Bettlach
Der Gemeinderat legt sich auf neue Pläne fest

Der Gemeinderat von Bettlach definiert nächstes Jahr, wie das Dorf in rund 20 Jahren aussehen soll. Bislang hat er Probleme, die mit der Ortsplanung zu tun haben, immer nur isoliert behandelt.

Lucien Fluri
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Wegweisende Entscheide zur Verkehrsentwicklung sowie zu Bau- und Industriezonen bringt das «räumliche Leitbild». Peter Brotschi

Wegweisende Entscheide zur Verkehrsentwicklung sowie zu Bau- und Industriezonen bringt das «räumliche Leitbild». Peter Brotschi

Solothurner Zeitung

Ob ein Bauernbetrieb mitten im Dorf ausbauen darf, ob plötzlich ein dreistöckiges Haus die Aussicht versperrt oder ob der Nachbar gesetzlich festgelegt halt doch nur zwei Stockwerke bauen darf: Zonenpläne regeln mehr, als vielen bewusst ist.

Mit der Einsprach gegen die Umzonung des geplanten Streethockeyfeldes sowie mit Einsprachen gegen Ausbauten in der Industriezone West hat der Bettlacher Gemeinderat in letzter Zeit mehrere Themen behandelt, die zumindest indirekt mit der Ortsplanung zu tun haben.

«Wir haben diese Probleme aber immer nur isoliert behandelt», findet Leonz Walker (SVP). Die SVP-Fraktion hatte deswegen eine eigene Gemeinderatssitzung zum Thema Ortsplanungsrevision beantragt, denn «die künftige Raumentwicklung in Bettlach ist nur sehr vage definiert», so die SVP. Der Gemeinderat Bettlach hat am Dienstag nun beschlossen, das räumliche Leitbild und die Ortsplanungsrevision ein Jahr früher anzugehen, als es bisher geplant war. Bereits nächstes Jahr wird mit dem räumlichen Leitbild begonnen.

Einjähriger Beschluss geändert

Gegen das Eintreten auf das Geschäft war die CVP-Fraktion. «Wenn die Nachbargemeinden nichts machen, sehe ich keinen Grund, weshalb Bettlach aktiv werden sollte», sagte Gemeinderat Enrico Sansoni (CVP). Ein alleiniges Vorpreschen sei wenig sinnvoll, denn als Agglomerationsgemeinde sei Bettlach etwa in der Verkehrsproblematik eng mit den Nachbargemeinden verbunden. Weder in Selzach noch in Grenchen sei momentan jedoch eine Ortsplanungsrevision in Gange.

Zudem habe der Gemeinderat im Juni 2010 erst beschlossen, das Geschäft dem neuen Gemeinderat zu überlassen. Deshalb seien Ortsplanungsrevision und räumliches Leitbild in den Legislaturzielen auch erst nach 2013 terminiert – rund zehn Jahre nach der letzten Revision. «Es ist verfrüht, auf den Beschluss zurückzukommen», argumentierte Sansoni. Mit 2:9 Stimmen unterlag die CVP-Fraktion.

Kein Horten von Bauland mehr

Wird neues Land eingezont, darf dies der Besitzer gemäss kantonalen Vorgaben künftig nicht mehr für seine Kinder auf die Seite legen. Dies erklärte Alain Kunz von der Firma BSB. In einem Referat erklärte er dem Gemeinderat die Eckpunkte für Ortsplanungsrevisionen und räumliche Leitbilder. Innerhalb von fünf bis zehn Jahren muss künftig frisch eingezontes Land überbaut werden. Der Kanton verlangt, dass mit den Landeigentümern vertragliche Bauverpflichtungen abgeschlossen werden.

Um eine Zersiedelung zu verhindern, darf nur Land eingezont werden, das in den kommenden 15 Jahren benötigt wird. Das vermutete Bevölkerungswachstum gibt der Kanton vor. Bevor Land eingezont werden kann, muss geschaut werden, ob eine Verdichtung innerhalb der bestehenden Bauzonen möglich ist, etwa durch das Überbauen von Lücken oder einer Verdichtung der Nutzungsziffer, wenn drei- statt zweigeschossig gebaut wird.

Bei der Revision könnte der Gemeinderat auch Zonen, die gehortet sind und die der Besitzer nicht überbauen will, zurückgezont werden. Dabei geht es laut dem Amt für Raumplanung aber um grosse Landflächen, nicht um einzelne Parzellen für Einfamilienhäuser.

Ortsplanung mit neuem Rat

Die FDP-Fraktion unterstützte das Erarbeiten eines räumlichen Leitbildes bereits im nächsten Jahr. Barbara Leibundgut (FDP) präsentierte einen Zeitplan für das weitere Vorgehen. In einer der nächsten Sitzungen soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die einen Fahrplan erstellt. Im Frühling könnte eine Spezialkommission eingesetzt werden, im Sommer oder Winter könnte das Kreditbegehren für das räumliche Leitbild vor die Gemeindeversammlung kommen. Die Ortsplanung, die nach dem Erstellen des räumlichen Leitbildes kommt, soll erst in der neuen Legislatur 2013 mit dem neuen Gemeinderat angegangen werden. Die Kosten für die Ortsplanungsrevision und das räumliche Leitbild liegen im sechsstelligen Bereich.