Grenchen
DJ Horse macht jetzt Standortmarketing

Die Diskussion um den Abgang der Standortmarketing-Amtsleiterin nimmt noch kein Ende. Jetzt nimmt die Verwaltung Stellung. Für das Image der Stadt Grenchen weibeln unterdessen zwei neue Mitarbeiter: Silvan Granig und DJ Horse.

Andreas Toggweiler
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Daniel Wisard alias DJ Horse muss als einer der beiden neuen Mitarbeiter des Standtmarketings ein blumiges Bild der Stadt Grenchen zeichnen.

Daniel Wisard alias DJ Horse muss als einer der beiden neuen Mitarbeiter des Standtmarketings ein blumiges Bild der Stadt Grenchen zeichnen.

bar/ato

Im Stadtmarketing sind zwei neue Mitarbeiter am Werk. Die Stadt hat Silvan Granig und Daniel Wisard angestellt. Granig, der 60 Prozent arbeitet, verfüge über Marketing-Fachwissen, Wisard mit 40-Prozent-Pensum über ein grosses Beziehungsnetz und Erfahrung im Eventbereich, wie Stadtschreiberin Luzia Meister erklärt.

Wisard – in der Region bestens bekannt als DJ Horse und fasnächtliche Stimmungskanone – und Granig sollen für die Stadt vor allem Aktivitäten für ein jüngeres Publikum entwickeln, beispielsweise im Bereich der Social Media.

Rückschluss auf konkrete Person

Unterdessen reisst die Diskussion um den Abgang der Amtschefin noch nicht ab. Die Verwaltung nahm am Montag ausführlich Stellung zu einer Interpellation, welche SVP-Fraktionschef Heinz Müller am 20. August eingereicht hatte. Dabei werden Fragen gestellt zur Zukunft des Standortmarketings und zu finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Abgang der Leiterin des Amtes für Standortmarketing, Kultur und Sport (SMKS). Dieser hat zu wiederholten Spekulationen über die Höhe der Abfindung geführt, welche aber allesamt bis anhin von der Stadt nicht kommentiert wurden. Stets wird auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten verwiesen.

In der Personalordnung von 2010 steht, dass gewählte Beamte Anrecht auf eine Abfindung von sechs Monatslöhnen haben. Diese Angaben genügen den Interpellanten aber nicht. «Wir hätten gern einen Frankenbetrag gesehen», betont SVP-Gemeinderat Richard Aschberger. In der Interpellation wird denn auch darauf hingewiesen, dass beispielsweise beim Bund ein Reporting über Abgangsentschädigungen besteht.

Die Stadt ist hingegen der Meinung, dass dies in Grenchen nicht möglich sei, weil aufgrund dieser Angaben auf eine konkrete Person geschlossen werden könne. Beim Bund sei ein solcher Rückschluss aufgrund der grossen Anzahl der Beschäftigten nicht gegeben.

Auch Betroffene will nichts sagen

«Immerhin scheint es verantwortbar, dass es für die in der Interpellation gefragte Zeit von 2009 bis August 2013 in einem Fall zur Zahlung einer Abgangsentschädigung kam», heisst es aber in der Antwort. Gleich wird aber relativiert: «Wenn ein Mitarbeiter bei Ende seines Arbeitsvertrages noch Ferien oder Überstundenguthaben hat, die z. B. aus Gründen der Arbeitslast oder Krankheit nicht mehr abgebaut werden können, dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Auszahlung. «Eine Abfindung ist das nicht, sondern eine selbstverständliche Rechtspflicht, wie sie auch im Privatrecht gilt.»

Um Klarheit zu schaffen, hat die Stadt die Leiterin des Standortmarketings offenbar gefragt, ob Informationen aus der Trennungsvereinbarung publiziert werden dürfen. Diese halte allerdings daran fest, heisst es in einer Mitteilung an den Gemeinderat, die zusammen mit der Interpellationsantwort verschickt wurde.