Vorwürfe gegen den Grenchner Polizeikommandanten. Rechtliche Konsequenzen gibt es keine.

Oliver Menge
Drucken
Adrian Spähr (links) und Christian Ambühl (rechts) (Archivbilder)

Adrian Spähr (links) und Christian Ambühl (rechts) (Archivbilder)

zvg/Hanspeter Bärtschi

Ganze 40 Seiten umfasst der vertrauliche Untersuchungsbericht, den der Solothurner Gaston Barth, ehemaliger Personalchef und Leiter Rechtsdienst der Stadt Solothurn, den Grenchner Behörden ablieferte. Die Administrativuntersuchung, welche die Gemeinderatskommission GRK Mitte August in Auftrag gegeben hatte, dauerte insgesamt dreieinhalb Monate. Rund 10 Personen aus der Verwaltung oder laut Barth solche, die zu den fraglichen Punkten relevante Auskünfte geben konnten, wurden in der Zeit mündlich oder schriftlich befragt.

Die Untersuchung war in zwei Teile gegliedert. Einerseits ging es um die Fehler, die im Anstellungsverfahren von Polizist Adrian Spahr begangen wurden. Andererseits geisterten in der Stadt in Umlauf gebrachte Gerüchte umher, die offenbar darauf abzielten, den Kommandanten der Stadtpolizei Grenchen, Christian Ambühl, zu diskreditieren. Ihm wurden Kompetenzüberschreitungen und fehlbares Verhalten vorgeworfen. Das ging so weit, dass sich sogar eine Aargauer Grossrätin dazu veranlasst sah, bei den Medien aktiv zu werden und dort anonyme Informationen, die womöglich aus dem engsten Kreis der politischen Führung der Stadt stammten, publik zu machen.

Der Fall Spahr

Der Lengnauer Adrian Spahr, Co-Präsident der Jungen SVP und ehemals Polizeibeamter bei der Kantonspolizei Basel, der von zwei Instanzen aufgrund der Publikation eines Plakats wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde, die Urteile aber weiter ans Bundesgericht gezogen hat, wo sie noch hängig sind, hatte sich bei der Polizei Stadt Grenchen beworben. Laut Recherchen erhielt Spahr von der Stadt Grenchen sogar einen Arbeitsvertrag, entgegen anders lautenden Aussagen noch ein paar Wochen zuvor, der dann aber annulliert wurde. Weder der Polizeikommandant noch die Personalchefin der Stadt wollten von den Verfahren und deren Inhalt gewusst haben. Deshalb wurde die Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben.

Der Gerüchteküche ein Ende setzen

Stadtpräsident François Scheidegger hatte schon im Sommer beschlossen, diesem «Gschnurr» ein Ende zu setzen, wie er gegenüber dieser Zeitung auf Anfrage sagt. Statt wie ursprünglich vorgesehen die Untersuchung auf den Fall Spahr zu beschränken, wies die GRK auf sein Ansinnen hin Gaston Barth an, auch diese Punkte zu klären. Es ging dabei beispielsweise darum, ob Ambühl bei der Beschaffung von neuen Polizeifahrzeugen seine Kompetenzen überschritten hatte. Wir erinnern uns: Ambühl hatte vorgeschlagen, einen Volvo als Ersatz für den in die Jahre gekommenen BMW oder Skoda zu kaufen, stiess mit dieser Idee aber auf Widerstand bei der GRK und musste neue Offerten einholen.

Es sollte auch geklärt werden, ob die Zusammenarbeit mit den anderen Diensten – Feuerwehr, Zivilschutz, Rettungsdienst, Kantonspolizei – tatsächlich so schlecht ist, wie das gerüchtehalber kolportiert wurde. Ob Ambühl Dienstfahrzeuge privat benutzt, ja sogar damit in die Ferien ins Ausland gefahren sei, wie dem anonymen Papier zu entnehmen war, welches die Aargauer Politikerin an die Öffentlichkeit brachte, was aber offensichtlich schon vorher an Stammtischen herumgeboten wurde.

«Solche Gerüchte sind einfach unerträglich», sagte Scheidegger dazu. «Man muss sich einfach bewusst sein, was man damit auslöst und wie weit das einem Menschen schaden kann.» Das Gebot der Fairness sei seiner Meinung nach klar verletzt worden. Also wurde ein detaillierter, vertraulicher vertraulichen Fragenkatalog zuhanden von Barth erstellt.

Gaston Barth, der in Solothurn ein Büro für Rechts- und Personalberatung für öffentliche Gemeinwesen führt, verfasste nun das Schreiben, in dem er die wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchung zusammenfasste.

Bei der Anstellung von Spahr machte man Fehler

Im Fall Spahr kommt Barth zu Schluss, dass beim Auswahlverfahren Fehler begangen wurden: «Obwohl die im Anstellungsverfahren involvierten beiden Abteilungsleitenden (die Leiterin Personalamt, Esther Müller-Cernoch und Polizeikommandant Christian Ambühl) Kenntnis davon hatten, dass zu diesem Zeitpunkt gegen Adrian Spahr ein hängiges Strafverfahren wegen (Rassen)-Diskriminierung bestand, wurde dieser heikle Punkt, insbesondere der konkrete Stand des Strafverfahrens, aber auch die Haltung des Bewerbers, die damit verbunden ist, von beiden Personen nicht näher abgeklärt, obwohl man sich einig war, dies noch zu tun.»

