Grenchen
Eine Skulptur für Kinderrechte: Grenchner Jugendliche formulieren ihre Rechte visuell

Anlässlich des 30-Jahr-Jubiläums der Kinderrechtskonvention bauten Jugendliche in Grenchen eine Skulptur auf dem Marktplatz.

Oliver Menge
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Die Kinder posieren zusammen mit dem Stapi vor der Skulptur.

Die Kinder posieren zusammen mit dem Stapi vor der Skulptur.

Oliver Menge

Rund 25 Kinder und Jugendliche waren in den letzten zwei Wochen im Lindenhaus kreativ. Im Rahmen der Aktionswochen zum 30-Jahr-Jubiläum der Kinderrechtskonvention (siehe separater Artikel) des Verbands für offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kanton Solothurn VOAKJ haben sie diskutiert, welche Kinderrechte für sie persönlich wichtig sind. Die Kinder und Jugendlichen haben an mehreren Nachmittagen im Kreativ-Treff des Lindenhauses unter der Leitung von Tamara Moser und Melanie Stoller Schlüsselwörter und -sätze erarbeitet und diese auf farbigen Steinen festgehalten. Mit diesen Steinen wurde gestern Nachmittag auf dem Marktplatz eine Skulptur gebaut.

Die Stadt Grenchen hatte Flyer an alle Schulen verschickt, an die 1000 Stück, und die Kinder und Jugendlichen der Stadt Grenchen zu diesem Anlass eingeladen.

Stadtpräsident François Scheidegger wies in seinem Grusswort an die anwesenden Kinder und Jugendlichen darauf hin, dass geschätzte 100 000 Kinder jedes Jahr in Berührung mit dem Schweizer Rechtssystem kommen. Sie sind betroffen von Scheidungen, Asylverfahren, Fremdplatzierungen oder Konflikten in der Schule. Noch bis in die Neuzeit hätten Kinder nicht viel zu sagen gehabt. Das habe die Kinderrechtskonvention grundlegend verändert. – Die Stadt Grenchen, in welcher aktuell 2810 Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren leben, hat letztes Jahr das UNICEFLabel «Kinderfreundliche Gemeinde» erhalten. Darauf sei man stolz, sagte Scheidegger, aber das bringe auch die Verpflichtung mit sich, genau hinzuschauen. «Das Jubiläum ist ein Grund zum Feiern». Auch in den vergangenen Jahren seien im Rahmen der Kinderrechtswochen Aktivitäten durchgeführt worden. Die aus der Idee des Lindenhauses entstandene Skulptur bleibe nun bis zum Weihnachtsmarkt stehen und soll Passanten auf die Kinderrechte aufmerksam machen.

Allen anwesenden Kindern und Jugendlichen spendierte die Stadt einen Spitzbub und ein Glas Süssmost.

30 Jahre Kinderrechte

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20. November 1989 einstimmig verabschiedet und von der Schweiz 1997 ratifiziert. Es ist bislang die erfolgreichste Konvention der UNO, denn ihr sind – ausser den USA – alle Staaten beigetreten.

Sie hebt die Verantwortung der Staaten für den Schutz und das Wohl Minderjähriger (bis 18 Jahre) hervor. Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen und fordert, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig berücksichtigt wird. Damit wird das Kind auch als Rechtspersönlichkeit anerkannt.

Die Konvention hat die Art, wie Kinder wahrgenommen werden, weltweit verändert: Heute gelten Kinder als eigenständige Individuen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen.

Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel und vier zentrale Grundsätze: das Recht auf Nicht-Diskriminierung, das übergeordnete Wohl des Kindes, das Recht auf Leben, Überleben und eine optimale Entwicklung und das Recht auf Mitwirkung. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention und später auch die dazugehörigen drei Fakultativprotokolle ratifiziert (Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie; Beschwerdeverfahren bei Verstössen). (BSV)