Die Bürener Stimmberechtigte sagten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung Ja zur Ortsplanungsrevision und genehmitgten ausserdem eine Erhöhung des Stellenetats.
77 Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Büren a. A. – 3,2 % aller Bürener Stimmberechtigten – waren zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle erschienen. Den Ort habe man wohlweislich so gewählt, meinte Sitzungsleiter Matthias Widmer zu Beginn der Sitzung, obschon die doch bescheidene Zahl locker im Rathaus Platz gefunden hätte.
Im ersten Traktandum nach der stillschweigenden Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung ging es um die Erhöhung des Stellenetats in der Gemeindeverwaltung um 500 Stellenprozente auf 3200 %. Der Stellenetat war in den Jahren 2001 und 2009 bereits um je 400 % erhöht worden. Mit der jetzigen Erhöhung wollte der Gemeinderat sicherstellen, dass die ihm übertragenen Aufgaben, die in den letzten Jahren insbesondere im Bereich Sozialdienst zugenommen haben, auch tatsächlich intern erledigt werden können und man keine Leistungen extern einkaufen muss. Alleine 350 % der gesamten Erhöhung sind dem regionalen Sozialdienst zugerechnet. Weiter nehme die Gemeinde Büren eine Zentrumsfunktion wahr, wie beispielsweise die Übernahme der Finanzverwaltung der Gemeinde Rüti b. B., was eine Erhöhung des Stellenetats um 50 % mit sich bringe, erklärte Gemeindepräsident Rolf Wälti.
Ein Votant gab seinem Frust darüber Ausdruck, dass es dem «bürgerlichsten Gemeinderat aller Zeiten» nicht gelungen sei, statt einer Steigerung des Stellenetats um 1300 Stellenprozente bei einer in etwa gleichbleibenden Bevölkerungszahl eine Überprüfung und Optimierung der Prozesse zu prüfen und so Kosten zu sparen. Wälti erklärte den Stimmberechtigten, dass der Mechanismus nur einen kleinen Handlungsspielraum biete. Insbesondere beim Sozialdienst, wo der Kanton die Quote vorgebe und die Gelder – für Büren 6,8 Mio. Fr. – grösstenteils in den Lastenausgleich flössen. Nur bei einem kleinen Teil – konkret 185'000 Franken – habe die Gemeinde überhaupt noch Spielraum, um selber darüber zu bestimmen.
Ein sichtlich enervierter Gemeindepräsident appellierte an die Stimmberechtigten, doch etwas Vertrauen zu haben, dass mit den Geldern verantwortungsbewusst umgegangen werde. Der Souverän genehmigte die Erhöhung auf insgesamt 3200 Stellenprozente stillschweigend, da kein Gegenvorschlag eingereicht worden war.
Mit der Ortsplanungsrevision OPR begonnen hatte Büren bereits im Jahr 2012. Gemeinderätin Barbara Stotzer, verantwortlich für das Departement Bau, umriss die Stationen und den Umfang der umfassenden Revision, bei der die Gemeinde mehrmals wieder neu über die Bücher musste. Der Kanton hatte die Vorgaben geändert, teils an die Gesetzgebung des Bundes angepasst sowie die Ergebnisse eidgenössischer und kantonaler Abstimmungen einfliessen lassen. Mitwirkungen wurden durchgeführt, die Planungsinstrumente angepasst oder erneuert. Im Wesentlichen umfasse eine Ortsplanung eine Anpassung des Zonenplans und des Baureglements an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Gemeinde und der Grundeigentümer sowie die aktuelle, übergeordnete Gesetzgebung von Bund und Kanton, erklärte Stotzer. Laut kantonalem Baurecht muss die Gemeinde Grundlagen und Richtlinien erarbeiten, die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Zonenplan, Schutzzonenplan und Baureglement festlegen sowie Bestimmungen für die einzelnen Teile des Gemeindegebiets mithilfe von Überbauungsordnungen definieren.
An einer Orientierungsveranstaltung vor 14 Tagen (wir berichteten) hatte der Gemeinderat zusammen mit den beauftragten Fachleuten die Details der OPR dargelegt. Damals war der Wunsch nach Transparenz der Kosten geäussert worden. Nach einigen Nachkrediten in den Jahren 2013 und 2015 liegt man nun bei 276 000 Franken, womit man sich immer noch im bewilligten Kreditrahmen bewege.
Gemeinderätin Barbara Stotzer und Fachreferentin Anne-Lene Mage vom Planungsbüro Basler & Hofmann West AG, erläuterten mit Folien einige der Änderungen, beispielsweise die Um- und Aufzonungen, welche die Ortsplanungsrevision mit sich bringt. So sieht man im Bereich des Bahnhofs ein grosses bauliches Entwicklungspotenzial und schafft dort neu eine Mischzone M4 mit Planungspflicht, in der vierstöckig gebaut werden kann.
Zu diskutieren gaben die eingegangenen Einsprachen: Auf fünf Einsprachen beschloss der Gemeinderat ein Eintreten, fünf Einsprecher zogen ihre Einsprache zurück und zwei Einsprachen bleiben offen. Sie betreffen beide die Erhöhung der Maximalhöhe der Gebäude im Dotzigenfeld auf 22 statt wie bisher 16,5 Meter (nach neuer Messweise, wie Stotzer erklärte). Die Firma Bigler hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, weil sie auf einem kleinen Teil der bestehenden Gebäude ein neues Gebindelager erstellen will, welches die Höhe benötigt. Einsprecher Daniel Laubscher, der schon an der Orientierungsversammlung den Gemeinderat gerüffelt hatte, erklärte nochmals sein Anliegen. Es gehe nicht an, dass der Firma erlaubt werde, eine Erweiterung ihrer Produktionsfläche um rund 65 000 Kubikmeter vorzunehmen, ohne einen Rappen Mehrwertabschöpfung bezahlen zu müssen. Gleichzeitig müsse in 300 Metern Luftlinie Entfernung ein Hausbesitzer, dessen Bauernhaus neu auf einem aufgezonten Grundstück stehe, bei einem Umbau mit rund 150 000 Franken Mehrwertabschöpfung rechnen. Das entsprechende Mehrwert-Abschöpfungsreglement war an der letzten Gemeindeversammlung verabschiedet worden.
Weiter monierte Laubscher, dass die gesetzlichen Vorschriften beim Dotzigenfeld nicht eingehalten worden seien und dies der Gemeinderat einfach so hingenommen habe. 28 Hochstammbäume, welche durch die Firma hätten gepflanzt werden sollen, fehlten noch heute. Markus Bigler, CEO des Fleischverarbeitungsbetriebs mit rund 700 Mitarbeitern, verteidigte sein Anliegen und beteuerte, dass ein weiterer Ausbau nicht angedacht, nein schon gar nicht möglich sei.
Der Souverän lehnte einen Antrag Laubschers auf Verzicht der Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe deutlich ab. Die Ortsplanungsrevision – mit Ausnahme der offenen Einsprache – wurde mit 72 Ja bei 5 Enthaltungen deutlich angenommen.