Im April 2011 kam es im Grenchner Luxory Club zu einer Messerstecherei, die mit dem Tod eines Türstehers endete. Nun stand der Angeklagte vor dem Amtsgericht und muss ein Jahr ins Gefängnis. Er hatte den tödlichen Streit im «Luxory» verursacht.
Wegen eines serbischen Drogendealers kam es im April 2011 im Grenchner Luxory Club zu einer Messerstecherei, die mit dem Tod des Türstehers endete (wir berichteten).
Gestern Montag wurde der 24-jährige Angeklagte vom Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Drogenhandels zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt.
Islamovic R.* kaufte Kokaingemisch zu 50 Franken das Gramm und verkaufte es in Grenchen zu 90 Franken.
Mit dem Gewinn verbesserte er sein Einkommen, das aus etwa 2100 Franken Arbeitslosengeld bestand. Als er am 3. April 2011 einem deutschen Rapper im Luxory Club etwas Kokain verkaufte, war das also zunächst noch «geschäftlicher Alltag».
Doch dann wurde der Serbe, der als Vierjähriger in die Schweiz gekommen war, von der Security erwischt und festgehalten.
Bis zum Eintreffen der Polizei wollte sich einer der Sicherheitsangestellten zusammen mit Islamovic R. ins Getränkedepot einsperren lassen.
Aber weil sich die Freunde des Kokaindealers zusammenrotteten und für einen unglaublichen Tumult sorgten, entschloss sich ein Mitarbeiter der Disco, die Tür aufzuschliessen.
Die Meute fiel sofort über den wehrlosen Türsteher her, Saban B.* stach brutal mehrfach zu und tötete so den Security-Mann. Der 23-jährige Kosovare wurde dafür im vergangenen Dezember zu 16 Jahren und 3 Monaten Gefängnis sowie lebenslanger Verwahrung verurteilt.
Der Auslöser des Tötungsdelikts
Islamovic R. wurde wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei, Angriffs, Begünstigung und einer Reihe weiterer Delikte angeklagt.
«Er war der eigentliche Auslöser des Tötungsdelikts im Luxory», sagte Staatsanwältin Petra Grogg vor dem Amtsgericht.
Sie bezeichnete Islamovic R. als berufsmässigen Drogendealer und forderte für den einschlägig vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Da die Polizei bei der Hausdurchsuchung im Tresor des ungelernten, meistens arbeitslosen Hilfsarbeiters 137 Gramm Kokaingemisch und fast 100 Gramm Heroingemisch gefunden hatte, gestand er den Drogenhandel ein, wobei er beim Heroin noch geltend machte, er habe diese Droge nur für seinen Zulieferer aufbewahrt.
Beim Kokain gab er aber den Handel von insgesamt über einem halben Kilogramm zu.
Freispruch bei Angriff
Verteidiger Tonino Iadanza forderte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und plädierte bei den Anklagepunkten Angriff und Begünstigung auf Freispruch.
Das Amtsgericht gab der Verteidigung teilweise Recht: «Es gibt zu viele widersprüchliche Aussagen zum Tatbeitrag von Islamovic R.», erklärte Gerichtspräsident Rolf von Felten, weshalb das Gericht in diesem Punkt im Zweifel für den Angeklagten entschied.
Auch bei der Begünstigung gab es einen Freispruch, weil er als Drogendealer in erster Priorität seine eigene Flucht organisiert habe und nicht unbedingt den Messerstecher begünstigen wollte.
Beim gefundenen Heroin ging das Gericht jedoch entgegen der Verteidigung davon aus, dass dieses zum Verkauf vorgesehen war.
So wurde Islamovic R. wegen mengen- und gewerbsmässig qualifizierten Handels mit Kokain und Heroin verurteilt. Strafmildernd wurde die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen «Gassendealer handle, der selber konsumiert hat».
Er muss nur ein Jahr hinter Gitter
Das Vorleben wurde aber als straferhöhend eingestuft. «Es spricht nicht viel für den Beschuldigten», sagte der Gerichtspräsident.
«Er ist mehrfach vorbestraft und hat Mühe, sich an die Regeln zu halten. Die erneute Delinquenz während des Strafverfahrens zeigt, dass ihn das Ganze nicht gross beeindruckt hat.»
Obwohl die Prognose schlecht ausfiel, kommt Islamovic R. in den Genuss einer teilbedingten Strafe: Das Gericht war der Meinung, «dass der Vollzug von 12 Monaten und der drohende Vollzug der weiteren 16 Monate den Beschuldigten in Zukunft von weiteren Delikten abhalten kann.»
* Name von der Redaktion geändert