Grenchen
Der «Farbrichtplan» gibt vor, wie eine Fassade gestrichen werden kann

Die Behörden schauen in den Farbtopf: Der «Farbrichtplan» für Gebäude in der Grenchner Innenstadt hat sich bewährt und soll auch in der neuen Ortsplanung gelten.

Peter Brotschi
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Farbrichtplan für die Innenstadt von Grenchen
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Zone, wo der Farbrichtplan gilt
Farbkonzept der Häuser an der Bettlachstrasse

Farbrichtplan für die Innenstadt von Grenchen

Peter Brotschi

Es ist eine markante Stelle in der Grenchner Innenstadt: Die Kreuzung der Kapellstrasse mit der Bettlachstrasse ist von Fussgängern wie vom Strassenverkehr stark frequentiert. Vielen wird aufgefallen sein, dass das markante Haus an der nordwestlichen Ecke einen neuen Anstrich erhalten hat. Die Fassade zeigt sich nun in einem satten Dunkelblau. Der im Jahr 1925 erbaute Kapellhof erstrahlt in neuem Glanz und wertet das Gebiet der Kreuzung optisch auf.

Der Farbtopf für die Renovierung wurde nicht zufällig gewählt. Wie die Häuser in Grenchens Zentrum auszusehen haben, das liegt in einer Kartonschachtel auf der Baudirektion verborgen. Mit einem Griff hat Stadtbaumeister Aquil Briggen diese Kiste zur Hand und breitet den sogenannten Farbrichtplan der Stadt Grenchen aus. Massstabgetreu sind die Hausfassaden gezeichnet und in verschiedenen Farbtönen gehalten, sodass sich für die Strassenzüge ein harmonisches Gesamtbild ergibt.

Idee wurde 1977 geboren und ab 1983 umgesetzt

Die Anfänge des Farbrichtplanes reichen zurück bis ins Jahr 1977, als der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sein 100-jähriges Bestehen feierte. Der SIA Kanton Solothurn behandelte damals für Grenchen verschiedene Probleme und schlug unter anderem auch eine farbliche Gestaltung der geschlossenen Gebäudefronten im Zentrum vor.

Ab 1983 wurde dann der Farbrichtplan erarbeitet und im Herbst 1988 von der Baukommission und der Planungskommission genehmigt, die damals noch zwei verschiedene Kommissionen waren. Am 28. Februar 1989 hiess der Gemeinderat den Farbrichtplan ohne Wortbegehren gut und leitete ihn an den Regierungsrat weiter, der ihn am 3. April 1990 zur Kenntnis nahm. Schon vor der behördlichen Genehmigung führte die Baudirektion ein öffentliches Anhörungsverfahren durch. Nur zwei Einwendungen von Liegenschaftsbesitzern wurden eingereicht (Solothurnstrasse 2 und Centralstrasse 4), die gütlich geregelt werden konnten.

Die Farbgebung wurde durch Kunstmaler Walter Emch (1919–1997) gestaltet. In den zur Verfügung stehenden Protokollen taucht sein Name nicht auf. Rainer W. Walter bestätigt aber gegenüber dieser Zeitung, dass Walter Emch den Farbrichtplan erarbeitet hat. Walter erinnert sich als langjähriger Gemeinderat und Präsident der Kulturkommission gut an diese Zeit. Gemäss seinen Angaben stand der damalige Stadtpräsident Eduard Rothen hinter dem Farb­richtplan.

Auch die Kulturkommission habe das Ansinnen unterstützt. Sie schlug laut Protokoll noch eine Erweiterung des Perimeters an der Centralstrasse bis zur Bündengasse sowie an der Ostseite der Kapellstrasse vor, was aber unterblieben ist. Aufgenommen wurde offenbar der Vorschlag der Kuko, das ETA-Gebäude als farbplanerische Sicherstellung aufzunehmen. Jedenfalls sind die Fassaden der ETA entlang der Schild-Rust-Strasse im Perimeter enthalten.

Erstaunliche Einstimmigkeit der Behörden

Aus der Retrospektive von drei Jahrzehnten erstaunt, die damalige Einstimmigkeit der Grenchner Behörden zum Farbrichtplan. In der Tat tauchte weder in den Kommissionen noch im Gemeinderat Widerstand auf, auch seitens der Bevölkerung kamen ausser den beiden erwähnten Einwendungen keine Einsprüche. Dies deutet auf eine sorgfältige Arbeit der Baudirektion im fast zehnjährigen Entwicklungsprozess hin.

Um die Jahrtausendwende wurde die Ortsplanung der Stadt Grenchen revidiert. Dabei blieb der Farbrichtplan als städtebauliches Leitbild erhalten und hat somit bis zum heutigen Tag Gültigkeit. Stadtbaumeister Aquil Briggen bestätigt, dass die geplanten Fassadenrenovationen mit dem Farbrichtplan abgestimmt werden.

Mit der Baudirektion koordinieren

Die Besitzer der im Perimeter festgehaltenen Liegenschaften müssen die Wahl der Farbe mit der Baudirektion koordinieren. Briggen räumt ein, dass man auch mal «den Fünfer gerade sein lasse», wenn die gewählte Farbe nicht hundertprozentig dem Farbrichtplan entspreche. Der Plan enthält denn auch keine klar definierten Farbnummern, sodass beim Bewilligungsverfahren eine ausgewählte Fassadenfarbe nur visuell mit den Färbungen von Walter Emch verglichen werden kann.

Bei einem anderen Umstand ist Stadtbaumeister Briggen aber froh um die Arbeit der Vorgänger: «Heute gibt es bei der Fassadengestaltung einen Trend hin zu dunklen Farben», hält er fest. «Mit dem Farbrichtplan haben wir aber ein Instrument zur Hand, mit dem wir uns dagegen wehren können. Wir wollen nicht Häuser im Stadtzentrum, die dunkel wie die Nacht sind.»

Der Plan soll weiterhin gültig sein

Gegenwärtig wird die Ortsplanung wieder revidiert. Sie wird laut Planung im nächsten Jahr die Genehmigungsphase durchlaufen. Der Farbrichtplan soll nach wie vor seine Gültigkeit behalten. So werden auch künftig die Häuser in harmonischer farblicher Abstimmung erneuert – wie zuletzt das positive Beispiel des Kapellhofs. Nur zeigt sich an diesem Beispiel, dass die sehr in die Jahre gekommenen Fassaden nördlich und westlich dieses neu renovierten Hauses noch krasser zum Vorschein kommen. Auch für sie gäbe es schöne Farben im Richtplan ...