Bettlach
Der Hochwasserschutz am Giglerbach wird teurer als erwartet

Ein «falsches Verfahren» verzögert den Beginn der Bauarbeiten beim Geschiebesammler Werkhof in Bettlach.

Oliver Menge
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Der Geschiebesammler am Giglerbach.

Der Geschiebesammler am Giglerbach.

Hanspeter Bärtschi

Eigentlich hätte man schon letztes Jahr mit den Arbeiten für den neuen Geschiebesammler beim Werkhof beginnen wollen, doch das Submissionsverfahren muss nochmals durchgeführt werden. Einige Gemeinderäte staunten nicht schlecht, als sie von Ronald Staub, dem Präsidenten der Bau- und Infrastrukturkommission und Bauverwalter Titus Moser darüber informiert wurden, dass man das Submissionsverfahren nochmals durchführen muss und gleichzeitig noch einen Zusatzkredit von 150'000 Franken zum bestehenden Verpflichtungskredit von 650'000 beantragt wurde. Wie ist das möglich?

Nach den Überschwemmungen 2007 hatte man einen Massnahmenplan für den Giglerbach erstellt. Als Sofortmassnahme wurde beim Höhenweg ein neuer Geschiebesammler gebaut, der seither seinen Zweck tadellos erfüllt. Den restlichen Teil bis hinunter zum SBB-Trassee wollte man gesamthaft öffentlich auflegen.

Aber es stellte sich schnell heraus, dass das wegen vieler notwendiger Nebenbewilligungen – Rodungsarbeiten, Bachumlegungen, Eingriffe in Privateigentum und weitere – nicht möglich war. Stattdessen änderte man die Vorgabe der kantonalen Fachstelle und strebte die Erstellung einzelner kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungspläne mit Sonderbauvorschriften an. Damit wollte man auch eine effiziente, überblickbare, grundeigentümerfreundliche und zeitnahe Umsetzung der einzelnen Massnahmen sicherstellen.

Der Bereich beim alten Geschiebesammler neben dem Werkhof, der den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt, wurde zusammen mit der dazugehörenden Brücke Jurastrasse im aufgeteilten Gesamtplan als 1. Priorität festgelegt. Man will dort, wie beim Höhenweg, einen Geschiebesammler einbauen, der bei Grossereignissen durch eine Balkensperre grosse Felsbrocken und Holz zurückhalten kann, kleinere Geschiebemengen aber durchlässt und so die Erosion im unteren Teil vermindert.

Ursprünglich 650'000 Franken

Im November 2015 beschloss der Gemeinderat den Antrag zur öffentlichen Planauflage zuhanden des Regierungsrates, dieser erteilte die Genehmigung ein Jahr später im Oktober 16. Die Gemeindeversammlung genehmigte zwei Monate später einen Kredit von 650 000 Franken für die Sanierung. Der Gestaltungsplan wurde erarbeitet und die Planerarbeiten – Submission und Ausführung – wurden an ein Ingenieurbüro in Bern vergeben. Gestützt auf die Berechnungen erfolgte die Submission für die Beton- und Wasserarbeiten im Einladungsverfahren. Aber man stellte fest, dass selbst das günstigste Angebot 20 Prozent über dem Schwellenwert von 500'000 Franken lag, bei dem eine Submission im Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Damit muss eine öffentliche Submission durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde die Submission abgebrochen.

Bis Ende Februar wird nun das öffentliche Submissionsverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat bewilligte den Zusatzkredit von 150'000 Franken, allerdings, nicht ohne sein Missfallen klar auszudrücken. Wie kann es sein, dass man sich so verrechnet? Ob die Planer wohl Fehler gemacht hätten, fragte beispielsweise FDP-Gemeinderat Andreas Baumgartner, der sich sichtlich ärgerte. Doch Bauverwalter Titus Moser erklärte, dass es sich hier um ein Zweistufen-Projekt handle, bei dem die reellen Kosten erst beim Detailprojekt ersichtlich würden. SVP-Gemeinderat Leonz Walker schlug gar vor, das ganze Verfahren zu stoppen und nach einer Alternative zu suchen. Er bezeichnete die Kosten von 800'000 Franken für einen Geschiebesammler und eine Brücke als «absoluten Wahnsinn».

Er vermutete auch, dass sich Planer und Baufirmen untereinander absprechen würden und darum der Preis so hoch sei. Die Gemeinde falle immer wieder drauf herein. Staub entgegnete, dass die Situation zu komplex sei, um jetzt alles zu stoppen. Man verfüge jetzt über eine gültige Baubewilligung, einen Regierungsratsbeschluss – beides müsste bei einer Sistierung neu beantragt und erarbeitet werden.

Auch Mathias Stricker war wenig erfreut darüber, dass man sich so verschätzen kann. Weil man aber die Notwendigkeit der Sanierung sehe, unterstütze die SP die Anträge.

Mit 2 Enthaltungen und ohne Gegenstimme genehmigte der Rat den Zusatzkredit und die Freigabe einer Kredittranche von 750'000 Franken, respektive die Genehmigung eines Nachtragskredites von 350'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung 2018.