Unbestritten sei aber, schreibt Barth, dass solche Abklärungen grundsätzlich durch das Personalamt zu erfolgen hätten. Aber sowohl Ambühl als auch Müller-Cernoch gingen nach ihren Aussagen davon aus, dass die jeweils andere Person die Abklärungen vornehmen würde und eine klare Abmachung habe es diesbezüglich nicht gegeben.

Beim Entscheid über die Anstellung habe man nicht mehr über dieses Strafverfahren gesprochen und den Anstellungsvertrag in Unkenntnis des Standes dieses Verfahrens abgeschlossen. Die Leiterin des Personalamts habe es weiter unterlassen, den Stadtpräsidenten über die Anstellung Spahrs zu informieren, weshalb dieser sein Vetorecht nicht habe geltend machen können. Barth schreibt dazu: «Die Hauptverantwortung für diese Unterlassung muss die Leiterin Personalamt übernehmen. Denn als HR-Abteilung liegen diese Prozesse klar in ihrem Verantwortungsbereich». Selbst wenn sie davon ausgegangen sei, dass Ambühl im Fall Spahr einen Backroundcheck gemacht habe, hätte sie sich laut Barth über das Ergebnis orientieren lassen müssen. Und dieser dürfte sich als Polizeikommandant gemäss dieser Zuständigkeitsordnung darauf verlassen, dass die wichtigen Fragen abgeklärt sind, wenn ihm ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt werde. Genau das habe er getan.

Eine geringe Mitverantwortung bleibt

Und doch gibt es ein Aber: Laut Barth spielt der Abteilungsleiter, also Ambühl, in Anstellungsverfahren eine wichtige Rolle. «Es braucht sein Einvernehmen zu einer Anstellung. Deshalb unterzeichnet er den Anstellungsvertrag ebenfalls.» Im vorliegenden Fall habe Ambühl seine Zustimmung erteilt, ohne nochmals konkret beim Personalamt nachzufragen, was die Abklärungen zu dem hängigen Verfahren ergeben haben.

Damit sei er seiner Mitverantwortung im Anstellungsprozess nicht ganz nachgekommen. Barth kommt zum Schluss: «Es trifft ihn somit eine geringe Mitverantwortung».

Beide Abteilungsleitende begründen die Unterlassungen mit ihrer nachweislich sehr grossen Arbeitsbelastung im März 2020 während des Lockdown infolge Corona, was von Stadtpräsident François Scheidegger auch bestätigt wird: «Insbesondere der Polizeikommandant stand als Stabschef des Sonderstabs in jener Zeit stark unter Druck und auch hier im Hôtel de Ville war die Belastung für alle sehr hoch.»

Die GRK beschloss nach der Diskussion dieses ersten Teils denn auch, dass sich keine personalrechtlichen Massnahmen aufdrängen würden. Scheidegger hingegen meinte, dass man das Pflichtenheft des Personalamts anschauen und die Zuständigkeiten im Rahmen der nächsten Revision der Personalorganisation klarer festlegen müsse. «Wir werden sicherlich eine Anstellungs-Checkliste erstellen und Referenzen müssen künftig schriftlich eingeholt und geprüft werden, nach einem vorgeschriebenen Ablauf.»

Die Vorwürfe basieren auf Gerüchten, mehr nicht

Zum zweiten Teil, der Untersuchung angeblicher Kompetenzüberschreitungen und Pflichtverletzungen, schreibt der Solothurner Rechtsexperte nur gerade einen kurzen Abschnitt: «Der Bericht hatte zusätzlich noch Fragen im Verantwortungsbereich des Kommandanten abzuklären. Dabei konnten keine Kompetenzüberschreitungen oder fehlbares Verhalten des Kommandanten festgestellt werden. Nicht belegt werden konnte insbesondere auch der Vorwurf, dass er unzulässig sein Dienstfahrzeug für private Fahrten benutzt haben soll, wie unter anderem auch in Medienberichten zu lesen war.

Die Vorwürfe haben sich als Gerüchte herausgestellt, die von Personen weitergeleitet wurden, ohne dass diese Beweise dafür haben oder nennen können. Vorwürfe die sie angeblich von anderen Personen hörten.» Mit anderen Worten: Stammtischgerede.

«Keine konkreten Anhaltspunkte»

Recherchen zeigen sogar: Der Einsatz der Dienstfahrzeuge ist nicht klar geregelt und daher besteht auch kein Verbot, den Dienstwagen privat zu nutzen. Im Sinne der Erhöhung der Bereitschaft könnte man sich sogar vorstellen, dass es wünschenswert wäre, wenn der Kadi sein Kommandofahrzeug zu Hause hat.

Die Kompetenz über den Kauf neuer Dienstfahrzeuge lag ohnehin beim Polizeikommandanten, solange der Kredit von der Gemeindeversammlung im Rahmen des Budgets bewilligt war und solange er das Submissionsgesetz einhält. Das bestätigt auch Gaston Barth auf Anfrage. «Im Rahmen dieser Administrativuntersuchung konnten keine konkreten Anhaltspunkte für solch reglementswidriges Verhalten gefunden werden», heisst es in der Mitteilung.