Ein Pflichtenheft für das Nominations- und Governance-Komitee der SWG überzeugt den Gemeinderat Grenchen nicht. Das Gremium ist ihm auch zu teuer.
Eignerstrategie, neue SWG Statuten, Corporate Governance-Prinzipien, ein Leistungsvertrag mit der Stadt und ein neues Fachgremium namens «Nominations- und Governance-Komitee» (NGK). Dies sind die Elemente, mit denen die Grenchner Politik künftig die Städtischen Werke SWG führen will. Die neuen Statuten sind beschlossen und werden der Gemeindeversammlung vom kommenden 2. Dezember vorgelegt, die Corporate Governance Prinzipien, wurden Ende Juni verabschiedet, die Eignerstrategie schon vor einem Jahr.
Bleibt noch der Leistungsvertrag und die Bestimmung von Pflichtenheft und Vergütung des neuen NGK-Komitees. Beide Geschäfte waren am Dienstag im Gemeinderat traktandiert.
Tenor der Diskussion war von Anfang an die Abkopplung der SWG von der Grenchner Politik und die Besetzung des Verwaltungsrats nach fachlichen Kriterien. Das NGK hat die Aufgabe, SWG-Verwaltungsräte zu suchen, ihr Anforderungsprofil zu definieren, jährlich die Wiederwahl bestehender Mitglieder basierend auf ihrer Leistung vorzuschlagen und jährlich die Unabhängigkeit der Mitglieder zu beurteilen. Dies die wichtigsten Punkte im Pflichtenheft, das dem Rat vom begleitenden Experten Bruno Heynen vorgeschlagen wurde.
Zum Kleingedruckten gehören die Kosten, welche dieses neue Gremium auslöst: 14 000 Franken jährlich für den Präsidenten 7000 Franken für die Mitglieder. Die Vergütungen werden als Pauschale ausgerichtet. Und über die Vergütung des neuen Verwaltungsrates selber ist damit noch nichts gesagt.
«84 000 Franken Kosten wird somit allein dieses Komitee pro Legislatur auslösen», erklärte FDP-Fraktionssprecher Reto Gasser. Auch das Pflichtenheft mit den veranschlagten Arbeitsstunden überzeuge ihn nicht. 55 Arbeitsstunden im Jahr allein für den Präsidenten erscheine ihm ziemlich viel. Gasser beantragte seitens der FDP zwar einzutreten, die Vorlage aber zur Überarbeitung zurückzuweisen.
Offenbar hatten diese Kosten bereits in der GRK zu Diskussion geführt.
er Experte skizzierte in der Folge in der Vorlage Varianten mit ca 20 % tieferem Honorar für die beiden Fachexperten (180 statt 230 Fr. plus MwSt/Stunde), eine Variante mit unabhängigen Personen mit «teilweise fehlendem Fachwissen», welche für 90Fr. Stundenlohn arbeiten sowie einen Vorschlag mit drei Gemeinderäten, die zum Sitzungsgeld nach städtischen Ansätzen tätig sind. Was mit Abstand die billigste Lösung wäre. Damit sei aber das Ziel einer politisch unabhängigen Suche von Verwaltungsräten nicht erfüllt, wie Heynen betonte.
Die SVP spricht sich klar für diese letzte Variante aus», sagte dazu Fraktionssprecher Fabian Affolter. Falls nicht, werde die SVP die Rückweisung unterstützen.
Alex Kaufmann (SP) sah demgegenüber «die Mehrkosten gerechtfertigt, wenn es uns ernst ist mit der Professionalisierung». Wenn der Rat jetzt bereits wieder von den selbst formulierten Zielen abrücke, bestehe die Gefahr, «dass wir uns lächerlich machen», ergänzte Daniel Hafner (SP).
Bruno Heynen betonte, dass er sich beim Papier eins zu eins an die Corporate Governance-Richtlinie gehalten habe. Der Gemeinderat habe sich für «Best Practice» mit jährlicher Wiederwahl des Verwaltungsrates entschieden. Auch die veranschlagten Arbeitsstunden seien in diesem Lichte besehen realistisch, betonte Heynen. Jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates ist in der Schweiz etwa bei börsenkotierten Grosskonzernen vorgeschrieben. «Wir haben das hier so beschlossen», meinte Matthias Meier-Moreno (CVP).
«Ein Entscheid für Variante drei würde zurück auf Feld 1 bedeuten», gab Stadtpräsident François Scheidegger zu bedenken. Er zeigte sich bereit, die Vorlage zur Überarbeitung zurückzunehmen. «Warum nicht eine Zweitmeinung eines andern Experten einholen?», schlug unterdessen Reto Gasser vor. Es kam zu keiner Abstimmung über Rückweisung.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Rat ferner einen Entwurf für eine allfällige Leistungsvereinbarung mit der SWG verhandelt. Darin soll beispielsweise die Höhe der Verzinsung des Eigenkapitals festgelegt oder andere Vorgaben der Eignerstrategie festgelegt werden. Der Vertrag wird in einem nächsten Schritt dem SWG-Verwaltungsrat unterbreitet. Ein Abschluss der Vereinbarung soll noch vor Ende der Legislatur erfolgen.