Gesamtarbeitsvertrag
Drehteile-Industrie einigt sich auf Mindestlöhne

Die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag haben gefruchtet: Für die Arbeitnehmer der Schweizer Drehteile-Industrie gelten künftig Mindestlöhne. Sämtliche dieser 14 Firmen sind im Kanton Solothurn und im Seeland ansässig.

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Die 14 Firmen, die dem GAV unterstellt sind, beliefern vor allem die Uhrenindustrie. (Archiv)

Die 14 Firmen, die dem GAV unterstellt sind, beliefern vor allem die Uhrenindustrie. (Archiv)

Keystone

Die Mindestlöhne sind nach Tätigkeiten abgestuft, wie der Verband der Drehteile-Industrie Swiss Precision und die Gewerkschaft Unia am Montag mitteilten. So hat ein Angestellter mit Fachhochschulabschluss und einem Jahr Berufserfahrung ab kommendem Jahr Anspruch auf mindestens 5200 Franken Lohn pro Monat (auf Basis einer 40-Stunden-Woche und 13 Monatslöhnen).

Für die Mitarbeitenden in der Nachbearbeitung, die einfache, repetitive Tätigkeiten ausführen, gilt ein Mindestlohn von 3300 Franken, der bis 2016 auf 3500 Fr. ansteigt.

Mindestlöhne für vier Arbeitnehmerkategorien

Mitarbeitende mit Fachhoch- oder Technikschulabschluss (HF/TS)
und einem Jahr Berufserfahrung in der Décolletages bei einer der
der Ausbildung entsprechenden Funktion: CHF 5'200

Polymechaniker mit schweizerischem oder gleichwertigem Fähigkeitszeugnis:
- im 1. Jahr nach der Lehrabschlussprüfung: CHF 4'100
- nach 4 Jahren Berufserfahrung: CHF 4'360

Mitarbeitende nach drei Jahren Berufserfahrung, die in der Lage sind, Maschinen zu bedienen und Aufträge selbständig auszuführen: CHF 4'000

Mitarbeitende in der Nachbearbeitung mit einfachen, repetitiven Tätigkeiten:
- per 1.1.2014: CHF 3'300
- per 1.1.2015: CHF 3'400
- per 1.1.2016: CHF 3'500

Der neue GAV läuft bis 2016 und gilt für rund 2000 Angestellte in 14 Unternehmen. Sämtliche Firmen sind im Kanton Solothurn oder in der Region Biel-Seeland ansässig. Sie beliefern vor allem die Uhrenindustrie.