Auch Fachleute sind sich nicht einig über die Gestaltung der Gibelstrasse-Ausfahrt, wie der Mailverkehr zwischen einem Architekten und dem Grenchner Stadtbaumeister zeigt.
Letzte Woche sorgte ein Konflikt über die Aufhebung von Parkplätzen, bzw. die Gestaltung einer Ausfahrt an der Gibelstrasse für Schlagzeilen. Erich von Schulthess bediente dabei auch den ganzen Gemeinderat mit seiner Sicht der Dinge.
Jetzt erhält er überraschend Unterstützung. In einem Mail an Stadtbaumeister Aquil Briggen äussert Architekt und Vize-Stadtpräsident Remo Bill (SP) ebenfalls Kritik an der Gestaltung der Ausfahrt bzw. des Areals: «Der Eingriff für diesen Autoabstellplatz ist gestalterisch unsorgfältig ausgeführt worden. Der bestehende Raumabschluss zur Gibelstrasse wurde abgebrochen und mit der neuen ‹weissgefärbten› Mauer ersetzt.» Auch die «Zerstörung des Vorgartens» mit dem Garagegebäude sei fragwürdig. «Ich frage mich, wieso dieses Bauvorhaben von der Baudirektion so bewilligt wurde? Im Grenchner Baureglement gibt es den §10 Vorgartenschutz.»
Aquil Briggen ist um eine Antwort nicht verlegen: «Die ‹messbaren› Bestimmungen von §10 der Bauvorschriften (Vorgartenschutz) sind beim Baugesuch an der Gibelstrasse 42 eingehalten», antwortet der Stadtbaumeister. Zwischen der Strasse und dem Baukörper sei genügend Raum (Vorgarten) freigehalten und ein Baum gemäss Auflage der Baudirektion gepflanzt worden. Die Zufahrt zur Strasse (Öffnung) sei auf das Minimum beschränkt und eine Einfriedung erstellt worden. «Bei der Ausbildung von Einfriedung und Bepflanzung wurde darauf geachtet, dass auch die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten sind.» Man sei bestrebt den «Charakter des Quartiers» beizubehalten (z. B. durch Erhalt der Vorgärten). «Es gibt diesbezüglich diverse Beispiele in Grenchen aus den vergangenen Jahrzehnten (auch an der Gibelstrasse), bei welchen der Vorgartenschutz überhaupt keine Beachtung fand.»