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Ein Tankautomat der Tankstelle beim Grenchner Werkhof muss ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Kosten der Anlage genauer unter die Lupte genommen. Fazit: Wirtschaftlich gesehen macht die Tankstelle keinen Sinn. Aber es gibt Gründe, sie zu behalten.
Im Werkhof an der Mattenstrasse befindet sich eine Tankstelle. An ihr tanken die Kommunalfahrzeuge, die zu einem guten Teil auch dort untergestellt sind. Unter der Tankstelle liegen drei Tanks mit je 28'500 Liter Fassungsvermögen. Zwei enthalten Diesel, ein Tank enthält Benzin.
Anfang Jahr war die Tankstelle bereits schon einmal Thema in der Gemeinderatskommission GRK. Ein Tankautomat muss nämlich ersetzt werden. Kostenpunkt: 13'500 Franken. Damals wurden folgende Punkte festgehalten: Die Gemeinderatskommission möchte keine Überraschung erleben, indem plötzlich aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen hohe Kosten auf die Stadt zukommen, weil man an den Anlagen Anpassungen vornehmen müsse. Die Anlagen müssen gesetzlich auf dem neusten Stand sein. Es dürfe auch keine finanzielle Salamitaktik betrieben werden.
Die GRK war weiter der Meinung, dass sich wirtschaftlich der Betrieb einer eigenen Tankstelle eher nicht lohnt. Aber es sei eine andere Frage, ob man die Tankstelle aus politischen Gründen behalten wolle. Damit die GRK definitiv über den weiteren Betrieb entscheiden könne, müsse die Baudirektion sämtliche Kosten für die Tankstelle inklusive Stellenprozente für die Administration transparent machen.
Weiter habe das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) bekanntlich sein Interesse für die Tankstelle angemeldet. Wenn das AMB die Anlage schon als wichtig einstufe und Anforderungen stelle, soll der Kanton sich nicht nur an den Investitionskosten, sondern auch an den laufenden Unterhaltskosten beteiligen. Ausserdem sei eine Übernahme der Tankstelle durch den Kanton, mit einer Beteiligung der Stadt zu prüfen. Stadtpräsident François Scheidegger solle doch nochmals mit Diego Ochsner, dem Leiter des AMB zusammensitzen.
Beteiligung in Aussicht gestellt
Im Papier zur zweiten Lesung wurden die fraglichen Punkte nun geklärt. Zum technischen Zustand heisst es: Die beiden Dieseltanks wurden 2014 saniert, innenbeschichtet und sogar mit einem kathodischen Korrosionsschutz versehen worden. Die nächsten 15-20 Jahre besteht laut Fachleuten kein Handlungsbedarf. Die Tanksäulen wurden ebenfalls 2014 mit einer selbstregulierenden, selbstüberwachten Gasrückführung ausgerüstet.
Punkto Wirtschaftlichkeit rechnet die Baudirektion vor, dass jährlich Kosten von etwas weniger als 4000 Franken entstehen. Man spart aber auch: 97'500 Liter à 12 Rappen, 250 Stunden à 58 Franken, 1600 Kilometer à 70 Rappen. Unter dem Strich gibt man 23'400 Franken weniger aus, wenn man die Kommunalfahrzeuge an der eigenen statt an einer externen Tankstelle auftankt.
Die Anlage von einem Dritten zu betreiben, welcher nicht vor Ort sei, ist aus Sicht der Baudirektion keine brauchbare Lösung. Aber man hat auch den Kontakt mit dem AMB gesucht und dieses unterbreitet der Stadt den Vorschlag, sich an der Tankstelle zu beteiligen und eine Leistungsvereinbarung mit 10-jähriger Laufzeit mit der Stadt abzuschliessen.
Eine von zwei Notfall-Tankstellen im Kanton
Für den Kanton sei diese Tankstelle, die mit einem bereits vorhandenen Notstrom-Aggregat betrieben werden kann, von grösserem Interesse, da es im ganzen Kanton Solothurn nur zwei solche Tankstellen gibt. Der Kanton Solothurn will sich zur Hälfte an den Kosten der Stadt für den Ersatz des Tankautomaten beteiligen. Dazu schreibt die Finanzverwaltung: Wenn der Kanton ein erhöhtes Interesse an der Anlage zeige, solle er sich nebst den Investitionskosten auch an den Unterhaltskosten beteiligen.
Ein Punkt in der Leistungsvereinbarung muss mit dem Kanton noch abgestimmt werden: Bei einer Kündigung der Leistungsvereinbarung vor Ablauf der Laufzeit sollte sich die Stadt Grenchen zur prozentualen Rückzahlung des Beteiligungsbeitrages für den Ersatz des Tankautomaten an den Kanton verpflichten. Pro Jahr sei ein Anteil von 10% des vom Kanton übernommenen Kostenbeitrags zu bezahlen.
Die Finanzverwaltung Grenchens schlägt vor, diesen Passus mit «Kündigung durch die Stadt Grenchen» zu ergänzen. Erfolge die Kündigung durch den Kanton, sehe man nicht ein, weshalb dann die Stadt bezahlen solle. In dem Fall müsse die Rückzahlungspflicht vollständig entfallen.
Die Gemeinderatskommission beschloss in der Folge, die Tankstelle im Werkhof weiterhin zu betreiben. Sie bewilligte den Nachtragskredit für den Tankautomaten in der Höhe von 13 500 Franken und stimmte dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton unter Vorbehalt der erwähnten Korrekturen zu.