Grenchen
Die SWG stehen in der Kritik – nun muss die Stadt Antworten liefern

Die Städtische Werke Grenchen stehen vermehrt unter Beobachtung - die Stadt beantwortet Interpellationen.

Andreas Toggweiler
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Die Baufirma Panaiia & Crausaz ist eine Tochterfirma der öffentlich-rechtlichen SWG.

Die Baufirma Panaiia & Crausaz ist eine Tochterfirma der öffentlich-rechtlichen SWG.

Hansjörg Sahli

Die Städtischen Werke Grenchen (SWG) haben in den letzten Monaten zu Diskussionen an den Grenchner Stammtischen und zuletzt auch an der Gemeindeversammlung vom Sommer Anlass gegeben. Zusätzlich angefeuert durch den Unmut über als allgegenwärtig empfundene Baustellen, hat der Grenchner Aktivist und Windkraft-Gegner Elias Meier einen Achtungserfolg mit einer Gemeindeversammlungs-Motion erzielt. Dies wurde zwar nicht angenommen, hat aber hinter den Kulissen der Politik einiges in Bewegung gebracht.

Im Gemeinderat waren nämlich in der Folge zwei Vorstösse zur SWG-eingereicht worden. Die Interpellationen hat die Stadt nun beantwortet und sie sollen anlässlich der Gemeinderatssitzung von kommendem Dienstag behandelt werden. Im Zentrum des Interesses steht (immer noch) der Kauf der Baufirma Panaiia & Crausaz (P&C) durch die SWG vor fünf Jahren.

Die Baufirma Panaiia & Crausaz: Wie es zur Übernahme durch die SWG kam

Anfang der 2000er-Jahre hatte die SWG sechs Baufirmen unter Pikettvertrag, heisst es in einer Interpellationsantwort auf die Frage nach der Geschichte der Firmenübernahme. Mit den Jahre sei die Bereitschaft, den Pikettdienst für die SWG (z. B. bei Leitungsbrüchen) zu verrichten, kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2012 habe der Pikettvertrag noch zwei Firmen umfasst. «Beide wollten ihr Geschäft aus unterschiedlichen Gründen verkaufen. Die SWG geriet unter Druck eine Lösung zu finden , um Pikettsicherheit zu gewährleisten.»

Die Firma Panaiia & Crausaz habe ihre Geschäftstätigkeit seit Anbeginn auf die Bedürfnisse der SWG ausgerichtet und habe in ihrer Arbeit auch «kontinuierlich fortschrittliche Techniken angewandt, respektive diese mit der SWG zusammen getestet und somit gemeinsames Know how aufgebaut.» Im Jahr 2013 sei die Frage des Verkaufes von P&C akut geworden, da die administrative Leiterin aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten musste. «Da die SWG vermeiden wollte, dass das zusammen erarbeitete Know how verloren geht und die Pikettsicherheit gefährdet war, wurden Kaufverhandlungen gestartet». (at.)

«Ist es opportun, dass das städtische Energieunternehmen SWG eine eigene Baufirma besitzt und betreibt», lautet der Titel eines Vorstosses mit zehn Fragen, welchen alle Fraktionen unterzeichnet haben. Schon einen Monat zuvor hatte GLP-Gemeinderätin Nicole Hirt ähnliche Fragen gestellt. Es stehen insbesondere Befürchtungen im Raum, die SWG vergebe zu viele Aufträge freihändig an ihre Tochterfirma und unterlaufe möglicherweise das Submissionsgesetz.

Preise «marktkonform»

«Wie ist von unabhängiger Stelle gewährleistet, dass die Firma P&C zu effektiven Marktbedingungen für das Mutterhaus SWG arbeitet», lautet beispielsweise eine Frage. Dazu schreibt die Stadt: «Die Marktbedingungen in der Baubranche sind äusserst volatil und gestalten sich aus Angebot und Nachfrage. Die effektiven Marktbedingungen ändern sich entsprechend konstant.» Die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen SWG und P&C seien in einem Jahresvertrag geregelt. Dass diese Preise marktkonform seien, könne man indirekt feststellen, da P&C regelmässig an Ausschreibungen teilnehme, sich soweit eruierbar im Preisspektrum der Konkurrenz bewege und auch regelmässig Ausschreibungen von Dritten gewinne.

Bei der Vergabepraxis der eigenen Arbeiten halte man sich überdies strikte an das Submissionsgesetz des Kantons Solothurn, wird wiederholt betont. «Um dies ein für alle mal auch juristisch festzumachen, haben wir im Verwaltungsrat eine Rechtsexpertise in Auftrag gegeben», erklärt SWG-Verwaltungsratspräsident François Scheidegger.

Er betont zudem, dass der Besitz einer Baufirma keineswegs etwas unübliches oder gar verbotenes sei. In der Tat haben in den letzten Jahren grosse Energiefirmen wie BKW oder Alpiq wiederholt Privatfirmen aufgekauft, ohne dass sich dagegen Widerstand geregt hätte. In einzelnen Fällen fanden die Firmen, welche beispielsweise eine Nachfolgeregelung anstrebten, gar keine anderen Käufer.

Scheidegger gibt zu bedenken, dass die gewünschte Liberalisierung der Energiemärkte auch mehr Wettbewerb zur Folge habe. Einerseits fordere man von SWG & Co. ein marktnäheres Agieren, anderseits scheue man die dadurch entstehende Konkurrenz.

Zur Frage, wie gewährleistet werde, dass die Firma P&C nicht durch die SWG quersubventioniert werde, verweist die Interpellationsantwort einerseits auf die Revisionsstelle, welche die Geschäftstätigkeit der SWG überprüfe. «Weiter wird von der ElCom (für den Bereich Strom) ein Unbundling verlangt, welches eine Quersubventionierung verunmöglicht.» Scheidegger ist denn auch überzeugt: «Wenn da quersubventioniert wird, dann ist es gerade umgekehrt. Die SWG profitiert von der Geschäftstätigkeit von Panaiia und Crausaz. »

In einem Punkt gibt Scheidegger den SWG-Kritikern ansatzweise recht. Eine eigentliche Eignerstrategie der Stadt sei bisher von der Politik nicht verabschiedet worden. «Genau genommen ist aber in den Statuten der SWG ziemlich klar festgeschrieben, was die Firma zu tun und zu lassen hat», meint er dazu. Um die Kommunikation zu verbessern hat die SWG kürzlich Silvan Granig (ehemaliger Mitarbeiter des städtischen Standortmarketings der Stadt) angestellt.

Konzessionsvertrag läuft aus

Dass die Stadt nach wie vor einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum hat, zeigt auch der Umstand, dass sie die Hand auf Verkaufserträge von SWG-Grundstücken legen möchte (z. B. früherer Hauptsitz am Marktplatz, Reservoir Hohlen oder Möösli). Der Verwaltungsrat der SWG wurde aufgefordert zu diesbezüglichen Überlegungen der Stadt Stellung zu nehmen.

Auch ist der Konzessionsvertrag der SWG mit der Stadt demnächst zu erneuern. Er läuft noch bis Ende 2020. «Dieser wird dem Gemeinderat unterbreitet und am Ende sogar der Gemeindeversammlung», betont Scheidegger. Es soll nun geprüft werden, ob allenfalls Änderungsbedarf bestehe.