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Der Gemeinderat Grenchen bremst die Ambitionen der GRK vorerst etwas.
Die Stadt profitiert jährlich von beträchtlichen Konzessionsgebühren und Gewinnablieferungen der 1995 verselbstständigten städtischen Strom-, Wasser- und Gasversorgungsfirma SWG. Für das Rechnungsjahr 2017 betragen die Zahlungen beispielsweise 2,5 Mio. Franken.
Doch das genügt der Gemeinderatskommission nicht mehr.
Unter dem Titel «SWG: Eignerstrategie der Stadt Grenchen» präsentierte die GRK dem Gemeinderat eine Vorlage, in der sie die Zustimmung einholen wollte, dass sämtlicher Landbesitz von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken entschädigungslos an die Stadt übergeht und die SWG künftig für das betrieblich genutzte Land einen Baurechtszins zu entrichten hat. Sogar Erlöse aus in der Vergangenheit getätigten Landverkäufen sollen nachträglich an die Stadt gezahlt werden. Schliesslich besitzt sie die Firma zu 100 Prozent.
Die nicht betriebsnotwendigen Immobilienreserven der SWG umfassen folgende Grundstücke: Marktplatz 22 (verkauft für 2,15 Mio. Fr.); Brühl Areal (ehem. Gaswerk, Schätzwert 3,7 Mio. Fr.), Grundstück mit Reservoir Hohlen (verkauft für rund 900'000 Fr; Brühl altes Unterwerk (teilweise), Grundstück mit Reservoir Schmelzi sowie Grundstück mit Reservoir Burgweg. (at.)
Die Transaktion wird damit begründet, dass der SWG bei der Verselbstständigung 1995 auch die Immobilien und Grundstücke von der Stadt übertragen wurden und diese seither damit machen konnte, was sie wollte. Durch die Vorlage würde die SWG auf eine reine Betriebsgesellschaft reduziert, welche sich nicht mehr um Immobilien kümmern muss.
Es stelle sich die Frage, ob die SWG überhaupt Liegenschaften besitzen müsse, heisst es in der Vorlage weiter: «Würde die SWG heute gegründet, würde man wohl nicht einfach alle Grundstücke übertragen.» Entsprechende Lehren liessen sich auch aus der Übertragung des Spitals Grenchen an den Kanton ziehen. Es sei zudem eine Tendenz festzustellen, dass sich viele Firmen von den Immobilien trennen und sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Mit dem erweiterten Liegenschaftsportfolio könne die Stadt ihrerseits in ihrer Entwicklungspolitik für die Ansiedlung von Gewerbe, Industrie und Wohnraum besser agieren. Die Abgabe von Land nur noch im Baurecht beginne sich zudem durchzusetzen. Damit müssten die Firmen kein Kapital mehr im Boden binden und die Stadt könne gleichzeitig ihren Einfluss auf die Nutzung des Bodens behalten.
Im Gemeinderat stiess die Argumentation der GRK im Grundsatz auf Zustimmung. «Damit bekommt die Politik wichtige Steuerelemente zurück», meinte etwa CVP-Fraktionschef Matthias Meier-Moreno. «Die SWG soll nicht Bodenpolitik betreiben», sagte auch FDP-Sprecher Reto Gasser, «das ist Sache der Stadt.» Die Stadt wolle die SWG auch nicht enteignen, versicherte das GRK-Mitglied.
Dennoch war es Gasser, der ebenfalls Bedenken äusserte. Die endgültige Formulierung der Vorlage ging ihm zu weit. «Sind wirklich alle Aspekte abgeklärt? Was sind die steuerlichen Implikationen?» Der Gemeinderat verabschiedete die Vorlage deshalb erst in der Form, dass die Rückübertragung lediglich geprüft werden soll.
Der Vorlage ist übrigens auch mit keinem Wort zu entnehmen, was die SWG davon hält. Er habe schon eine Meinung, sage aber nichts dazu, meint SWG-Chef Per Just. Man sei im Wesentlichen auch nicht gefragt worden. Er lässt aber durchblicken, dass er mit der Abgabe des nicht betriebsnotwendigen Landes leben könnte. Über Baurechtszinsen oder Rückzahlung von Verkaufserlösen habe man gar noch nicht gesprochen.