Grenchen
Einsprache weitergezogen: Auf in die nächste Runde im Windpark-Kampf

153 Einsprecher erheben ein Rechtsbegehren beim Regierungsrat, wonach die Entscheide des Gemeinderates aufzuheben und die Teilzonen- und Gestaltungspläne, Umweltverträglichkeitsbericht und Erschliessungspläne nicht zu genehmigen seien.

Oliver Menge
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Visualisierung der Windparkanlage auf dem Grenchenberg.

Visualisierung der Windparkanlage auf dem Grenchenberg.

zvg

Nach den Umweltverbänden ziehen erwartungsgemäss auch die anderen Einsprecher ihre Einsprache gegen das Windpark-Projekt auf dem Grenchenberg weiter. Es handelt sich um 153 Personen von ursprünglich 187 Einsprechern aus dem Umfeld von «Pro Grenchen», deren drei Sammeleinsprachen vom Gemeinderat Ende Juni in erster Instanz abgewiesen worden waren (wir berichteten). In einem 57-seitigen Papier führen sie nun gewichtige Argumente auf.

Auf der formellen Ebene wird zum Beispiel beanstandet, dass die Vorinstanz – die Bau-, Planungs- und Umweltkommission – Einsprachelegitimation und Einsprachegründe vermengt habe, bei manchen Einsprechern eine Einsprachelegitimation bejahe und bei anderen nicht, ohne diesbezüglich konkret zu werden.

Während der Planauflage seien an den vorgesehenen Standorten keine Profile aufgestellt worden, obwohl dies vorgeschrieben wäre. Konkrete Dokumente zu den geplanten Anlagen fehlten, eine Windenergieanlage fehle in der Aufzählung der Ausnahmebauten komplett. Schon alleine aufgrund dieses formellen Mangels sei der Entscheid des Gemeinderates aufzuheben und die öffentliche Auflage und Profilierung nochmals durchzuführen.

Formell nicht korrekt

Das Bau- und Planungsgesetz schreibe vor, dass Nutzungspläne nach der Vorprüfung öffentlich aufzulegen und ein Einspracheverfahren durchgeführt werden müsse. Damit werde bezweckt, dass «die Betroffenen vor Erlass eines in ihre Rechtsstellung eingreifenden Entscheides durch die zuständige Behörde zum frühestmöglichen Zeitpunkt angehört und ihre Einwände von der Planungsbehörde in den Entscheid einbezogen werden.» Werde dieser gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensablauf nicht eingehalten, liege eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Im September 2014 habe der Gemeinderat vor der öffentlichen Planauflage bereits den Teilzonen- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften sowie die Erschliessungspläne beschlossen. Das sei formell nicht korrekt und verletze kantonales Recht.

Beim Beschluss vom 30. Juni 2015 traten mehrere Gemeinderäte in den Ausstand. Letzten September auch, allerdings waren es nicht dieselben. Die Kriterien dafür, dass jemand in den Ausstand habe treten müssen, seien völlig unklar. Und soweit kein «eigentlicher Ausstandsgrund der einzelnen Gemeinderäte vorliegt und der Entscheid vom 30. Juni 2015 zu Unrecht ohne diese Gemeinderäte gefällt wurde, ist dieser rechtswidrig.» Formell bestehe also kein korrekter Beschluss, weshalb die Entscheide des Gemeinderates aufzuheben seien.

Verletzung rechtliches Gehör

Das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer sei wiederholt verletzt worden. Die Veränderung der Masse (geringere Höhe und grössere Rotorblätter als ursprünglich vorgesehen) sei den Beschwerdeführern erst nach dem Beschluss vom 30. Juni zur Kenntnis gebracht worden. Man habe weder Stellung nehmen, noch sich zu den wesentlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen äussern können.

Der Gemeinderat sei von der Baudirektion – bewusst – falsch informiert worden. Das Lärmgutachten von 2013 sei inkongruent mit den aktuellen Massen der Anlagen und der Gemeinderat sei explizit vom Rechtsdienst darauf hingewiesen worden, habe sich aber darüber hinweggesetzt. «Dieses Vorgehen bestätigt einmal mehr, dass es der Vorinstanz einzig darum geht, das Projekt Windpark Grenchen raschmöglichst durchzuwinken. Anders lassen sich diese offensichtlichen Rechtsverletzungen nicht erklären.»

«Schlichtweg ignoriert»

Die Beschwerdeführer führen weiter aus, dass «die Vorinstanz den Gehörsanspruch der Beschwerdeführer durch die fehlende Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Rügen in unheilbarer Weise verletzt hat». Konkret habe sich die Bau-, Planungs- und Umweltkommission nicht mit den Argumenten befasst und diese nicht in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt, sondern schlichtweg ignoriert. Aussagen gewisser Gemeinderäte, insbesondere diejenige von Hubert Bläsi vom 30. Juni, zeigten eindrücklich auf, dass sich die Gemeinderäte offensichtlich ihrer Aufgaben und Pflichten nicht bewusst seien.

Bläsi hatte zusammenfassend gesagt, dass es in einem Rechtsverfahren nicht opportun sei, als Nichtfachleute noch etwas ändern zu wollen oder seine Meinung kundzutun. Das müssten die Körperschaften oder Gremien machen, welche die Berechtigungen oder Legitimationen dafür hätten. In ihrem Rechtsbegehren schreiben die Beschwerdeführer darauf: «Der Gemeinderat hat offensichtlich verkannt, dass es gerade die Aufgabe des Gemeinderates ist, als zuständiges Organ das Projekt zu prüfen, Abklärungen zu tätigen, und die berechtigten Einwände der Einsprecher zu behandeln.»

Die Wortmeldung belege, dass das Projekt «ohne nähere Auseinandersetzung mit den im Rahmen des Einspracheverfahrens gerügten Punkten genehmigt wurde». Das sei schlicht willkürlich und verletzte das Gesetz.

Im Weiteren führen die Beschwerdeführer die Einwände oder Rügen bezüglich Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Gefahren für Geologie und Hydrologie, Wildtier und Vogelschutz, Lärmschutz, Eiswurf, Brandschutz, Strasse und Verkehr nochmals detailliert und in allen Punkten auf.

Der Ball liegt nun beim Regierungsrat als nächsthöherer Instanz.