Wildes Plakatieren
Die Wahl-Plakate hängen in Grenchen nicht sehr lange

In Grenchen sorgt das Plakatieren erneut für Ärger, obwohl die Grundsätze klar sind: Es ist nur mit einer Bewilligung erlaubt. Trotzdem nehmen die wilden Plakate in der Öffentlichkeit weiter zu.

Patrick Furrer
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Gibt es in Grenchen nicht: Wildplakate an Kandelabern. Hanspeter Bärtschi

Gibt es in Grenchen nicht: Wildplakate an Kandelabern. Hanspeter Bärtschi

«Alle wollen, dass in Grenchen etwas geht, und dann immer wieder diese Schikanen», ärgert sich Roland Hartmann, Präsident BDP Grenchen und Kantonsratskandidat. Warum er sich ärgert: Sämtliche Kantonsratswahlplakate seiner Partei wurden von den Strassenlampen der Stadt entfernt und eingelagert. Und die BDP ist nicht die einzige Partei, die sich vergeblich um Aufmerksamkeit bemüht hat: Rund zwei Dutzend Wahlschilder von FDP, SVP und den Grünen liegen bei der SWG – der Besitzerin der Strassenlampen – zum Abholen bereit.

Alle Wahljahre wieder sorgt das Wildplakatieren (nicht nur in Grenchen) bei Gegnern wie Befürwortern für Ärger: Die einen finden die Plakate entlang von Strassen gefährlich und störend, die anderen fühlen sich in ihrer freien Meinungsäusserung beschnitten. Und: Die wilde Plakatierung nimmt weiter zu, wobei die Regeln dazu oft vergessen gehen.

Nur mit Bewilligung erlaubt

«Dabei ist die Sachlage eigentlich klar«, sagt Luzia Meister, Leiterin Rechtsdienste Stadt Grenchen. Grundsätzlich gelte stets das Eigentumsrecht des Besitzers – auf öffentlichem Grund wäre das die Gemeinde. Nur leider halten sich nicht alle Parteien an die Vorgaben, «und dies, obwohl wir sie alle direkt angeschrieben haben und auf die Problematik aufmerksam gemacht haben», sagt Meister. Grundsätzlich wäre das Anbringen einer Werbung auf öffentlichem Grund durch die Stadt zu bewilligen, ansonsten ist es nicht erlaubt. Dasselbe gilt für privates Eigentum, wo die Schilder dennoch oft einfach geduldet werden.

Ein explizites Verbot kennt man in Grenchen wie in vielen anderen Gemeinden nicht. Eine Ausnahme bildet Olten: Dort gilt seit 1998 ein spezielles Gesamtplakatierungskonzept, erklärt Andreas Minder, Bereichsleiter Gewerbe Stadtpolizei Olten. «Das Anbringen von Wahlplakaten an Strassenlampen ist dadurch gänzlich verboten.». In Solothurn hat gemäss Stadtschreiber Andreas Boll die Stadtpolizei Empfehlungen abgegeben, die die Plakatierung nur bedingt regeln.

Jede Gemeinde entscheidet letztlich selbst, ob und wie sie die Wahlplakate toleriert. Dieser Wildwuchs sorgt mitunter für Verwirrung oder dafür, dass «man es einfach mal versucht», wie Luzia Meister es formuliert. Einzig unumgänglich sind die Vorgaben der Gesetzgebung. So gilt überall die eidgenössische Signalisationsverordnung, die Werbung dort untersagt, wo sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, wenn sie zum Beispiel Verkehrsschilder verdeckt oder die Sicht beeinträchtigt. Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur in Grenchen damit rechnen, dass die Schilder eingezogen werden. Eine kantonsweite Regelung, die Richtlinien für Reklamen aus der Bauverordnung, wurde kürzlich aufgehoben. Diese seien mehrfach überholt und hätten sich in manchen Fällen sogar als hinderlich erwiesen, hiess es in der Begründung der Regierung.

Zweifel an Handhabe der SWG

Eigentümerin der Strassenlampen in Grenchen ist die SWG. Sie toleriert die Wahlwerbung nicht, wie Direktor Per Just erklärt. Deshalb werden Plakate konsequent abmontiert. «Das wilde Plakatieren ist eine Unsitte, und es ist alle vier Jahre wieder dasselbe», sagt SWG-Direktor Per Just.

Roland Hartmann ist dennoch nicht zufrieden. «In anderen Gemeinden wie Solothurn bleiben die Plakate auch hängen. Ich habe den Eindruck, dass man in Grenchen besonders streng ist.» Dass man sich an Vorschriften der Verkehrssicherheit hält, sei keine Frage. Fraglich findet Hartmann nur, dass man in Grenchen undifferenziert sämtliche Plakate ab den Kandelabern entfernt. Ob jedes einzelne Plakat die Verkehrssicherheit gefährdet, wage er doch zu bezweifeln.